ADB:Sinnama, Haryngus Sifridi
Trithemius mit dem Vornamen Hermann, von adeligen Eltern, erscheint in Köln als Professor der Rechte bis zum Jahre 1495, wurde in diesem Jahre Beisitzer des Reichskammergerichts, dessen Eröffnung er am 31. October 1495 beiwohnte und findet sich noch in dieser Stellung im J. 1504 angegeben. Näheres über sein Leben ist nicht bekannt. Von großem Interesse ist sein Werk „Expositiones sive declarationes titulorum utriusque juris.“ Colon., Koelhoff. 1491 und ö., in dem er der collatio undecima die Goldene Bulle von 1356 zufügt. Auch wird behauptet, daß er über diese Vorlesungen gehalten habe.
Sinnama: Haryngus Sifridi S. (Sinama, Synama). Er stammte aus dem Haag in Friesland, woher er Haryngus Sifridus S., oder de Hagis Frisiae, auch Frieß bezeichnet wird, nach- Trithemius, Catal. I, 175. – Foppens I, 431. – Hartzheim, Bibl. Colon. p. 110. – Harpprecht, Staatsarchiv p. 47. 50. 64. – Stintzing, Gesch. d. popul. Liter. S. 47 ff. – Muther, Zur Gesch. der Rechtswiss. S. 100