Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Murhard, Karl“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 63–65, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Murhard,_Karl&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 15:16 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Murhard, Friedrich
Band 23 (1886), S. 63–65 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann Karl Adam Murhard in der Wikipedia
Johann Karl Adam Murhard in Wikidata
GND-Nummer 118843842
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|23|63|65|Murhard, Karl|Karl Wippermann|ADB:Murhard, Karl}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=118843842}}    

Murhard: Johann Karl Adam M., Schriftsteller über nationalökonomische Fragen, geb. den 23. Febr. 1781 in Cassel, † daselbst den 7/8. Febr. 1863. Zweiter Sohn sehr vermögender Eltern, studirte er die Rechte und die Staatswissenschaften in Göttingen und Marburg. Hier promovirte er als Doctor der Rechte und wurde im J. 1800 beim Archiv der Oberrentkammer in Cassel angestellt. Nach 4 Jahren rückte er zum wirklichen Archivar auf. Zur Zeit des Königreichs Westfalen war er Mitglied der Commission zur Untersuchung der Archive und kam 1809 als Auditeur in den westfälischen Staatsrath. Mit Beibehaltung dieser Stelle wurde er 1810 zum Vorstand der Abtheilung des Handels und der Gewerbe im Finanzministerium und 1812 zum Liquidator der öffentlichen Schuld ernannt. In demselben Jahre gab er in Verbindung mit Hassel die Zeitschrift: „Westfalen unter Hieronymus Napoleon“ heraus. Dieselbe brachte alle Mittheilungen über das Staatsrecht, die Gesetzgebung, Verwaltung, den Reichstag, Ernennungen, Statistik u. dgl. des Königreichs Westfalen und im 1. Heft (Braunschweig 1812) ein Vorwort, in welchem das Aufgehen kleinerer Staaten zu einem größeren Ganzen als nationaler Fortschritt und jenes Königreich als „die Geburt zu neuem Leben“, Jerome aber als ein Mann von einem „über Alles Kleinliche erhabenen Sinn“ gefeiert war. Nach Wiederherstellung[WS 1] der kurfürstlich hessischen Regierung erhielt er wieder jene Stelle als Archivar. Als er 1816 zum Regierungssecretär in Fulda ernannt wurde, trat er aus dem kurhessischen Staatsdienste und siedelte [64] 1818 als Privatmann nach Frankfurt a. M. über, wohin sich sein älterer Bruder Friedrich schon gleich bei Herstellung der kurfürstlichen Regierung zu politischer und publicistischer Schriftstellerei zurückgezogen hatte. Hier lebte er ebenfalls ganz den wissenschaftlichen Studien, die nur eine kurze Unterbrechung dadurch erlitten, daß man auf ihn fahndete, weil sein Bruder Friedrich im Febr. 1824 in die Untersuchung wegen des im Jahre vorher an den Kurfürsten Wilhelm II. von Hessen gerichteten Drohbriefs verwickelt und kurze Zeit inhaftirt war. Er flüchtete nämlich nach Wetzlar und kam erst nach der Freisprechung Friedrichs wieder zum Vorschein, worauf beide Brüder zu dauerndem Aufenthalte nach Cassel zurückkehrten und dort ihren Studien lebten. M. schrieb: „Ideen über wichtige Gegenstände aus dem Gebiete der Nationalökonomie und Staatswirthschaft“, (Göttingen 1808); ferner „Ueber Geld und Münze“, (Cassel und Marburg 1809); „Theorie des Geldes und der Münze“, (Leipzig 1817); „Theorie und Politik des Handels“, (2 Bde., Göttingen 1831); daran schloß sich sein Hauptwerk „Theorie und Politik der Besteuerung. Ein Handbuch für Staatsgelehrte, Volksvertreter und Geschäftsmänner“, (Göttingen 1834). Nach der Vorrede hielt er es mit Rücksicht auf die damals „überall sich gestaltenden freien volksthümlichen Verfassungen“ für dringend nöthig, zur Klarstellung des wesentlichsten Punctes der letztern beizutragen, da „die im Volke und bei den Regierungen herrschenden Begriffe über die Finanzen und namentlich über das Abgabenwesen allenthalben noch so unklar, so verworren und mangelhaft“ seien, daß man sich „über die Einseitigkeit der Urtheile und über die Mißgriffe der Regierungen“ nicht wundern dürfe. Murhard’s Zweck war daher, die Wissenschaft der Besteuerung auf volksthümliche Art zu schildern und systematisch zu entwickeln. Er sprach sich namentlich für indirecte Steuern neben den directen aus, damit das Mißverhältniß und die Fehler der letzteren wieder gut gemacht würden. Dieses Werk, welches in 3 Abtheilungen von der Besteuerung, ihren Arten und ihren verschiedenen staatswirthschaftlichen Systemen handelt, hatte für damalige Zeit nicht geringe Bedeutung. Viele Anerkennung fand auch obige „Theorie des Geldes“ u. s. w., wie hervorgeht aus der Hall. Allg. Litt. Ztg. v. 1818, Nr. 86, der Jenaer Allg. Litt. Ztg. von 1818, Nr. 65, der Leipz. Litt. Ztg. v. 1820, Nr. 226; vergl. auch Protok. d. d. Bundesversamml. v. 14. Mai 1821. Ueber „die Theorie u. Pol. d. Handels“ s. Hall. Allg. Litt. Ztg. v. Dec. 1833, Allg. Handels-Ztg. v. 1831, Nr. 100, Heidelb. Jahrb. v. Jan. 1834. Alle Schriften Murhard’s sind im Anschluß au die staatsrechtlichen Werke und Aufsätze seines Bruders Friedrich, von dem Gedanken getragen, der in Deutschland aufkommenden constitutionellen Idee zu dienen und ihr zum Durchbruch zu verhelfen. Daher waren die Gebrüder M. in Regierungskreisen mißliebig, und sie selbst haben es während der langjährigen Kämpfe der kurhessischen Volksvertretung gegen die verschiedenen Versuche, die der constitutionellen Idee in hohem Grade entsprechende kurhessische Verfassung von 1831 illusorisch zu machen, stets mit der Opposition gehalten. M. verdient zwar, wie sein Bruder, die Bezeichnung eines Stockgelehrten oder Bücherwurms, dem das wirkliche Leben fern lag; beide genossen aber wegen ihren politischen Ansichten und schriftstellerischen Bestrebungen in ganz Hessen, namentlich in Cassel allgemeine und große Achtung. Beide M. waren unverheirathet, lebten in dem Dorfe Wehlheiden an der Allee von Cassel nach Wilhelmshöhe und setzten durch Testament vom 5. Juni 1845, bezw. Codicill vom 20. Sept. 1852 die Stadt Cassel zur Erbin ihres nicht unbeträchtlichen Vermögens mit der Bestimmung ein, daß der größte Theil der erheblichen Jahreszinsen zur Errichtung einer Bibliothek und zum Ankauf wissenschaftlicher, namentlich staatswissenschaftlicher Werke verwendet werde. Die Bibliothek solle den Namen „Murhard’sche [65] Bibliothek der Stadt Cassel“ führen. Die Anschaffungen sollten aber erst beginnen, nachdem durch Capitalisirung der Zinsen ein zur Erbauung eines auf spätere Vergrößerungen berechneten Bibliothekgebäudes genügendes Capital gewonnen sein werde. Nachdem Karl M., der seinen Bruder um fast zehn Jahre überlebte, in der Nacht zum 8. Febr. 1863 in Cassel an Altersschwäche gestorben war, wurden diese letztwilligen Bestimmungen veröffentlicht und 1873 mit der Ausführung begonnen. In der hessischen Presse tauchten 1879 Stimmen auf, welche unter Hinweis auf die eingetretene staatliche Veränderung die Ausführung der Stiftung als einseitig angriffen (Cass. Tagespost v. 26. Oct. u. Hess. M. Ztg. v. 4. Nov. 1879), jedoch erfolglos. Durch diese Stiftung hat M. und sein Bruder sich ein dauerndes Verdienst und Andenken in Hessen erworben. Ueber Murhard’s Tod: A. A. Z. Nr. 42 v. 12. Febr. 1863.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Wiederherstollung