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Artikel „Otto II., Bischof von Hildesheim“ von Karl Janicke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 700, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Otto_von_Woldenberg&oldid=- (Version vom 14. Dezember 2024, 12:59 Uhr UTC)
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Otto II., Bischof von Hildesheim (1319–1331), ein geborner Graf von Woldenberg, wurde nach dem Tode seines Vorgängers Heinrichs II., der gleichfalls ein Graf von Woldenberg war, vom Domcapitel einstimmig zu dessen Nachfolger erwählt. Die Zeit seiner Regierung gehört zu den glücklichsten des Stifts Hildesheim, das sich unter ihm des Friedens und des wachsenden Wohlstandes erfreute. Mit den benachbarten geistlichen und weltlichen Fürsten, Herren und Städten schloß er einen Landfrieden und verfolgte mit den Waffen die Bedrücker seines Stifts, so die v. Engelborstel und v. Münchhausen. Die gemachten Gefangenen mußten hohe Lösegelder zahlen, welche der Bischof zum Nutzen seiner Kirche verwandte. Die von seinen Vorgängern verpfändeten Burgen und Güter löste er ein und mehrte durch Kauf die Besitzungen des Stiftes. Von den Edlen v. Plesse kaufte er das Dorf Lindau, von den Herzögen von Braunschweig das Haus Lutter am Barenberge, die Grafschaft Westerhof und das Gericht Berka auf dem Eichsfelde. Ferner erwarb er mit dem Domcapitel den vierten Theil des Hauses Woldenstein, und 1329 fielen nach dem Ableben des letzten Grafen v. Dassel dessen im J. 1310 angekaufte Besitzungen an die Hildesheimer Kirche. Ebenso eifrig war er auf die Hebung der geistlichen Stiftungen seines Bisthums bedacht; die zahlreichen von ihm ausgestellten Urkunden bezeugen seine Fürsorge für die Stifter und Klöster seines Sprengels, die Vermehrung des Einkommens der Ordensgeistlichen und die reichere Ausgestaltung des Gottesdienstes; 1321 gründete er die Annencapelle auf dem Friedhofe des Doms in Hildesheim, die er auch auskömmlich dotirte. Er starb am 3. August 1331.

Chronicon Hildesheimense bei Pertz, Monum. Germ. hist. SS. VII, 868 f. – Döbner, Urkundenbuch der Stadt Hildesheim I, S. 390 ff. – Lüntzel, Gesch. der Diöcese und Stadt Hildesheim, Bd. II, S. 291 ff.