ADB:Minnigerode, August Friedrich von
Kaiser, auf die Bitte des Landgrafen, durch Patent vom 6. September 1746 den Titel „kaiserlicher Reichshofrath“. M. begründete im Darmstädtischen während des Zeitraums 1720–1730, also unter der Regierung des Landgrafen Ernst Ludwig, an Stelle der seitherigen rohen Femelwirthschaft den schlagweisen Femelbetrieb in den Buchenhochwaldungen. 1731 wurde ihm, außer einer ansehnlichen Zulage (100 Speciesducaten), die landesherrliche Anerkennung zu Theil: „daß er das Forst- und Jagdwesen in den gesammten fürstlichen Landen in einen vollkommenen Zustand gesetzt habe“.
Minnigerode: August Friedrich v. M., Forstmann, geb. am 16. December 1687 zu Sondershausen, † am 17. November 1747 zu Darmstadt. Er entstammte der Ehe des fürstlich schwarzburgischen Oberjägermeisters und Kammerjunkers Hans v. M. mit Hedwig Dorothea v. Wintzingerode. 1704 trat er als Page in hessen-darmstädtische Dienste, wurde hierauf Hofjagdjunker, im September 1714 Jägermeister, am 2. Juni 1718 wirklicher Jägermeister für das ganze Land und einige Wochen später Oberforstmeister der Ober- und Niedergrafschaft Katzenellenbogen und der Herrschaft Eppstein. Sein Bestallungsbrief (vom 1. Juli 1718) lautet auf 300 fl., Kost bei Hof (= 165 fl.), 20 Malter Korn, 10 Malter Gerste, 1 Malter Erbsen, 1 Malter Linsen, 2 Fuder Wein, für 2 Diener 104 fl. Kostgeld, Futter für 4 Pferde, 30 Klafter Holz, Accidentien etc. Am 24. November 1727 erfolgte seine Beförderung zum wirklichen Oberjägermeister und am 20. October 1728 seine Verheirathung mit Katharine Sabine Sophie v. Lehrbach, Wittwe des Wilhelm Friedrich Röder v. Diersburg. Unter dem 1739 zur Regierung gelangten Landgrafen Ludwig VIII., dessen Liebling und vertrauter Freund er war, stieg er 1740 zur Würde eines Geheimeraths; im Mai 1745 wurde er wirklicher Premierminister, und noch kurz vor seinem Tode ertheilte ihm der- G. W. v. Wedekind, Neue Jahrbücher der Forstkunde, 25. Heft, S. 64 und 26. Heft, S. 92. – Bernhardt, Geschichte des Waldeigenthums etc., II, S. 291. – Privatmittheilungen.