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Artikel „Pape, Alexander von“ von Bernhard von Poten in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 52 (1906), S. 749–750, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pape,_Alexander_von&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:51 Uhr UTC)
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Pape: Alexander von P., königlich preußischer Generaloberst der Infanterie mit dem Range eines Generalfeldmarschalls, war als der Sohn eines Officiers am 2. Februar 1813 zu Berlin geboren. Während seiner ganzen langen Dienstzeit gehörte er, kurze Unterbrechungen abgerechnet, dem Gardecorps an. Am 17. April 1830 beim 2. Garderegimente zu Fuß in den Dienst getreten und am 15. Juni 1831 zum Seeondlieutenant befördert, wurde er am 12. October 1850, nachdem er Bataillonsadjutant und zur Schulabtheilung (jetzt Unterofficierschule) Potsdam commandirt gewesen war, Hauptmann und Compagniechef, am 12. November 1856 Major und Director des Cadettenhauses Potsdam, am 13. Mai 1860 Bataillonscommandeur im [750] Garde-Reserveinfanterie- (dann Gardefüsilier-) Regimente, commandirte von Januar bis zum December 1863 das Füsilierregiment Nr. 33 in Köln, dann bis zum Ausbruche des Krieges von 1866 das 2. Garderegiment zu Fuß, erhielt bei der Mobilmachung das Commando der 2. Garde-Infanteriebrigade, focht mit dieser am 28. Juni bei Burkersdorf, am 29. bei Königinhof, am 3. Juli bei Königgrätz, wo er namentlich im Kampfe um Chlum sich auszeichnete, trat hier an des gefallenen Generals v. Hiller Stelle an die Spitze der 1. Garde-Infanteriedivision, kehrte, mit dem Orden pour le mérite geschmückt, zurück, übernahm von neuem das Commando der 2. Garde-Infanteriebrigade, erhielt bei der Mobilmachung im Juli 1870 endgültig das der 1. Garde-Infanteriedivision und hat diese während des ganzen Krieges geführt, mit ihr bei Gravelotte-St. Privat und bei Sedan gefochten und an der Einschließung von Paris theilgenommen. Der Tag, an welchem er während des Feldzuges am meisten hervortrat, war der 18. August. Eine Verantwortung für den verfrühten Angriff auf Saint-Privat am Spätnachmittage jenes Tages, wo die Division schwere Verluste erlitt, trifft den General v. P. nicht. Er wollte mit dem Sturme warten, bis die Artillerie tüchtig vorgearbeitet hätte und die Umgehung des rechtsfeindlichen Flügels durch die Sachsen wirksam geworden sein würde. Ein in scharfer Form gegebener Befehl des commandirenden Generals Prinz August von Württemberg (A. D. B. XLVI, 88) nöthigte ihn, zu gehorchen (H. Kunz, Kriegsgeschichtliche Beispiele aus dem deutsch-französischen Kriege 1870/71, 10. Heft, Berlin 1898, S. 49). Die Verleihung des Eisernen Kreuzes 1. Classe bezeugte den Werth seiner Leistungen. Nach dem Friedensschlusse blieb er noch fast neun Jahre in jenem Verhältnisse, am 3. Februar 1880 wurde er General der Infanterie und commandirender General des V. Armeecorps in Posen, vertauschte diese Stellung am 18. October 1881 mit der gleichen an der Spitze des Gardecorps, wurde am 19. September 1888 zum Oberbefehlshaber der Truppen in den Marken, dessen Geschäfte er schon seit 1882 im Nebenamte geführt hatte, und zum Gouverneur von Berlin ernannt und am 10. Januar 1892, unter Ablehnung des Gesuches um vollständige Verabschiedung, zu den Officieren von der Armee versetzt. Er behielt seinen Wohnsitz in Berlin und starb hier am 7. Mai 1895. „Das Vorbild eines altpreußischen Soldaten“, nannte ihn damals Kaiser Wilhelm II.

Militär-Wochenblatt Nr. 45, Berlin, vom 22. Mai 1895.