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Artikel „Stärk, J. F.“ von Ernst Alberti in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 492–493, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:St%C3%A4rk,_J._F.&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 02:15 Uhr UTC)
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Stärk: J. F. St., über dessen Lebensgang sonst nichts bekannt ist, gab im J. 1822 ein stenographisches System heraus unter dem Titel: „Deutsche Stenographie oder Schnellschreibekunst, auf so leichtfaßliche Regeln gegründet, daß man bei Durchlesung dieses Buches den Grund dieser Kunst ersehen und in einigen Wochen dieselbe erlernen kann, ingleichen nach einer monatlichen praktischen Uebung dahin seyn wird, der Deutschen Schrift völlig entbehren zu können.“ Er lebte als Feldmesser in Berlin, hielt dort öffentliche Vorträge über sein System und unterbreitete es, nachdem er Königl. Preußischer Regierungsconducteur geworden, dem Ministerium, das ihm nicht nur die Anerkennung zu theil werden ließ, „daß, nach dem eingeholten Gutachten von Sachverständigen über diese Schrift, Stärk’s Methode, die tachygraphischen Zeichen auf Grundlage der Radien und Segmente des Kreises zu bilden, durch ihre Leichtigkeit vor allen andern früheren Methoden sich sehr empfehle“, sondern ihn auch mit einer Gratification zur Ermunterung in seinen Bemühungen belohnte. Trotz dieser Anerkennung und obwol das Lehrbüchlein im J. 1829 eine zweite Auflage erlebte, hat das System keine Ausbreitung gefunden; denn es litt an denselben Mängeln, die alle bis dahin veröffentlichten deutschen Systeme unbrauchbar machten. Die Schrift ist ungeläufig, unzuverlässig, schwer wiederzulesen und nicht nach einem bestimmten Princip, sondern nach willkürlichen Regeln und unbegründeten Einfällen aufgebaut. Dazu führt sie in die Entwicklung der deutschen Stenographie keinen neuen Gedanken ein, sondern ist, von unwesentlichen [493] Aenderungen und Zusätzen abgesehen, nichts als eine Wiederholung des Versuchs, den 1796 der Consistorialrath Fr. Mosengeil nach englischen und französischen Vorbildern (Taylor und Bertin) in seiner „Anleitung zur Stenographie“ veröffentlicht hatte.