ADB:Starck, Johann August Freiherr von
Bock, hatte ihm sogar die Benutzung seltener Handschriften der königlichen Bibliothek, die er begehrte, verweigert. Da verließ St. Königsberg 1777 und nahm eine Stelle als Professor der Philosophie an dem akademischen Gymnasium zu Mitau an. Dort schrieb er in den Jahren 1778 bis 1781 seine „Apologie des Ordens der Freimaurer“ (Berlin 1778, 8°) und ebenfalls als Tendenzschrift zu Gunsten des Freimaurerordens die „Geschichte der christlichen Kirche des ersten Jahrhunderts“ (Berlin 1779–1780, 3 Bde., 8°) sowie „Freimüthige Betrachtungen über das Christenthum“ (Berlin 1780, 8°; 2. Aufl. 1781, 8°). 1781 begegnet uns St. als Oberhofprediger und Consistorialrath in Darmstadt. Längst war er indeß durch seine Beziehungen zu Katholiken und Freimaurern in den Verdacht der Theilnahme an geheimen Verbindungen und des Kryptokatholicismus gerathen, und besonders von Seiten der Berliner Aufklärer traten diese Beschuldigungen seit 1786 öffentlich hervor. Als Antwort darauf erschienen 1787 und 1788 die drei Theile seiner Schrift „Ueber Kryptokatholicismus, Proselytenmacherei, Jesuitismus, geheime Gesellschaften und besonders die ihm selbst gemachten Beschuldigungen“ (Frankf. a. M. 1787, 2 Bde., 8°; „Nachtrag“ dazu, auch unter dem Titel „Ueber Katholicismus u. s. w.“, 3. Bd., Gießen 1788, 8°). Es erschienen mehrere Schriften für und wider ihn; er behauptete sich aber nicht bloß in seiner amtlichen Stellung, sondern stieg auch noch in der Gunst seines Hofes; 1807 erhielt er von seinem Landesherrn das Großkreuz des Ludwigsordens, 1811 das Adelsdiplom. Am 3. März 1816 starb St. im 76. Lebensjahre. Der Verdacht des Kryptokatholicismus blieb aber auf ihm sitzen, zumal seine im J. 1809 herausgegebene Schrift „Theodul’s Gastmahl“, die 1821 in sechster Auflage erschien und in welcher er einer Vereinigung der verschiedenen christlichen Religionsparteien das Wort redete, eine ausdrückliche Empfehlung des Katholicismus enthält.
Starck: Johann August St., evangelischer Theolog, † 1816. – St. wurde am 29. October 1741 zu Schwerin in Mecklenburg geboren, wo sein Vater Prediger war. Die erste Erziehung erhielt er im elterlichen Hause und in den Lehranstalten seiner Vaterstadt, seine Studien aber machte er in Göttingen, wo er sich der Theologie und den orientalischen Sprachen widmete. 1763 finden wir ihn als Lehrer in Petersburg, 1765 auf einer Reise nach England, von da wandte er sich nach Paris, wo er eine Anstellung an der königlichen Bibliothek fand und als Interpret orientalischer Handschriften ein Gehalt von 1000 Livres bezog. In dieser Stellung erhielt er 1766 von der philosophischen Facultät in Göttingen die Magisterwürde, wurde noch in demselben Jahre Conrector zu Wismar. Geheime Angelegenheiten aber trieben ihn, wie man glaubte, zwei Jahre später wieder nach Petersburg. Doch blieb er dort nicht lange; denn 1769 wurde er außerordentlicher Professor der morgenländischen Sprachen zu Königsberg. Hier erhielt er 1770 die Stelle des zweiten Hofpredigers und wurde 1772 Mitglied der theologischen Facultät als vierter ordentlicher Professor derselben; 1773 promovirte er als Doctor der Theologie; drei Jahre später wurde er Oberhofprediger und dritter Professor der Theologie. St. hatte sich bis dahin als Vertreter freimaurerischer Neologie hervorgethan und war dadurch auf altgläubiger Seite, besonders bei mehreren seiner Collegen, auf heftigen Widerstand gestoßen; einer von ihnen, der Professor[466] Starck’s wichtigste Schriften sind bereits angeführt. Wir erwähnen hier noch aus seinen zahlreichen Arbeiten folgende: „Commentationum et observationum philologico-criticarum vol. I“ (Regiomonti 1769, 8°), seine Habilitationsschrift; „Antrittspredigt zum Hofpredigeramt“ (Königsberg 1770, 8°); „Dissertatio inauguralis de usu antiquarum versionum Scripturae Sacrae interpretationis subsidio“ (ibid. 1773, 4°), seine Promotionsschrift als Dr. theol.; „Hephästion“ (Königsberg 1775, 8°, 2. Aufl. 1776), eine Tendenzschrift, um für seine kirchlichen Pläne Propaganda zu machen, die zwei Gegenschriften („Antihephästion“ und „Briefe über den Hephästion“) hervorrief und das Königsberger Consistorium veranlaßte, den Professor Starck bei Friedrich II. anzuklagen, worauf dieser indeß, wie zu erwarten war, nicht Rücksicht nahm. „Antrittspredigt zum Oberhofpredigeramt“ (Königsberg 1776, 8°); „Neujahrs- und Abschiedspredigt“ (ebendas. 1777, 8°); „Ueber den Zweck des Freimaurerordens“ (ebendas. 1781, 8°); „Ueber die alten und neuen Mysterien“ (ebendas. 1781, 8°; 2. Aufl. ebendas. 1817, 8°); „Versuch einer Geschichte des Arianismus“ (ebendas. 1783–1785, 2 Thle., 8°); „Geschichte der Taufe und Taufgesinnten“ (ebendas. 1789, 8°). Außerdem mehrere Programme in lateinischer Sprache und minder bedeutende deutsche Streitschriften. Das vollständige Verzeichniß seiner Schriften s. bei Doering (s. unten).
Das Bildniß Starck’s, gestochen von Küttner, befindet sich vor dem dritten Bande seiner „Geschichte der christlichen Kirche“ (Berlin 1780).
- Vgl. Heinrich Doering, Die gelehrten Theologen Deutschlands im achtzehnten und neunzehnten Jahrhundert IV, 300–304. Neustadt a. d. O. 1835.