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Artikel „Widemer“ von Felix Dahn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 340, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Widemer&oldid=- (Version vom 7. Oktober 2024, 20:54 Uhr UTC)
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Widemer, amalischer Ostgotenkönig (v. J. 440–475? jedenfalls bis 474), Sohn Wandalar’s, Bruder Walamer’s (a. 440–470) und Theodemer’s (440–475), s. diese; unter dem älteren Bruder Walamer als Oberkönig herrschte W. wie Theodemer über einen Gau oder einige Gaue des Volkes am schwarzen Meer. Jordanis rühmt die schöne Eintracht der drei Brüder, im Gegensatz zu der thörichten Zwietracht der Söhne Attila’s; von deren Oberherrschaft reißen sich die Ostgoten los (a. 453), räumen aber die bisherigen Sitze, in welche die ostwärts weichenden Hunnen einfluthen, sie erhalten von den Römern unter Anerkennung der kaiserlichen Ueberordnung Land in Pannonien, wo nun jedenfalls, wenn nicht schon früher, eine räumliche Theilung der Herrschaft der drei Brüder eintrat. Walamer waltete zwischen Saritza (nach Anderen Leitha) und Raab, Theodemer am See Pelsodis (Platten-See? Neusiedler-See?), W. in der Mitte zwischen beiden. Als Walamer in der Schlacht gegen die Skiren gefallen, folgt ihm als Oberkönig Theodemer (Theoderich’s des Großen Vater), dem W. als Unterkönig gehorsamt, z. B. dem Heerbannrufe folgt. Als sich aber, offenbar wegen Nahrungsmangels, die gotischen Gaue trennten, Theodemer das byzantinische, W. das weströmische Reich anzugreifen aufbrachen – widersprechend läßt die nämliche Quelle hierüber das Loos und die Erwägung der geringeren Macht Widemer’s im Vergleich mit der Theodemer’s entscheiden – trat W. ohne weitere Unterordnung als Allein-König an die Spitze seiner Schaaren (a. 474). Dem weströmischen Kaiser Glycerius gelang es, durch Geschenke den Italien bedrohenden Zug Widemer’s nach Gallien abzulenken, wo diese ostgotischen Haufen mit den dort herrschenden Westgoten verschmolzen, ohne ein selbständiges Theilreich zu bilden.

Quellen und Litteratur s. unter Theodemer und Walamer.