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Artikel „Schieferdecker, Kaspar“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 179–180, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schieferdecker,_Kaspar&oldid=- (Version vom 29. Dezember 2024, 08:57 Uhr UTC)
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Schieferdecker: Kaspar S. mit dem Beinamen v. Wilkaw (Schifordegherus), geb. zu Breslau 1583 als der Sohn eines angesehenen, aus dem Sächsischen stammenden Beamten, † daselbst am 17. März 1631. S. gehört zu jenen Praktikern am Anfange des 17. Jahrhunderts, welche wie Jakob Ayrer, Dauth, Goldast, Wehner und andere, im Vereine mit einigen Theoretikern für Weiterbearbeitung des überkommenen Rechtsstoffes eifrig Sorge trugen. Ihre Hauptthätigkeit bestand in Ordnung, Sammlung und Neubearbeitung der vorhandenen Rechtsmaterie, und haben sie, – ohne gerade mit neuen Ideen hervorzutreten, in der juristischen Litteratur tüchtiges geleistet. S. erhielt seine humanistische Bildung in Breslau, und ging sodann auf die Hochschulen nach Frankfurt a. O. und Tübingen, wo er juristische Vorlesungen hörte. Um 1607 trat er eine Reise nach Frankreich an und besuchte bei diesem Anlaße den Juristen Anton Faber, welcher zu Annecy am Genfersee lebte. Faber hatte durch die in seinen Schriften bisweilen niedergelegten eigenthümlichen Ansichten wie durch die Schärfe der Polemik die Aufmerksamkeit der zeitgenössischen Juristen auf sich gezogen. S. gehörte zu dessen wärmsten Anhängern, und war mit demselben in befreundeten Briefwechsel getreten. In Annecy gastlich aufgenommen legte er Faber das Manuscript seines Werkes über diesen vor (ad Anton. Fabrum), verweilte längere Zeit bei seinem Gastfreunde und kehrte nach Fortsetzung der Reise durch Italien beiläufig im Sommer 1609 in die Heimath zurück. Im nächsten Jahre (1610) erschien das vorerwähnte Werk unter dem Titel: Ad Ant. Fabrum t. I. II. Opus verae jurisprudentiae per varia impedimenta nostro seculo eluctanti subsidiarum (Oppenh. 1610 fol.) Dem Werke ist eine Vorrede vorausgeschickt, datirt Breslau Feriis Archang. 1609, an welche sich das Widmungsschreiben „Necii [180] Allobrogum“ IX Kal. Nov. 1608 und die verbindlich gehaltene Erwiderung Faber’s X Kal. Mart. 1609 reihen. 1613 veröffentlichte S. gewissermaßen als Nachtrag: „Disputationum ad A. Fabrum lib. III.“ (Francof. fol.), in denen er Faber’s Errores pragmaticorum und Rationalia ad Pandectas erläutert, wobei er dessen Ansichten bisweilen berichtigt, – in der Regel aber vertritt. S. wurde sodann Rechtsanwalt in Schweidnitz, wo er sich einer ausgebreiteten Praxis und angesehenen Clientel erfreute, weßhalb er einige ehrenvolle Berufungen ausschlug. Er befand sich in Rechtsangelegenheiten am kaiserlichen Hoflager, als 1626 die kaiserlichen Truppen Schweidnitz einnahmen; die Frau floh wegen der Protestantenverfolgungen mit den Kindern nach Breslau. Unser Gelehrter, welcher bei diesem Anlasse einen namhaften Theil seines Vermögens eingebüßt hatte, ging nach Breslau, um sich daselbst dauernd niederzulassen; allein er starb schon im März 1631[WS 1] – von schwerer Krankheit rasch hinweggerafft. Neben vorgenannten Werken verfaßte S.: „Controversiarum forensium Libri II“; „Consilia ac responsa varia“; dann handschriftl. De jure regni Bohemiae hereditario.

Stintzing, Gesch. d. dtsch. R.-W.[WS 2] I 733 und 734, und die in Note 2 aufgeführte Litteratur.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 1531
  2. Vorlage: R-.W.