ADB:Malblanc, Julius Friedrich von

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Malblanc, Julius Friedrich von“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 129–131, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Malblanc,_Julius_Friedrich_von&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 01:52 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Malchinger
Band 20 (1884), S. 129–131 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Julius Friedrich von Malblanc in der Wikipedia
Julius Friedrich von Malblanc in Wikidata
GND-Nummer 104268891
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|20|129|131|Malblanc, Julius Friedrich von|Johann August Ritter von Eisenhart|ADB:Malblanc, Julius Friedrich von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=104268891}}    

Malblanc: Julius Friedrich v. M., Rechtsgelehrter, geb. zu Weinsberg bei Heilbronn am 18. Januar 1752, † zu Tübingen am 23. November 1828. Malblanc’s Vorfahren stammen aus der Grafschaft Montbelliard (Mömpelgard), wo sie als Theologen und Beamte in württembergischen Diensten standen und sich von dort allmählich nach dem heutigen Königreiche Württemberg selbst verzweigten. Der Vater, Karl Ludwig M., lebte zuerst als Advokat in Montbelliard, dann, verheirathet mit der Hofrathstochter Juliana Jakobine Speidel, als herzoglicher Oberamtmann zu Weinsberg, wo M. zur Welt kam. Schon im Knabenalter von 13 Jahren vom Vater zum Lesen von Acten und zur Fertigung kleiner amtlicher Aufsätze angehalten, an welcher Beschäftigung der gute Junge wenig Vergnügen fand, wurde er hierdurch schon frühzeitig mit dem praktischen Rechts- und Geschäftsleben bekannt. Seit dem Frühjahre 1767 besuchte er das trefflich geleitete Stuttgarter Gymnasium mit gutem Erfolge und bezog sodann im Herbste 1769 die Landesuniversität. Dort gewann er in dem Staatsrathe [130] und Professor der Rechte Dr. Sixt. Jakob v. Kapf (1761–1821) nicht nur einen anregenden Lehrer, sondern auch einen wohlwollenden Gönner, dem er noch in späten Jahren mit warmer Verehrung zugethan blieb. Unter dessen Vorsitze vertheidigte er 1793 seine selbst geschriebene Inauguraldissertation „De judiciis quae Rügegerichte vocantur“ (Tüb. 4°, abgedr. in den Opusc. N. II.) und erwarb sich hierdurch die Doctorwürde. Hierauf prakticirte er als Anwalt zu Weinsberg sowol bei den herzoglichen Gerichten sowie bei jenen der umliegenden Reichsstädte und Reichsritterschaft, bis er ganz unerwartet am 7. April 1779 als dritter ordentlicher Professor der Rechte (institutionum imperialium) nach Altdorf gerufen wurde, wo er am 20. September seine Antrittsrede „De genuina legum poenalium indole apud veteres Romanos“ hielt. Dort verheirathete er sich am 22. Mai 1787 mit Maria Magdalena Hetzel von Schwäbisch-Hall und überreichten ihm aus diesem Anlasse die Altdorfer Studenten ein zierlich gedrucktes Hochzeitscarmen; ein zweites Gedicht – einen Abschiedsdank – widmeten sie ihm bei seinem Abgange nach Erlangen (1792). M. blieb über 13 Jahre in Altdorf, bekleidete 1785 das Rectorat und verlebte dort nach eigener Angabe hochbefriedigt von der Annehmlichkeit dieses Musensitzes im freundschaftlichen Verkehre mit einigen Professoren und Nürnberger Patriziern frohe, genußreiche Tage. Zugleich beschäftigte er sich neben seinen Vorträgen über römisches Recht, Civilproceß und peinliches Recht mit schriftstellerischen Arbeiten. So gab er im Verein mit den Professoren D. J. G. Mayer und D. J. Chr. Siebenkees von 1779–81 (Erlangen) die „Neueste juristische Literatur“, dann mit Letzterem die „Allgemeine juristische Bibliothek“ (Nürnberg 1781–88 Bd. I–VI) heraus; ferner erschien „Doctrina de jurejurando e genuinis legum et antiquitatum fontibus illustrata“ (Nor. 1781), eine vorzügliche Arbeit, wovon 1785 zu Yverdon in der Schweiz ein Nachdruck und 1820 zu Tübingen bei Osiander eine vermehrte neue Auflage des Verfassers erschien. Nach dem bei den Familienpapieren befindlichen Contracte über den Druck dieses Werkes mit dem Nürnberger Buchhändler Grattenauer bekam M. für den Bogen 6 Fl. 30 Kr., mußte aber bis 50 Fl. Bücher an Zahlungsstatt nehmen; die Nürnberger Universitäts-Curatoren übersandten als Gegengabe für vier Exemplare des Buches eine Danksagung nebst zwei Carolins. In diese Periode fällt auch „Geschichte der peinlichen Gerichtsordnung Karls V.“ (Nürnberg 1783) und etwas später sein größeres Werk „Anleitung zur Kenntniß der deutschen Reichs- und Provinzialgerichts- und Kanzleiverfassung und Praxis“, welches Werk aus vier auch gesondert abgegebenen Theilen besteht; die beiden ersten behandeln die Verfassung des kaiserlichen und Reichskammergerichtes (Altdorf und Nürnberg 1791 gr. 8°), der dritte den Reichshofrath, das Reichsministerium, die Reichskanzlei etc. (ebenda 1792), der vierte endlich die Gerichtsbarkeit der höchsten Reichsgerichte (ebenda 1795). Ein von M. Namens des größeren bürgerlichen Rathes gegen den kleinen Rath der Reichsstadt Nürnberg vor dem Reichshofrathe in Wien glücklich geführter Rechtsstreit wegen Besteuerung und anderer wichtiger Gemeindeangelegenheiten veranlaßte unseren Autor zu einigen Monographien über das Nürnberger Staatsrecht, wovon drei in einem Sammelbande unter dem Titel „Abhandlungen aus dem reichsstädtischen Staatsrechte“ (Erlangen 1793) abgedruckt wurden. – Da sich später, namentlich mit Ausbruch des Krieges die gesellschaftlichen Verhältnisse des ihm „so werthen Altorf“ zu ändern begannen, folgte M. einem am 14. Juli 1792 an ihn ergangenen Rufe nach Erlangen, nachdem er bisher mehrfache Anerbietungen, darunter eine wiederholte dringende Einladung nach Helmstädt 1784 abgelehnt hatte. M. begann seine Lehrthätigkeit am 19. December mit einer Rede „De impedimentis studii exegetici in jurisprudentia“ und Veröffentlichung des Antrittsprogramms „Observationes quaedam ad delicta Universitatum spectantes“ [131] (Erl. 1793). So kurz auch die Dauer seiner dortigen Thätigkeit war, genügte sie doch zu einer Denuntiation seiner Vorlesungen bei der preußischen Regierung. Dem pflichttreuen Manne fiel es jedoch nicht schwer, die Anschuldigungen als grundlos darzustellen, was ihm auch in einem anerkennenden königlichen Specialrescripte bezeugt wurde. – Nach Hofacker’s Tode (20. April 1793) trat an unseren Gelehrten die ehrenvolle Aufgabe heran, dessen Stelle als Lehrer der Pandekten an der heimathlichen Hochschule einzunehmen. Im Spätjahre 1793 zog M. „aus Vaterlandsliebe“ als ordentlicher Professor der Rechte und herzoglicher Rath nach Tübingen. Eifrig bemüht der gestellten Aufgabe zu entsprechen, lebte er dort lediglich seinem Berufe und kümmerte sich wenig um das, was außer ihm vorging. Indeß waren seine Anschauungen und Richtungen von der historischen, auf Quellenforschung abzielenden Hofacker’s (s. Bd. XII S. 551) wesentlich verschieden, da M. – nach seinem ganzen Bildungsgange mehr dem vorigen Jahrhundert angehörend – sich genau an die hergebrachte Ordnung der Pandekten hielt, welche er in Form eines Commentars begleitete. 35 Jahre las M. in Tübingen Institutionen, Pandekten, württembergisches Privatrecht und Proceß und war außerdem im Obertribunale von 1813 bis zu dessen Verlegung nach Stuttgart (1817) als Mitglied angestellt. – Bei Anwesenheit des Königs Wilhelm in Tübingen (1822) sprach M. die Festrede und zeigte in derselben „die großen Veränderungen, welche in Deutschland durch Aufnahme der fremden Rechte seit dem 15. Jahrhundert veranlaßt wurden und ihre nothwendigen Folgen“. Im nämlichen Jahre wurde ihm in Anerkennung seiner akademischen Leistungen das Ritterkreuz des württembergischen Kronenordes verliehen, womit der persönliche Adel verknüpft ist. Die Bürde des hohen Alters fühlend trat er im August 1828 in den Ruhestand; der akademische Senat übersandte ihm aus diesem Anlasse durch den Rector C. G. Wächter ein ehrenvolles Anerkennungsschreiben. M. konnte jedoch seinen Ruhestand nicht lange genießen, da er noch im selben Jahre in Folge von Brustwassersucht starb. Die Leichenrede hielt in herkömmlicher Weise der Facultätsdekan Professor Dr. Münch. M. galt als tüchtiger Romanist, pflichtgetreuer Lehrer, verdienstvoller Schriftsteller und strengrechtlicher Charakter. Sein Hauptwerk sind die „Principia juris romani secundum ordinem digestorum.“ Pars I Tub. 1801. Pars II. Sect. prior 1802. Sect. posterior 1804, gr. 8°, welche er seinen Pandektenvorträgen zu Grunde legte. Außer den oben erwähnten Werken verfaßte er eine größere Anzahl Dissertationen meist civilrechtlichen Inhalts, von denen mehrere heute noch wissenschaftlichen Werth beanspruchen. – In Eisenbach’s Beschreibung und Geschichte von Tübingen (S. 370–78) findet sich M.’s Lebensskizze sammt Schriftenverzeichniß aus dessen Feder. Sein keinenfalls geschmeicheltes Porträt, gezeichnet von Hessel und 1792 gestochen von Bock, bringt Letzterer in seiner Sammlung Heft VI. Seine Silhouette enthalten (Müller’s) Schattenrisse der jetztlebenden Altdorfer Professoren S. 40 ff.

Vgl. auch Schad’s Pinakothek S. 227. Eisenbach a. a. O. – Fikenscher, Vollst. Gesch. der Universität Erlangen etc., 1. Abthl., S. 272–278 u. die dort Angef. – (Schmidt,) N. Nekrolog der Deutschen, Jahrg. 1828, 2. Thl., 812. – Klüpfel, Gesch. d. Univers. Tübingen, S. 249, 451, und Familiennotizen.