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Artikel „Stepf, Johann Heinrich“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 62, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Stepf,_Johann_Heinrich&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 08:52 Uhr UTC)
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Stepf: Johann Heinrich St., Rechtsgelehrter, geboren am 16. November 1758 zu Schweinfurt, † ums Jahr 1825. St. begann seine humanistischen Studien in seiner damals reichsfreien Vaterstadt, wurde 1787 dortselbst Advocat und Beisitzer des inneren Rathes, 1791 Senator und Subscholarch, 1796 Syndikus und zweiter Rathsconsulent. Als im J. 1806 die bisher freie Reichsstadt definitiv an die Krone Baiern kam, wurde St. kgl. bairischer Hofgerichtsrath in Bamberg, 1821 Oberjustizrath, in welcher Eigenschaft er mit Tod abging. Stepf’s Abhandlung „Von der Lehre von Contradictoren bei anerkanntem Concurse nach bairischem und gemeinem Recht“, wurde zuerst 1791 in 4° zu Nürnberg verlegt, in zweiter, umgearbeiteter Auflage 1821 zu Leipzig. Sein Hauptwerk führt den Titel „Galerie aller juristischen Autoren von der ältesten bis zur jetzigen Zeit“. Der erste Band dieses biographischen Lexikons, die Buchstaben A und B umfassend, erschien 1820 zu Leipzig; der zweite (C-E) ebenda 1821; der dritte (F und G) 1822; nach Herausgabe des vierten, die Buchstaben H bis K inclusive enthaltenden Bandes (1825) starb der Verfasser, und ist somit das ebenso gründlich als zweckmäßig angelegte Werk leider unvollendet geblieben.

Meusel VII, 650. XX, 620. – Schubert, Verz. der Bürgermeister von Schweinfurt.