ADB:Thiermair, Franz Ignaz
[4] der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts besonders bei der Behandlung zu verwerthen. Ferner schrieb er: „Kurzer Unterricht in besorglich und gefährlichen Seuchen“ etc. (München 1678) und „Kurze Beschreibung von dem Ursprung, Beschaffenheit, Wirkung und Gebrauch des Gesundbades genannt Mariabrunn in dem kurfürstlichen Landgericht Dachau“ (München 1679). – Eine lesenswerte Biographie Thiermair’s, dessen Todesjahr unbekannt geblieben ist, verdanken wir der Feder des Obermedicinal- und Geheimraths Joseph v. Kerschensteiner in München.
Thiermair: Franz Ignaz Th., hervorragender Arzt des 17. Jahrhunderts, wurde etwa im ersten Drittel desselben als Sohn des kurfüstlichen Leibarztes Thomas Th. aus einem alten Eichstätter Geschlecht geboren. Er studirte in Padua, promovirte und prakticirte anfangs daselbst unter Leitung einiger älterer Aerzte. Dann kehrte er in seine Heimat zurück und übernahm 1656 das Lehramt der theoretischen Medicin an der Universität zu Ingolstadt, an der übrigens damals traurige Zustände herrschten. 1661 wurde Th. vom Kurfürsten auch der Lehrstuhl der Anatomie übertragen. In dieser Stellung erwarb er sich durch gründliche Reform des anatomischen Unterrichts und durch einige Neuerungen im medicinischen Studiengange ein großes Verdienst. Namentlich drang er auf die Errichtung eines Hospitals, in dem die kranken Soldaten verpflegt werden und die Studierenden klinischen Unterricht erhalten sollten. Es gelang ihm mit der Hülfe seines Collegen, des Leibarztes Pistorini, seine in einem besonderen Gutachten als Mitglied des Medicinal-Collegiums dem Kurfürsten unterbreitete Pläne durchzuführen. 1664 wurde er als Leibarzt nach München berufen. Aus den weiteren Lebensschicksalen Thiermair’s ist nur noch soviel bekannt, daß er schriftstellerisch thätig war. Er publicirte als sein Hauptwerk „Scholia et consilia medica“ (München 1673), eine Zusammenstellung eigener Erfahrungen und vergleichend compilatorishe Betrachtung über ältere Beobachtungen aus den Gebieten der Pathologie und Therapie, wobei sich das Bestreben des Verfassers kundgibt, die Ergebnisse der anatomischen und physiologischen Forschungen aus- Vgl. Biogr. Lex. V, 652.