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Artikel „Tentzl, Ernst“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 572–573, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Tenzl,_Ernst&oldid=- (Version vom 15. Oktober 2024, 16:00 Uhr UTC)
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Tentzl: Ernst T., geboren 1658 zu Frankenhausen, † am 20. Juni 1735 zu Erfurt. T., dessen gleichnamiger Vater gräflich Schwarzburgischer Kammerrath zu Frankenhausen war, machte seine Universitätsstudien in Leipzig und Tübingen, erwarb dort 1680 das Licentiat und begab sich zur weiteren juristischen Ausbildung nach Straßburg, wo er noch weilte, als diese deutsche Reichsstadt in französische Hände fiel. Hierauf bereiste er Frankreich, England, Holland, die spanischen Niederlande, kam 1685 nach Erfurt, wurde im nächsten Jahre Doctor beider Rechte, 1691 außerordentlicher Professor der Jurisprudenz, 1697 Rector [573] magnificus, 1700 Professor der Pandecten, 1704 Assessor bei der Juristen-Facultät. 1707 verließ er den Katheder unter gleichzeitiger Ernennung zum Stadtgerichtsassessor, Syndikus beim evangelischen Rathe und Inspector des Gymnasiums, 1714 trat er als Bürgermeister an die Spitze der städtischen Verwaltung, welch ehrenvolles Amt er noch 6 Mal bekleidete, 1716 erfolgte seine Ernennung zum kurfürstlich Mainz’schen Regierungsrath, 1717 legte er das Syndikat nieder, und starb 1735 hochbetagt, in einem Alter von 77 Jahren. Er verfaßte „Tabulae institut.“ und von 1704–33 gegen 80 akad. Dissertationen nebst 8 Programmen.

Seine drei Söhne studirten die Rechte, und erlangten zwei derselben Johann Friedrich und Ernst Emanuel den juristischen Doctorgrad. Ersterer veröffentlichte „Notitiam imperiorum totius orbis“ (Hamburg 1716, 12°); Letzterer, 1699 in Erfurt geboren, wurde dortselbst zum Gerichtsassessor sowie zum Beisitzer der Erfurter Juristenfacultät ernannt, schrieb außer ein Paar Programmen drei civilistische Dissertationen, und starb 1729 im jugendlichen Alter von 30 Jahren.

Jöcher sub voce Tentzl. – Zedler T. 42 p. 896–901.