ADB:Wilhelm I. (Landgraf von Hessen)
Ludwig II. von Niederhessen, war W. kaum fünf Jahre alt; die Regierung des Landes und die Vormundschaft über ihn und seinen jüngeren Bruder fiel den Erbverträgen gemäß dem Vatersbruder Heinrich III. von Oberhessen zu, der, wie man aus den späteren Klagen ersieht, mehr seine eigenen Interessen als die seiner Mündel wahrnahm. Die Erziehung leitete die Mutter Mechthild, eine Schwester des Grafen Eberhard im Bart von Württemberg, und ihren Einwirkungen darf man es wol zuschreiben, daß der gutartige und milde Fürst sich kirchlichen Interessen sehr geneigt erwies. Als W. nach dem Tode seines Oheims 1483 in den Besitz Niederhessens kam, ließ er seiner Mutter einen Antheil an politischer Wirksamkeit. Da der jüngere Bruder keine Neigung zum geistlichen Stande zeigte und seinen Theil des väterlichen Erbes verlangte, ein Erstgeburtsrecht in Hessen aber noch nicht bestand, sah W. sich genöthigt, ihm erst einige Schlösser und Städte, dann die Hälfte Niederhessens abzutreten. Von seiner Regierungsthätigkeit wissen wir, daß er die damals in den Klöstern sich regenden Reformbestrebungen unterstützte [28] und den Städten durch Gewährung wichtiger Rechte seine Gunst bewies. Von seiner persönlichen Beliebtheit zeugt, daß er einen Auflauf in Kassel, den der Uebermuth landgräflicher Hofbeamten verschuldet hatte, beizulegen wußte, indem er sich ohne Geleit unter die erregte Menge begab. Dem Beispiele seines Großvaters Landgr. Ludwig I., seines Mutterbruders und so vieler Fürsten und Edlen folgend unternahm W. im April des Jahres 1491 eine Pilgerfahrt zum heiligen Lande, die einer seiner Begleiter, Dietrich v. Schachten (siehe diesen), beschrieben hat. Von den Mühseligkeiten der äußerlich und innerlich angreifenden Reise suchte er sich auf der Rückreise in Neapel, Rom und namentlich durch längeren Aufenthalt in Venedig zu erholen und wurde allenthalben sehr gefeiert. Erst im Frühjahr 1492 kehrte er in die Heimath zurück. Der junge, kräftige und lebenslustige Fürst, der bis dahin gute Vernunft gezeigt hatte, erlag von jetzt an mehr und mehr einer Geisteskrankheit, deren Ursache die meisten Berichte in seinem Aufenthalte in Venedig suchen. Im Interesse des Landes übergab er schon ein Jahr nach seiner Rückkehr, am 3. Juni 1493, die Regierung dem Bruder gegen eine einmalige Abzahlung und den lebenslänglichen Besitz von Schloß, Stadt und Gericht Spangenberg mit einer jährlichen Rente. Einige Zeit hindurch überließ er sich phantastischen Spielereien in Erfurt und Nürnberg, doch nahm seine Krankheit so zu, daß ihn der Kaiser am 1. Juni 1496 seinem Bruder in Vormundschaft und Verwahrung übergab. Nach dem Tode des jüngeren Bruders 1509, als sich vorübergehend eine leichte Besserung in seinem Befinden zeigte, bemühte sich seine Umgebung, ihm die vormundschaftliche Regierung des Landes zu verschaffen; einige Städte, in Erinnerung an empfangene Wohlthaten, schlossen sich an und W. suchte beim Kaiser persönlich seine Rechte zu vertreten. Es war aber nur ein Aufflackern und er mußte 1513 in die alte Verwahrung zurückkehren. Hier in Spangenberg erlöste ihn am 8. Februar 1515 der Tod von seinen Leiden. Seine Witwe Anna von Braunschweig, die ihm fünf Töchter schenkte, überlebte ihn um fünf Jahre. Er hatte sich mit ihr 1482 verlobt, am 17. Februar 1488 verheirathet und war durch ihren Bruder Herzog Wilhelm von Braunschweig-Calenberg mehrere Mal in auswärtige Händel verwickelt worden, ohne jedoch eine selbständige politische Rolle zu spielen.
Wilhelm I., Landgraf von Hessen, geboren am 4. Juli 1466. Bei dem Tode seines Vaters, des kriegerischen Landgr.