ADB:Meilinger, Andreas Florian
[218] 1832 trat er als Mitglied in den obersten Schulrath ein. Seine Schriften „Grundriß der Logik und Metaphysik“ (1821, 3. Aufl. 1835) und „Grundriß der Moralphilosophie und des Naturrechts“ (1827) erheben sich nicht über das Niveau der in klerikalen Anstalten üblichen Schulphilosophie; außer diesen verfaßte er „Pädagogische Bemerkungen über die vaterländischen Gymnasien“ (1826) und eine Rectoratsrede „Ueber den Sinn und die Bedeutung der akademischen Gesetze“ (1828).
Meilinger: Andreas Florian M., geb. am 29. November 1763 in Landshut, † in München am 30. November 1837, Sohn eines Gärtners, machte seine Gymnasialstudien in seiner Vaterstadt und trat 1783 in den Benedictinerorden ein, in welchem er zunächst das Noviciat in Roth am Inn durchlebte und dann (1784) in Benedictbeuern Profeß ablegte, wobei er den Klosternamen Florian annahm. Nachdem er 1787 die Priesterweihe empfangen und einige Zeit als Expositus in Walchensee gewirkt hatte, sandte ihn der Orden als Professor an das Gymnasium zu Freising (– es hatten nämlich nach Aufhebung des Jesuitenordens die Benedictiner fast sämmtliche Studienanstalten Baierns übernommen, ein Verhältniß, welches bis zur Säcularisation 1803 dauerte –), woselbst er 1794 die Professur der Philosophie am Lyceum zugewiesen erhielt. Zu gleicher Function wurde er 1796 nach Benedictbeuern zurückgerufen und sodann 1801 an die damalige Universität Salzburg geschickt; als aber Salzburg an Oesterreich fiel (1803), wurde er von der bairischen Regierung am Lyceum zu Passau angestellt, von wo er 1807 an das Münchener Lyceum berufen wurde, dessen Rectorat er 1823 erhielt. Bei Verlegung der Universität von Landshut nach München (1826) wurde ihm eine ordentliche Professur der Philosophie übertragen und zugleich ein Theil des Unterrichtes der königlichen Prinzen anvertraut;- Th. Siber, Gedächtnißrede auf A. Fl. Meilinger (1837).