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Artikel „Wiesand, Georg Stephan“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 427–429, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wiesand,_Georg_Stephan&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 21:04 Uhr UTC)
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Wiesand: Georg Stephan W., Dr. juris und Rechtslehrer, geboren am 1. Mai 1736 zu Vohenstrauß in der Oberpfalz, † am 22. Mai 1821 zu Halle a. d. Saale. W. verlor schon in seinem 6. Jahre seinen Vater, Johann Jacob [428] W., Prediger zu Vohenstrauß; die Mutter, eine geb. Büttner von Sulzbach starb wenige Wochen nach Geburt des Sohnes. Der doppelt verwaiste Knabe kam nach des Vaters Tod in das Haus seines mütterlichen Großvaters nach Sulzbach, später in ein Handelsgeschäft nach Nürnberg, da er für die Kaufmannschaft große Neigung zeigte. Aber schon nach Ablauf eines halben Jahres war er des erwählten Berufes überdrüssig; er wollte eine wissenschaftliche Laufbahn ergreifen, und besuchte deßhalb das Gymnasium zu St. Sebald in Nürnberg, wo er eifrig bemüht war, die classischen Sprachen gründlich zu erlernen. Im Mai 1754 bezog er die Universität Jena; hier hörte er Vorlesungen über Philosophie und orientalische Sprachen, dann über juristische Gegenstände bei Heimburg, Buder und Hellfeld. Im Sommer 1754 wurde er Mitglied der lateinischen Gesellschaft in Jena; seine aus diesem Anlasse verfaßte Rede „de ratione Romanorum literas docendi“ erschien 1755 daselbst im Druck. Nach Umfluß von zwei Jahren siedelte er zur Fortsetzung seiner Studien nach Leipzig über, wo er am 23. Mai 1756 in die Zahl der akademischen Bürger aufgenommen wurde. In Leipzig erwarb er alsbald die philosophische Magisterwürde, worauf er am 13. October eine öffentliche Disputation über das Thema „de officio interpretis circa Sectam scriptoris“ veranstaltete, wodurch er das Recht zu öffentlichen Vorlesungen erwarb; ein Recht von dem er auch umfassenden Gebrauch machte, indem er über öffentliches und deutsches Privatrecht, über Philosophie und schöne Wissenschaften verschiedene Vorträge hielt. Am 13. November promovirte W. als Doctor beider Rechte; die gelehrte Inauguraldissertation führte den Titel: „De origine et natura legis Salicae“ (Lips. 1760). Zur Ostermesse 1762 erschien sein erstes größeres Werk, das „Juristische Handbuch“ (Hildburghausen 1762), an dem er einige Jahre mit vielem Fleiße gearbeitet hatte, und das sehr beifällig aufgenommen wurde. Dieses „Handbuch“ ist eine Art von Rechtsencyklopädie, in welcher „die Rechte der Teutschen alter wie neuerer Zeiten aus ihren Quellen hergeleitet und erkläret, die merkwürdigsten Sachen aber in alphabetischer Ordnung erörtert werden“. Im nämlichen Jahre wurde er von der Duisburgischen Gesellschaft zum Mitgliede erwählt, im nächsten Jahre zum Oberhofgerichtsadvocaten ernannt, am 23. Februar als solcher bei dem Gerichte aufgenommen, und 1764 als außerordentlicher Professor der Rechte an der Leipziger Hochschule angestellt. Bei Antritt dieses Amtes veröffentlichte er das Programma aditiale: „De prisco honore domino a vasallo praestando“ (Lips. 1764). Schon im folgenden Jahre (1765) wurde W. als ordentlicher Professor der Institutionen nach Wittenberg gerufen, und trat diese Professur (mit den damit verknüpften Stellen als Beisitzer des Hofgerichtes, des Schöppenstuhles und der Juristenfacultät) mit dem Programma aditionale: „De jure germanico melius perficiendo“ (Vitemberg. 1766) um Ostern 1766 an. 1782 rückte er zum dritten Professor juris vor; 1790 wurde er Appellationsgerichtsrath, Director des Consistoriums, und zugleich Ordinarius der Juristenfacultät, an deren Spitze er 1797 als Senior trat. 1813 verließen wegen Kriegsunruhen fast alle Professoren Wittenberg, auch W., der nach Pretzsch, später nach Schmiedeberg zog. Als 1815 die Universität Wittenberg mit Halle vereint wurde, siedelte auch unser Gelehrter dorthin über, und lebte seit 1816 in den Ruhestand versetzt, als Privatmann in Halle, wo er am 22. Mai 1821 starb. W. hinterließ eine auffallend große Zahl von Dissertationen; doch sind nach seinem eigenen Zeugnisse nicht sämmtliche aus seiner Feder, ein Theil wurde von den Respondenten verfaßt.

Weidlich, Zuverläß. Nachr. von denen jetzt lebenden Rechtsgelehrten, Thl. 6, S. 280 ff. – Weidlich, Biogr. Nachrichten etc., Thl. 2, S. 455 f.; [429] Thl. 4, S. 248. – Joh. Maaß, Denkmal der Wittenb. Musen. 1. Hft., S. 13 ff. – Allgemeine (Leipziger) Literatur-Zeitung 1821, S. 804.