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Artikel „Maaßen, Karl Georg“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 2–4, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Maa%C3%9Fen,_Karl_Georg&oldid=- (Version vom 7. Oktober 2024, 04:56 Uhr UTC)
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Maaßen: Karl Georg M., preußischer Finanzminister, geb. am 23. Aug. 1769 in Cleve, † am 2. November 1834 in Berlin. Das vierte von 13 Kindern eines Steuerempfängers und Gerichtsschreibers, erhielt er den ersten Unterricht im Kirchdorfe Gartrop, wohin der Vater 1772 versetzt war. Nach sechsjähriger weiterer Ausbildung beim Prediger im Kirchdorfe Hünxe besuchte er seit Ostern 1785 das Gymnasium in Wesel, studirte von Ostern 1788 bis dahin 1791 auf der nahe liegenden kleinen Universität in Duisburg die Rechte und wurde nach bestandener Prüfung am 9. Juni 1791 bei der Regierung in Cleve als Auscultator im Justizdienste vereidigt. Seinen Eintritt in die Geschäfte leitete sein Großvater, Criminalrath v. Oven, ein genauer Kenner des öffentlichen Rechts im Herzogthum Jülich, Cleve und Berg, bezüglich dessen noch eine gewisse Gemeinschaft zwischen Preußen und Kurpfalz bestand. Aber nur kurze Zeit konnte sich M. dieser Leitung erfreuen: durch v. Oven’s Tod fühlte er sich früh geistig verwaist und wurde er genöthigt, sich eine Selbständigkeit der Ansichten und des Urtheils anzueignen, welche in Verbindung mit seiner großen Bescheidenheit in der Zukunft seine gerühmtesten Eigenschaften bildeten. Mit Rücksicht auf die Verbindung, in welcher er mit einem der angesehensten Männer im cleve’schen Lande gestanden, wurde ihm eine Beschäftigung im Regierungsarchive in Cleve übertragen, in welchem v. Oven thätig gewesen war. Nachdem er als Referendar zur cleve-märkischen Regierung übergegangen war, erhielt er den Auftrag, als Hilfsarbeiter die Bevollmächtigten zu begleiten, welche im April 1793 von Cleve nach Neuwied gesandt wurden, um die Beschwerden zu untersuchen und abzustellen, welche von den Fürsten zu Wied-Runkel und zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg gegen den Fürsten Friedrich Karl von Wied erhoben waren. Der Auftrag dauerte bis Juni 1794 und gab M. Gelegenheit zu reichlicher Vermehrung seiner Kenntnisse. Er begleitete die cleve-märkische Regierung auf ihren durch den Krieg mit Frankreich veranlaßten Zügen nach Wesel und Emmerich und wurde am [3] 30. December 1795 zum Geh. Regierungsarchivar und Hoheitssecretär, daneben am 9. Januar 1799 auch zum Criminalrathe ernannt, nachdem er eine von der Juristenfacultät in Duisburg ihm angetragene Professur abgelehnt hatte. In Folge der 1802 eingetretenen preußischen Besitznahme eines Theiles des Bisthums Münster etc. ging M. mit dem übrigen Personal der am 16. September 1803 aufgelösten cleve-märkischen Regierung zu Emmerich an die für das Bisthum Münster, das Herzogthum Cleve östlich des Rheins etc. gebildete Regierung in Münster über und wurde am 18. November 1804 zum Kriegs- und Domänenrath bei der Kammer in Hamm bestellt. Hier zeichnete er sich in der Polizei- und Finanzverwaltung derart aus, daß er einen Ruf in den Dienst des Großherzogthums Berg erhielt. Diesen schlug er aus, dagegen zeigte er sich geneigt, einem Antrage wegen Eintritts in das Generaldirectorium zu Berlin zu folgen. Diese Verhandlungen wurden jedoch durch die Folgen der Schlacht bei Jena unterbrochen und in Folge der Abtretung der westfälischen Gebiete im Frieden von Tilsit erhielt er im August 1807 die Entlassung aus dem preußischen Dienste. Den Eintritt in den fremden Dienst verschmähte er; aus Rücksicht auf seine Familie nahm er aber im Mai 1808 einen erneuten Ruf des großherzoglich bergischen Ministers Grafen Nesselrode an und versah in Düsseldorf die Stelle eines vortragenden Rathes beim dortigen Ministerium in Sachen des Innern und des Cultus. Inzwischen wurden in Preußen durch Verordnung vom 26. December 1808 die acht noch vorhandenen Kriegs- und Domänenkammern mit großer Erweiterung ihres Geschäftskreises in Regierungen umgewandelt. Der zum ersten Präsidenten der kurmärkischen Regierung in Potsdam ernannte Freiherr v. Vincke wünschte sich in dieser Stellung mit erprobten Männern zu umgeben und berief daher M., welcher ihm als letztem Präsidenten der cleve-märkischen Kriegs- und Domänenkammer von Hamm her wohl bekannt war. So wurde er am 24. März 1809 als zweiter Regierungsdirector in Potsdam angestellt, wo er schon nach kurzer Zeit weiter aufrückte: seine Ernennung zum Vicepräsidenten war von einer ihn belobenden Cabinetsordre vom 31. October 1810 begleitet, in welcher hervorgehoben war, daß er zu den wenigen gehöre, welchen bei gründlichen Kenntnissen und kräftigem Willen in bewegter Zeit nicht die Mäßigung entschwunden sei, wodurch allein die Einheit der Regierung erhalten werden könne. Sein Geschäftskreis umfaßte die Sorge für die Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung und der Gewerbsamkeit, für Kirchen, Schulen und milde Stiftungen. Im J. 1816 wurde M. zu einer neuen Thätigkeit berufen. Die im J. 1808 dem Minister des Innern zugeordnete „Section der Gewerbepolizei“ wurde später in der Art getheilt, daß die Aufsicht über Fabrikation, Handel und Bauwesen an den Finanzminister überging. Dieselbe wurde 1815 als „Generalverwaltung für Gewerbe und Handel“ neu eingerichtet und M. am 7. Februar 1816 zum Director derselben mit dem Titel eines Wirklichen Geh. Oberfinanzraths ernannt. Daran schloß sich 1817 seine Berufung in den Staatsrath. Hier wurde er die Seele der Commission zur Entwerfung der neuen Steuergesetze. Mit Gewandtheit verstand er diesen in den Abtheilungen die Genehmigung zu verschaffen, worauf sie auch vom Staatsrathe gebilligt wurden. Im Vertrauen auf Maaßen’s große Sachkenntniß wurde das Gesetz vom 26. Mai 1818 über den Zoll und die Verbrauchssteuer von ausländischen Waaren vollzogen und mit Rücksicht auf die vielen Besorgnisse, denen es begegnete, wurde M. zum General-Steuer-Director ernannt (3. Juni 1818). Auch das Gesetz vom 8. Februar 1819 wegen Besteuerung des inländischen Branntweins und Braumalzes verdankt hauptsächlich M. die Entstehung. Das Gesetz vom 30. Mai 1820 über die Grund- und die Gewerbesteuer vervollständigte das [4] nach Maaßen’s Plane ausgearbeitete neue Steuersystem. Gegenüber mancherlei Schwierigkeiten, welchen die Ausführung dieser Gesetze begegnete, bewahrte er in Ruhe den guten Glauben an ihre Ersprießlichkeit, beachtete die Stimme der Bevölkerung über diese Neuerungen und war eifrig bestrebt, die durch dieselben entstandenen Härten zu mildern. Den 1825 an v. Klewitz’s Stelle als Finanzminister getretenen v. Motz, mit welchem er in freundlichem Verhältnisse stand, pflegte M. in Verhinderungsfällen zu vertreten. Nach v. Motz’s Tode wurde er von der öffentlichen Meinung einstimmig als dessen geeignetster Nachfolger bezeichnet und am 14. August 1830 dazu ernannt. Als solcher bewirkte er zunächst, daß der preußische Staat die während der Zeit der Umwälzungen in Frankreich, Belgien und Polen und durch größere Verkehrsstörungen an seine Kräfte gestellten Anforderungen glücklich überwand. Ferner war er mit Eifer für das Zustandekommen weiterer Anschlüsse an den Zollverein thätig. Die Anschlüsse von Enclaven mehrerer deutscher Kleinstaaten hatte er selbst schon 1819 bis 1823 als General-Steuer-Director vollzogen und, nachdem unter v. Motz einige kleine Staaten beigetreten waren, erfolgte unter Maaßen’s Verwaltung 1831 der entscheidende Beitritt Kurhessens. Verhandlungen wegen Anschlusses der übrigen deutschen Staaten beschäftigten ihn aufs lebhafteste und waren von großem Erfolge. Vorzüglich war seine Aufmerksamkeit auf die Erhaltung eines verständigen, thätigen und redlichen Beamtenpersonals als der Grundlage einer tüchtigen Steuerverwaltung gerichtet. Reichliche Unterstützung ließ er der Commission zur Vorbereitung eines Gewerbegesetzes zu Theil werden. – M. erreichte ein Alter von 65 Jahren. Dem Leichenbegängniß (5. November 1834) wohnte der damalige Kronprinz Friedrich Wilhelm bei. M. war seit 1797 vermählt mit Johanna Maria, Tochter des Kaufmanns Völcker in Neuwied, und hinterließ drei Kinder. Er erhielt am 16. Januar 1816 das eiserne Kreuz am weißen Bande, 1819 den rothen Adlerorden 3. Klasse, 1823 2. Klasse, 1830 den Stern dazu und 1832 das Großkreuz 1. Klasse. Auch verliehen ihm die Regenten, deren Länder der Zollverein umfaßte, ihre Orden. v. Jordan sagt in seiner Denkschrift (s. u.): „M. war unermüdlich im Aufklären verwickelter Verhältnisse. Selten verbinden Geschäftsmänner so ganz entschiedenen Widerwillen gegen todte Formen und fruchtloses Schreibwerk mit so viel Sinn für strenge Ordnung und Durchsichtigkeit aller Angaben bis zu den tiefsten Einzelheiten hinab. Sein bescheidener Sinn hielt sich überreich belohnt durch die Würdigung, welche sein Thun überall erfuhr; ganz befriedigt, trübte kein Streben nach Unerreichtem den Frieden seiner Seele, das Stillleben, das von der Kindheit an bis ins Grab sein treuer Begleiter blieb.“

Preuß. Staatszeitung v. 1834, Nr. 13, 14, 15; N. Nekrol. d. Deutschen, 12. Jahrg.; J. G. Hoffmann’s Nachlaß kleiner Schriften staatswissenschaftlichen Inhalts (Berl. 1847); Gedenkblatt an d. 2. Jan. 1875 als der 50jähr. Jubelfeier der Prov.-Steuer-Direction in Magdeburg von L. A. v. Jordan (Magdeb. 1874, als Manuscr. gedr.).