ADB:Siebenbürger, Martin (1. Artikel)

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Artikel „Capinius, Martin“ von Eugen von Friedenfels in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 771–772, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Siebenb%C3%BCrger,_Martin_(1._Artikel)&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 21:17 Uhr UTC)
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Capinius: Dr. Martin C.[WS 1], von seiner Herkunft auch Dr. Siebenbürger genannt; Wiener Gelehrter und Volksmann, † 1522. Der Sohn des Wiener Bürgers und gewesenen Stadtrichters Sigmund Siebenbürger war Martin C., juris pontificii Doctor schon im J. 1503 Procurator nationis hungaricae an der Wiener Universität, ebendaselbst in den J. 1505, 1510 und 1516 Decan der juridischen Fakultät und bekleidete 1512–1517, dann 1522 das Amt des Stadtrichters, 1521 aber das des Bürgermeisters in Wien. Ein gelehrter, allgemein angesehener Mann betheiligte er sich in hervorragender Weise an den Widersetzlichkeiten, die nach des Kaisers Maximilian I. Tode – 1519 – gegen die von diesem für seine österreichischen Erblande eingesetzte Regentschaft ausbrachen. Bei steigender Aufregung stellte er sich an die Spitze der Unzufriedenen, entwarf für die Stadt eine neue Regierungsform nach reichsstädtischem Muster, zog die Massen an sich und nahm Theil an dem Beschlusse, die Regentschaft zu verjagen und eine neue einzusetzen. Daß hierbei Wien nicht allein stand, ist bekannt. Als nun die österreichischen und steyrischen Stände eine Gesandtschaft an den in Spanien weilenden Kaiser Karl V. entsendeten, bei welcher unter [772] andern auch der bekannte Michael von Eytzing und für Steyermark Sigmund von Herberstein erschienen, wurde hierzu auch „Dr. Martin Siebenburger, Bürger zu Wien“ abgeordnet und demselben von der Gesandtschaft sogar die Ansprache an den Kaiser übertragen. Unverrichteter Sache heimkehrend, soll er die Wiener in ihrer Widersetzlichkeit noch bestärkt haben. Auch eine zweite Deputation an den Kaiser – März 1520 – ebenso eine dritte an die kaiserlichen Commissäre in Augsburg, an welcher wieder C. theilnahm, hatten keinen Erfolg. Indessen wohnte die letztere, nachdem C. in einer Audienz zu Maastricht – 18. Oct. 1520 – den Kaiser lateinisch beglückwünscht und ihm die Beschwerden der Städte Wien, Krems etc. gegen die anwesenden alten Regenten vorgetragen hatte, der Kaiserkrönung Karls V. in Mainz – 23. Oct. 1520 – bei, worauf sie entlassen wurde. Nach dem Wormser Theilungsvertrag vom 21. April 1521 und der Verzichtleistung Kaiser Karls V. auf ganz Oesterreich und sämmtliche deutsche Länder des Hauses Habsburg – 7. Febr. 1522 – kam der neue Landesherr Ferdinand I. ohne Wien zu berühren nach Wiener Neustadt, wo am 8. Juli 1522 das Halsurtheil über die Renitenten gefällt und verkündet und am 10. August 1522, zugleich mit den Freiherrn von Puechhaim und Eytzing und mehreren Wiener Bürgern auch der „gelehrte Dr. Siebenburger“ enthauptet wurde. Daß die erwähnten Widersetzlichkeiten in jenen Zeiten großer Verwirrung der Rechtsbegriffe heute eine mildere Beurtheilung in Anspruch nehmen könnten, läßt sich nicht läugnen: jedoch scheint C. auch nach den Aufzeichnungen Sigmunds v. Herberstein ein wenig taktvoller, unbeugsam hartnäckiger Kopf, der in dem berechtigten Streben für das Recht seiner Mitbürger das richtige Maß einzuhalten nicht vermochte, gewesen zu sein. Eine schriftliche Verwendung des Ungarkönigs Ludwigs II. um Begnadigung des C. soll Ferdinand I. zu spät zugekommen, dagegen dessen Verwendung für Capinius’ Wittwe und vier Kinder um Herausgabe des confiscirten Vermögens von Erfolg gewesen sein. Capinius’ ältester Sohn, Thomas Siebenburger, war römisch-kaiserlicher Majestät Bausuperintendent, in den J. 1560 und 1561 Bürgermeister, 1566 und 1567 Stadtrichter in Wien. Mit dessen Sohn Johann B. Siebenburger scheint die Familie in Wien erloschen zu sein.

Joseph Trausch, Schriftstellerlexikon der Siebenbürger Deutschen I. S. 205 bis 212, wo auch die einschlägige Litteratur und des C. hinterlassene Schriften aufgeführt sind.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Über diese Person existiert in Band 34 ein weiterer Artikel.