Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Schober, Johann Joachim“ von Georg Müller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 207, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schober,_Johann_Joachim&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 17:45 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Schober, Gottlob
Band 32 (1891), S. 207 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Nach Wikipedia-Artikel suchen
Johann Joachim Schober in Wikidata
GND-Nummer 12429278X
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|32|207|207|Schober, Johann Joachim|Georg Müller|ADB:Schober, Johann Joachim}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=12429278X}}    

Schober: Johann Joachim S., Franciscanermönch von dem Orden der strengen Observanz, bekleidete eine Reihe wichtiger Aemter in Wien, Graz und Laibach. Auch Italien und Spanien hat er im Auftrage Innocenz’ X. bereist. Die Begründung der evangelisch-lutherischen Abendmahlslehre durch eine hochadlige kaiserliche Hofdame, die er zum Uebertritt zur römisch-katholischen Kirche bestimmen sollte, veranlaßte ihn, im J. 1651 aus der letzteren und dem Orden auszuscheiden. Im Januar 1652 hielt er in Wittenberg mehrere Revocationspredigten, die veröffentlicht wurden (Dresden 1652). Sie beschäftigten sich eingehend mit dem Dogma und dem Gottesdienst der römisch-katholischen Kirche. 1653 wurde S. Pfarrer an der Dreikönigskirche in Alten-Dresden (Dresden-Neustadt), legte aber sein Amt 1655 infolge eines Streites mit einem kurfürstlichen Hofbeamten nieder und begab sich in sein Kloster nach Wien zurück. In mehreren Briefen, die auch im Druck erschienen, suchte er seinen Rücktritt zur römisch-katholischen Kirche zu begründen. In denselben sagte er sich auch von seiner Frau los. Die Ehe wurde darauf durch Erlaß des Oberconsistoriums geschieden.

A. H. Kreyßig, Album der evangelisch-lutherischen Geistlichen im Königreiche Sachsen von der Reformationszeit bis zur Gegenwart, S. 107. Dresden 1883. – Unschuldige Nachrichten von Alten und Neuen Theologischen Sachen, S. 790–795. Leipzig 1719. – Gottfried Arnold, Kirchen- und Ketzer-Historie, S. 434. Frankfurt a. M. 1700.