ADB:Ulrich, Philipp Adam
Ulrich: Philipp Adam U., Rechtsgelehrter, geboren am 24. Mai 1692 in dem damals würzburgischen, jetzt badischen Städtchen Lauda, † zu Würzburg am 8. November 1748. Nach Vollendung seiner Studien durch Erlangung des juristischen Doctorgrades zu Würzburg i. J. 1712 unternahm er zunächst eine größere Reise, hauptsächlich durch Frankreich, Spanien und Italien und wirkte sodann, wie es scheint seit 1716, als ordentlicher Professor der Rechte und Hofrath an der Würzburger Hochschule bis zu seinem Tode; ein Mann von umfangreichem, gediegenem Wissen, aber als Lehrer, besonders in den Disciplinen des römischen und Proceßrechtes, wenig anregend. Seiner Feder entstammen eine Reihe kleiner Schriften, sowie ein größerer Commentar zu den Institutionen. Die auf seinen Reisen gewonnenen Eindrücke, ebenso aber auch eine stark religiös-philanthropische Richtung, der er sich seit dem Tode seiner Frau hingab, führten ihn mehr und mehr einer auf Förderung des allgemeinen Wohles hinzielenden Thätigkeit zu, und er ist dadurch zu einer immerhin Beachtung verdienenden Erscheinung in der Culturgeschichte Frankens geworden. Er übersetzte religionsphilosophische Werke, u. A. Pascal’s Pensées ins Lateinische; ganz besonders aber wandte er der Hebung der Bodencultur und anderen gemeinnützigen Bestrebungen, wie z. B. Erfindung verbesserter Feuerungsanlagen, solch thätigen Eifer zu, daß ihm dies die scherzhafte Bezeichnung als professor juris et ruris zuzog. Bei Versuchen zur Einführung des Maulbeerbaumes für die Seidenraupenzucht, sowie bei umfangreicherer Einbürgerung des Klee- und Kartoffelbaues in Franken ist ihm zwar kaum die erste Anregung, aber jedenfalls bedeutender Einfluß zuzuschreiben; Dinge, für die er auf ihm gehörigen Musterwirthschaften in der Nähe Würzburgs durch eigenes Beispiel zu wirken suchte.
- Vgl. Fr. Oberthür, Ph. A. Ulrich’s Lebensgeschichte, 2. Aufl., Sulzbach 1824. – F. X. Wegele, Geschichte der Universität Wirzburg. Wirzburg 1882. – Archiv des Historischen Vereins von Unterfranken Bd. XI, Heft 2 u. 3, S. 262 ff.