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Artikel „Schlüter, Matthäus“ von Otto Beneke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 615–616, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schl%C3%BCter,_Matth%C3%A4us&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 17:41 Uhr UTC)
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Schlüter: Matthäus S., Rechtsgelehrter und Rathsherr in Hamburg, geboren daselbst am 15. August 1648, ein Sohn des späteren dortigen Syndicus und Bürgermeisters Dr. Joh. S., erzogen unter dessen Aufsicht in Wismar und Güstrow, wo dieser damals im höheren Justiz- und Staatsdienst lebte. Er studirte auf mehreren Universitäten die Rechts- und kaum minder die theologischen Wissenschaften und erwarb, nach Abfassung verschiedener Dissertationen, den Doctorgrad zu Rostock 1673, worauf er zu seiner weiteren Ausbildung größere Reisen unternahm, und aller Orten die namhaftesten Juristen und Theologen besuchte, um von ihnen zu lernen. Als 1675 sein Vater das erste Syndicat in Hamburg übernommen hatte. kehrte er dahin zurück und praktisirte als Advocat mit Geschick und Erfolg. Als Mitglied der Bürgerschaft 1685 in deren Ausschuß der sog. Dreißiger gewählt, dürfte der fromme friedliebende Mann das schroffe feindliche Gebahren dieses Collegii gegen den Rath sicherlich nicht gebilligt haben. Deshalb entging er auch dem Schicksal seiner juristischen Collegen in diesem Ausschuß, er wurde nicht wie diese exilirt, sondern (nach seines Vaters Tode) im J. 1703 zum Senator erwählt. Neben treuer Erfüllung seiner amtlichen Obliegenheiten, z. B. als Prätor, Land-, Wald- und Weddeherr, sowie als Gesandter an den dänischen König und den Hof zu Berlin, erwarb der fleißige Mann sich auch anerkannte Verdienste um die vaterstädtische Rechtskunde durch erschöpfende Ausarbeitung verschiedener „historisch und rechtsbegründeter Tractate“ über einige Materien der Hamb. Verfassung und Rechtspflege, darunter das bekannteste und umfassendste der Tractat von den Erben (unbeweglichen Gütern) gedruckt 1698, in 2. Auflage 1709. Dies Werk, das alle Rechtsverhältnisse in sich begreift, welche mit Grundeigenthum irgendwie zusammenhängen, und jedes Thema mit einer staunenswerthen Gründlichkeit bis in’s kleinste Detail behandelt, z. B. ad vocem Brauerben, alle Arten von Braugerechtsamen, alle Classen der Brauerherren und -knechte, auch -mägde, deren Pflichten und Ergötzlichkeiten, ferner die Einrichtung der Bierprobe, die verschiedenen Bierarten, sowie alle Brauordnungen von 1276 an bis 1697, – ferner auch eine topographisch-historische Aufzählung aller Straßen in der Stadt und den Vorstädten, an welchen Erben belegen sind, enthält, nicht minder genau das Verfahren vor den Hypothekenbehörden darstellt – kann als Muster einer gelehrten Detailmalerei angesehen werden, bei welcher es zweifelhaft erscheint, was größer sei, der darauf verwendete Fleiß oder die Weitschweisigkeit, die gleichwol niemals ohne Belehrung über damalige Zustände ist. Dies Werk [616] zeigt auch des würdigen Verfassers Porträt im Rathsherrncostüm. Aus der Allongeperücke blickt das sehr kluge, ernste Gesicht eines echten Hamburgischen Praktikers. – Aus dem Verzeichniß seiner gedruckten Schriften ergibt sich, daß er nebenher in den Jahren 1695–1703 sich auch ernsthaft mit Meteorologie beschäftigt hat. Kurzum, der Fleiß, die Kenntnisse dieses Mannes müssen auf moderne Studirende fast verblüffend wirken. Er starb am 19. November 1719.

S. Fabricii Memor. Hamb. V, 427 ff. – Hamb. Schriftstellerlexikon VI, 582–584.