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Artikel „Sommer, Christian“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 597–598, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sommer,_Christian&oldid=- (Version vom 17. November 2024, 15:12 Uhr UTC)
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Sommer: Christian S., geboren am 27. Februar 1767 zu Merschen bei Jülich, studirte in Düren, war eine Zeitlang im Seminar, legte in Bonn das Rechtsstudium zurück, war Advocat in Köln. Weder über die Zeit seines Fortgangs von dort, noch über die seines Todes habe ich Genaueres erfahren können. Nach der Vorrede zu der Schrift „Fürstenbund“ lebte er damals in Merschen. Seine Schriften haben kein hohes wissenschaftliches Interesse, wohl [598] aber ein solches für die Beurtheilung der Zeitverhältnisse. Sie sind: „Abhandlung über den Straßenbau und die Erhebung der Zollgebühren.“ Köln, datirt 12. Thermidor 8. Js. und dedicirt dem Bürger Schee, General-Regierungscommissär in den vier neuen Departements. – „Patriotische Gedanken über das Oktroi in der Stadt Köln am Rhein.“ Frankfurt 1803. –- „Blick über die gegenwärtige Lage der Stadt Köln am Rhein mit Verbesserungs-Vorschlägen.“ Im 10. Jahre der Republik, 1. Heft, 2. im 11. Jahre. Diese Schriften sind für die damaligen Zustände in Köln recht interessant. – „Der Fürstenbund zum ewigen Frieden und Constitution für Frankreich.“ Köln 1813. Eine wunderliche Schrift, die eine Verfassung für den „Bundesstaat Frankreich bis an den Rhein“ entwirft mit 7 Oberhäuptern (Könige von Frankreich, Großbritannien, Spanien, Preußen, Schweden, Kaiser von Rußland, Oesterreich) und Paris in sieben den Oberhäuptern entsprechende Städte zertheilt u. s. w., dann lauter wunderbare Vorschläge macht, um den ewigen Frieden zu erhalten. – „Abhandlung über die einzig mögliche Art, das Priesterthum einzuschränken und die Geistlichkeit aufzuheben.“ 2. Aufl. Paderborn 1803. Construirt eine Verfassung der Kirche, die allem Uebel abhelfen soll, mit dem Rechte für die Geistlichen, unter Zustimmung der Gemeinden zu heirathen; ein Gemisch demokratischen und kirchlichen Sinnes. Ein noch eigenthümlicheres Buch ist „Practischer Commentar über die Jülich-Bergsche Rechtsordnung. Mit Verbesserungsvorschlägen.“ Köln 1804. Es ist geschrieben, um die drei ausführlich mit Abdruck aller Documente dargestellten Processe gegen seinen Vater auf Herausgabe des mütterlichen Vermögens aus den Jahren 1791 ff. bekannt zu machen. Es erfolgte sofort ein polizeiliches Verbot des Verkaufs. Die Urtheile und des Verfassers Kritiken, sowie die „Appellation an das Publikum“, Germanien 1804, liefern interessante Beiträge zu den Verhältnissen jener Zeit. – Alle biographischen Angaben sind den Schriften entnommen.