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Artikel „Rieder, Franz Seraph“ von Otto Schmid in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 528–529, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rieder,_Franz_Seraph&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 01:52 Uhr UTC)
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Rieder: Franz Seraph R., Kanonist, geboren am 9. März 1806 zu Poysdorf in Niederösterreich, absolvirte in Nikolsburg das Gymnasium und studirte dann in Wien Theologie. Nachdem er am 11. Nov. 1828 Priester geworden, trat er zuerst als Cooperator in Oberhollabrunn in die Seelsorge, wirkte dann in Döbling, St. Johann in der Praterstraße und am Hofe in der inneren Stadt. Am 8. Juni 1833 zum Doctor der Theologie promovirt, wurde er 1838 Decan der theologischen Facultät. Inzwischen, nämlich von 1835–1836 supplirte er als Katechet an der angesehenen k. k. Normalschule zu St. Anna. Im J. 1840 wurde er von der Universität Wien zum Domherren in Linz gewählt, welche Stelle er am 16. März 1841 antrat. Im selben Jahre wurde er Director des bischöflichen Priesterhauses und der theologischen Studien, 1845 Diöcesan-Schulen-Oberaufseher für die Diöcese Linz. Bei dem österreichischen Landtage des J. 1848, wozu R. von den Decanaten des Mühlkreises als Deputirter gewählt worden war, fungirte er als zweiter Vicepräsident, als Ausschußmitglied und als Referent des oberösterreichischen Volksschulwesens. Im J. 1849 rückte R. zum Domscholaster vor, nahm im gleichen Jahre als Vertreter des Bischofes Ziegler von Linz an der Versammlung der Bischöfe Oesterreichs zu Wien (30. April–17. Juni 1849) Antheil und wurde hierbei in zwei Ausschüsse gewählt (vgl. Actenstücke, die bischöfliche Versammlung in Wien betreffend, Wien 1850). Als Bischof Ziegler 1850 schwer erkrankte, ernannte er R. zu seinem Generalvicar und nach dem Tode des genannten Bischofes 1852 wurde er zum Capitelvicar erwählt, welches Amt er bis 1853 bekleidete. R. erhielt 1854 das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens und erreichte 1855 die höchste Dignität im Domcapitel, indem er Domprobst wurde. Lange Jahre fungirte er auch als Präses des bischöflichen Diöcesan-Ehegerichtes. Er starb am 3. April 1873 mit Hinterlassung eines bedeutenden Vermögens, woraus nach seinem letzten Willen zum größten Theile ein Unterstützungsfond (Riederfond genannt) für arme Priester der Diöcese Linz gebildet wurde. Sein Hauptwerk erschien unter dem Titel: „Handbuch der k. k. Verordnungen über geistliche Angelegenheiten“ 1. Band, Wien 1847 (enthält die landesfürstlichen Verordnungen vom J. 1740-1846), welches solchen Anklang fand, daß schon im nächsten J. 1848 eine 2. Auflage nöthig wurde. Der 2. Band erschien Wien 1855 unter dem erweiterten Titel: „Handbuch der k. k. Gesetze und Verordnungen“ (enthält die Verordnungen von 1846-1855); der 3. Band, Linz 1859, gibt die Verordnungen von 1855-1859. Dieses sehr praktische Werk behandelt in alphabetischer Reihenfolge alle Materien des geistlichen Geschäftskreises, namentlich der Pfarrkanzlei und bringt alle darauf bezüglichen landesfürstlichen [529] Normen; es bietet also eigentlich kein Kirchenrecht. Hingegen hat R. in der Linzer Theol. prakt. Quartalschrift mehrere Artikel veröffentlicht, welche von seinem gründlichen Wissen auf dem Gebiete des eigentlichen Jus ecclesiasticum zeugen, so: Der katholische Clerus in Oesterreich und die Constitution (Jahrg. 1848). Das Verhältniß des Bischofes zu dem Regularclerus (1849). Die Organisirung der kirchlichen Gerichte. Der Pfarr-Konkurs. Die Amtsentsetzung. Der Generalvicar (1850). Die Kirchengesetze über das Predigtamt (1854). Verschiedene Fragen über Durchführung der neuen Ehegesetze. Die verschiedenen Formen der amtlichen Correspondenz (1857). Kurze Darstellung des Ehescheidungsprocesses (1858). Die Rechtsregeln (1862). Der Bezirksdechant (1863).

Vgl. v. Wurzbach, Biogr. Lexikon XXVI, 105-107. Eigene Notizen.