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Artikel „Ramus, Johann“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 225, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ramus,_Johann&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 23:50 Uhr UTC)
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Ramus: Johann R. (Ram, eigentlich Joh. Tack mit dem Zunamen Ramus), geb. am 28. Februar 1535 zu Goes in Zeeland, legte sich anfänglich auf die Philologie, war bereits im J. 1552 in Wien Lehrer der griechischen Sprache und Beredsamkeit, mit einem Gehalt von 100 Pfund, gab aber diese Stellung auf und studirte die Rechtswissenschaft in Löwen mit solchem Erfolge, daß er am 3. October 1559 die Doctorwürde erlangte. Im nächsten Jahre zum Professor der Institutionen ernannt, nahm er 1562 einen Ruf als Professor des Civilrechts in Douai an, im J. 1565 aber einen für die Professur der Pandecten in Löwen. Sein bekanntester Schüler war Dionysius Gothofredus, der dies selbst angibt (ad fr. 1. D. de reg. jur.). Die Universität Ingolstadt suchte ihn im J. 1578 zu gewinnen; die Sache zog sich in die Länge, weil er ein Gehalt von 500 Coronati (750 fl.) verlangte, obwohl er 600 Thlr. (900 fl.) in Löwen hatte, man ihm aber nur 500 fl. bot. Er nahm wegen der politischen Verhältnisse einen ihm angetragenen Ruf nach Dôle an, starb aber sehr bald nachher am 25. November (26. December) 1578. – Er ist nicht zu verwechseln, wie es Prantl begegnet, mit dem Begründer der sog. Ramistischen Methode (Petrus Ramus, Pierre de la Ramée, geb. 1515 in der Picardie, in der Bartholomäusnacht 1571 ermordet). Schriften: „Oeconomia s. dispositio regularum utriusque juris“. Lovan. 1557; „Commentarii ad tit. XI. de tutelis ex libro I. Institut.“ eod.; „Comment. methodici ad regulas juris“, mit einem „tract. de analogia jur. et facti“ herausgegeben von Valerius Andreas, ib. 1641. „Oratio apologetica pro jurisprudentia“, ib. eod.

Miraeus, Elogia, S. 92. – Foppens, Bibl. II, 715. – Kink, Gesch. der Universität Wien I, 2. Abth., S. 166. – Prantl, Gesch. der Univ. M. I, 315 und 413. – Stintzing, Gesch. der deutsch. Rechtswiss. I, 343 u. ö.