ADB:Philippi, Johann
Friedrich P. (s. oben S. 73 den Artikel) hervorgethan. Martin Lipen’s Bibliotheca gibt Bd. II S. 236 eine Zusammenstellung der Schriften unsers Gelehrten.
Philippi: Johann P., sächsischer Jurist, geb. am 9. März 1607 zu Waldau, einem Dorfe unweit Liegnitz in Schlesien, † am 21. April 1679 zu Leipzig. P. besuchte nach vollendeten Gymnasialstudien in Breslau von 1625 bis 1631 die dortige und die Leipziger Hochschule, übernahm sodann Hofmeisterstellen bei schlesischen Adeligen, deren er einige auf die Universität Leipzig begleitete, und erwarb 1637 zu Jena den juristischen Doctorgrad. Seine erste Ernennung erfolgte nach damals herrschender Uebung in der Anwaltschaft (1647) als Advocat beim Leipziger Consistorium und Oberhofgerichte; aber schon zwei Jahre später (1649), kam er (obwol er „fremder“ d. h. nicht Leipziger Doctor juris war) als Assessor in die Juristenfacultät dortselbst, und bald darauf als Mitglied, später als Proconsul in das städtische Rathscollegium. 1651 wurde er comes Palatinus, 1652 Rector magnificus, 1654 Beisitzer des Niederlausitz’schen Hofgerichtes, endlich 1657 nach seinem Austritte aus der Facultät Beisitzer des Leipziger Schöppenstuhles. Als Schriftsteller befaßte er sich mit dem gemeinen und dem sächsischen Landrechte. Zu den Arbeiten ersterer Gattung zählt neben einigen civilistischen Disputationen sein „Usus jur. Instit. Justinian.“; zu denen der zweiten Gattung: „Observationes ex decisionibus Elector. saxonicis“ (Lps. 1670, 1694. 4°) und „Considerationes jurid. in novam ordinationem process. judic. Saxonic. de anno 1622“ (Hal. 1674. Lps. 1686. 4°). Dann auch Alberti „Quaestiones jurid. ex Philippi processu“ 1671. fol. Unter seinen „gelehrten Söhnen“ hat sich besonders