ADB:Loste, Konrad
[620] des Bisthums zu mindern. Durch Wiedereinlösung confiscirter Güter und neuen Ankauf anderer liegender Gründe rechtfertigte K. nicht nur die Erwartung, die man von ihm hegte, sondern er trug auch durch Erlaß strengerer Synodalverordnungen zur Hebung des bischöflichen Ansehens bei. Nicht minder entscheidend machte er seinen Einfluß als Bischof geltend in den Streitigkeiten der Stadt Rostock mit den Herzogen Magnus und Balthasar von Mecklenburg (1483–91) bei der Fundirung eines Domstiftes an der St. Jacobikirche daselbst, indem er die gewaltsam widerstrebende Stadt mit Bann und Interdict belegte; wie er später (1492) in der berüchtigten Sternberger Judenverfolgung wegen angeblich blutender, von den Juden entweihter Hostien durch einen leider allzu grausamen Urtheilsspruch seinen bischöflichen Eifer bethätigte. Im übrigen jedoch reichte seine Wirksamkeit in keiner Weise über die engen Grenzen seines Sprengels hinaus. Er starb wohlbetagt im J. 1503 und ward im Dome zu Schwerin begraben.
Konrad Loste, Bischof von Schwerin (1482–1503), stammte aus einem der angeseheneren und wohl begüterten Geschlechter der Seestadt Wismar, woselbst sein Vater Peter Loste um 1400 Rathsherr und später Bürgermeister war. K., zwischen 1416 und 1418 daselbst geboren, enthielt eine dem Stande seiner Familie entsprechende Erziehung, bezog die Universität Rostock und ward nach vollendeten Studien und nachdem er die Würde eines Dr. juris erworben, Domherr zu Schwerin und später durch verwandtschaftliche Beziehungen auch zu Lübeck. Als nun im J. 1482 der Bischof von Schwerin, Nikolaus II. (von Pentz) starb, ward der Domherr K. einerseits wegen seiner Gelehrsamkeit, besonders aber wol wegen seines Reichthums vom Capitel als Nachfolger gewählt, um die Schuldenlast- B. Hederich, Kurtze Verzeichniß der Bischöffe zu Schwerin etc. (1585). D. Schröder, Papistisches Mecklenburg, Bd. II. Schmid, Die säcularisirten Bisthümer Teutschlands. D. H. Köpken, Memoria Lostii, 1707.