ADB:Turnau, Peter (2. Artikel)

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Artikel „Turnow, Peter“ von Herman Haupt in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 54 (1908), S. 722–723, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Turnau,_Peter_(2._Artikel)&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 20:51 Uhr UTC)
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Turnow: Peter T.[WS 1], Schulrector in Speyer, Anhänger des Hussitismus, stammte aus Tolkemit in Westpreußen und wurde in seiner Heimath zum Priester geweiht; zur Zeit der hussitischen Wirren studirte er in Prag und erwarb sich dort den Grad eines Baccalar des Kirchenrechts. Alsdann unternahm er eine Reise nach Griechenland, die vielleicht mit dem im Verlauf der hussitischen Bewegung öfter auftauchenden Plane in Verbindung gebracht werden darf, eine Vereinigung zwischen dem Hussitismus und der griechischen Kirche herbeizuführen. Um das Jahr 1425 finden wir T. als Schulrector in der Reichsstadt Speyer, die damals mit dem Speyerer Bischof um ihre Reichsstandschaft im heftigsten Kampfe lag. Mit dem ihm von Prag her enge befreundeten meißnischen Edelmanne Johann v. Drändorf zusammen arbeitete T. damals in Speyer ein Manifest aus, das sich in heftiger Weise gegen die weltliche Herrschaft der Geistlichkeit und deren frivole Excommunicationen richtete und dazu aufforderte, der Herrschaft des Clerus ein Ende zu machen. Auch mit der Reichsstadt Weinsberg, die im Kampfe um ihre Reichsunmittelbarkeit mit der Reichsacht und dem Interdicte belegt worden war, setzten sich die [723] beiden Hussiten von Speyer aus in Verbindung, in der Hoffnung, die Weinsberger, und durch sie vielleicht auch deren Verbündete, für den Hussitismus zu gewinnen. Diesen hochfliegenden Plänen setzte die Verhaftung Turnow’s zu Speyer im Januar 1425 und die kurz darauf folgende Gefangennahme Drändorf’s in Heilbronn ein Ziel. Während Drändorf schon am 17. Februar 1425 in Heidelberg den Feuertod erlitt, wurde das Urtheil gegen T. erst ein volles Jahr später erlassen. Vermuthlich hatte man in der Zwischenzeit versucht, von dem Schulrector Geständnisse über seine Speyerer Gesinnungsgenossen zu erhalten. Da T. standhaft an der hussitischen Lehre von der Communion unter beiderlei Gestalten und seinem Widerspruch gegen die Unfehlbarkeit des Constanzer Concils und gegen die weltliche Herrschaft und Jurisdiction der Geistlichen festhielt, wurde er am 3. April 1426 von dem Inquisitionsgerichte als unbußfertiger Ketzer dem weltlichen Arm zur Bestrafung übergeben. Seine Verbrennung ist wohl unmittelbar darauf gefolgt.

H. Haupt, Hussitische Propaganda in Deutschland, im Historischen Taschenbuch, 6. Folge, Bd. VII, S. 263 ff. und die dort angeführten Quellen.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Über diese Person existiert in Band 39 ein weiterer Artikel.