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Artikel „Ryswyck, Hermann v.“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 66–67, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ryswyck,_Hermann_von&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 18:08 Uhr UTC)
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Ryswyck: Hermann v. R., holländischer Priester am Ende des 15. und Anfange des 16. Jahrhunderts, dessen Herkunft und Wohnort zwar unbekannt sind, der aber als berüchtigter Ketzer hervortrat. 1502 wurde von Johann von Ommaten als Inquisitor wider ihn procedirt. Er behauptete nämlich, die Welt sei von Ewigkeit her und nicht durch die vom unwissenden Moses erzählte Schöpfung entstanden; Gott habe niemals gute oder böse Engel geschaffen; es gebe keine Unsterblichkeit, gleich nach dem leiblichen Tode sterbe auch die Seele, wie sie mit dem Leibe angefangen habe; Christus sei nur ein thörichter Fanatiker und Verführer einfältiger Menschen gewesen und durchaus nicht als Sohn Gottes zu betrachten. Dabei erklärte er zwar als Christ geboren zu sein, aber dem Christenthum nicht mehr anzugehören, indem Christ zu sein nur eine Thorheit sei. Er wurde für solche Aufstellungen zu lebenslänglicher Haft verurtheilt. Er wußte aber zu entkommen und beharrte bei seiner ketzerischen Gesinnung und Gotteslästerung, welche er in mehreren Schriften niederlegte. 1512 wurde er aufs neue verhaftet und als Wiederabgefallener vom Inquisitor Jacob Hochstraten (s. A. D. B. XII, 527) und Jacob Ruysch, Decan der Hofcapelle und bischöflichem Commissar, am 14. December im Haag zum Feuertode verurtheilt. Diese [67] Sentenz wurde noch am selben Tage vor Sonnenuntergang an ihm und seinen Büchern vollzogen.

Moll, Kerkgesch. v. Nederl. II, 3e th. bl. 104–109 und bl. 375/376, wo die erste Verurtheilung abgedruckt ist. – Paul Fredericq, Corpus documentorum inquisitionis Neerlandicae (Gent und Haag 1889) Dl. I bl. 494, 501/502. Zu vergleichen ist noch Dr. H. Roodhuyzen, Gnapheus bl. 82.