ADB:Krosigk, Anton
[398] Meiningen von Herzog Bernhard Erich Freund als Staatsminister berufen. Er widmete sich seinem neuen Amte mit vollem Interesse und Eifer. Die gesammte oberste Staatsleitung ermöglichte ihm in dem wohlgeordneten Ganzen manche schöne Erfolge. Besondere Schwierigkeit erwuchs aber dem Minister durch die Nothwendigkeit, bezüglich der deutschen Verfassungsfrage zu einer sicheren Stellung zu kommen. Auf Fürstencongressen und zahlreichen Ministerconferenzen war darüber seit Jahren oftmals verhandelt worden. Er vermochte es nicht, den Herzog Bernhard für seine Ansicht umzustimmen und zu gewinnen, daß nur unter voller Zustimmung Preußens ein realpolitischer Abschluß der deutschen Frage möglich sei. Der Herzog huldigte ausschließlich den über die Entscheidung von Oesterreich vorgetragenen Ansichten, und so kam es dahin, daß er Herrn v. K. am 1. October 1864 zur Disposition stellte. Dieser wurde aber, als Herzog Bernhard nach der großen Entscheidung von Königgrätz am 20. September 1866 von der Regierung zurücktrat, vom Nachfolger Georg II. reactivirt. Der Zutritt des Herzogthums zum Norddeutschen Bunde und 1871 zum Deutschen Reiche erforderte den Erlaß einer langen Reihe von neuen Gesetzen und allseitige Aenderungen im ganzen Staatsorganismus. Erst im Herbst 1873 wurde K. wiederum zur Disposition gestellt wegen Meinungsverschiedenheit über Rangverhältnisse bei Hofe nach der morganatischen Vermählung des Herzogs am 18. März 1873 mit Helene Freifrau v. Heldburg geb. Franz.
Krosigk: Anton Ferdinand von K., geboren zu Gröna bei Bernburg in Anhalt am 10. September 1820, † als anhaltischer Staatsminister a. D. am 25. December 1892 zu Dessau. Dem ältesten anhaltischen Adel angehörig, als Sohn des 1868 verstorbenen Unterdirectors der alten anhaltischen Landschaft und Schloßhauptmanns Anton Emil v. K. und seiner Gattin Albertine geb. v. Kerßenbrock-Helmsdorf, ward er vorgebildet durch Privatunterricht in Gröna und seit 1835 auf der Ritterakademie in Brandenburg. Er studirte die Rechte in Bonn und Berlin, ward 1847/48 Gerichtsauscultator in Merseburg, Referendar und Ende 1848 Assessor und Richter am Oberlandesgericht zu Naumburg; wieder am Kreisgericht in Merseburg seit Beginn 1849, vermählte er sich mit Maria v. Schlickmann. Im Sommer 1850 Regierungsassessor, ward er Verweser des Mansfelder Landrathsamts, seit 1852 Landrath des Gebirgskreises, als solcher für die Kreise Sangerhausen und Mansfeld Mitglied des Abgeordnetenhauses 1858/60. Im Herbst 1861 wurde er nachNachdem K. bis zum April 1875 auf seinem Rittersitz Gröna gelebt hatte, wurde er als Nachfolger von Karl August Alfred v. Larisch nach Dessau an die Spitze des anhaltischen Staatsministeriums berufen. Die in den nächsten Jahren gemachten Erfahrungen führten dazu, daß er aus den Händen des Grafen zu Solms das bisher von diesem geführte Hausministerium 1879 übernahm, das reicher ausgestaltet wurde; daß ihm Herzog Friedrich die Centralverwaltung für das gesammte Haus- und Hofverwaltungswesen übertrug, für die Chefs des Hofmarschallamts, des Hofmarstallamts und der Intendanz der Hofcapelle sowie des Hoftheaters das Verhältniß der Mitgliedschaft zur Hofkammer löste und die Geschäfte der Hofdomänenkammer, des Hofforstamts, des Hofjagdamts und der Schloß- und Gartenverwaltung der neuen Hofkammer überwies. Durch K. als Ordenskanzler ließ Herzog Friedrich am 22. September 1875 erneute Statuten des Hausordens Albrecht’s des Bären veröffentlichen, denen zufolge er am 30. Juli 1873 bezw. 19. September 1875 zu belohnender Anerkennung hervorragender Verdienste um Wissenschaft und Kunst einen besonderen, dem Hausorden vom 18. November 1836 bezw. 20. August 1863 affilirten Verdienstorden gestiftet hatte. Mit besonderem Eifer widmete sich der neue Minister, ebenso wie sein Vorgänger, der gesammten Neugestaltung der kirchlichen Verhältnisse. Eine Synodalordnung wurde jedoch erst am 14. December 1878 bezw. 24. März 1879 erlassen, trotzdem sie bereits unter v. Larisch seit dem 6. Februar 1875 der Berathung unterlegen hatte. Die neue Beurkundung des Personenstandes und die Einführung der bürgerlichen Eheschließung begann 1876. Wegen der ferneren Beibehaltung der kirchlichen Trauung, wegen Fortführung der Kirchenbücher, wegen der Presbyterien und wegen der Baulast wurden die nöthigen Erlasse erneut. Stolgebühren wurden überall aufgehoben. Es wurde eine unirte evangelische Landeskirche gebildet. Für Heilighaltung der Sonn- und Festtage wurde von neuem gesorgt. Wegen Abgrenzung von Parochien, Aufhebung von Kirchspielen erfolgten neue Bestimmungen. Es wurde eine gemeinsame Landespfarrcasse gebildet mit fester Jahresrente von 100 000 Mark aus der Staatscasse. Das Diensteinkommen der Geistlichen wurde festgestellt, [399] aber wiederholt in den letzten Jahren bedeutend erhöht. Von 1883 an wurde eine neue Agende gebraucht, ebenso wie ein neues Gesangbuch. Erneut wurde 1886 gesorgt für Erhaltung kirchlicher Ordnung bei Taufe, Confirmation und Trauung. Kurz vor Krosigk’s Rücktritt wurde der kleine lutherische Katechismus eingeführt, nicht als Bekenntnißschrift, sondern nur als Lehrbuch. Die reformirte Kirche in Köthen bedient sich statt desselben bloß der Bibel und eines Spruchbuches. Da die Oberaufsicht über das Schulwesen bereits seit Anfang 1875 der Regierung überwiesen war, konnte das Consistorium sich ausschließlich der evangelischen Kirche widmen. Ende 1877 wurde die Commission zur Domanialauseinandersetzung von 1869 aufgelöst. Mit Juli 1878 wurde bezüglich sämmtlicher anhaltischer Lehne der Lehnsverband aufgehoben, eben so wie das landesherrliche Obereigenthum, und ward zugleich Bestimmung getroffen über Bildung beständiger Fideicommisse. Der gesteigerte Verkehr der Neuzeit verlangte vielfache Erweiterung des Eisenbahnnetzes: von 1875 ab bei Durchführung der Linie Berlin–Wetzlar die Zweigbahn von Blumenberg über Egeln rechts der Bode nach Staßfurt-Leopoldshall, 1883 die Bahn Quedlinburg–Ballenstedt, so wie von Cönnern über Bernburg und Nienburg nach Calbe a. S., 1887 die von Gernrode über Mägdesprung und Alexisbad nach Harzgerode, noch 1886 die von Köthen nach Aken a. E., 1888 die von Alexisbad über Silberhütte und Lindenberg nach Güntersberge, 1891 die von Güntersberge über Stiege nach Hasselfelde.
Zur Beschaffung von Mitteln für die fünf Kreise Zerbst, Dessau, Köthen, Bernburg und Ballenstedt wurden, besonders wegen Uebernahme von Staatsstraßen, die früheren Dotationen von 1872 sehr bedeutend am 2. Mai 1882 erhöht.
Am 22. December 1875 bestimmte der Herzog die Rechtsverhältnisse im Civilstaatsdienst. Am 23. Februar 1877 wurde, für eine Frist bis zum 1. Juli 1883, je ein Viertel des jährlichen Reinertrages von Leopoldshall der Staatsschuldenverwaltungscasse zur Schuldentilgung oder Capitalisirung überwiesen; das desfallsige Gesetz von 1881 ward jedoch am 19. März 1885 aufgehoben.
Laut Erlasses vom 11. März 1877 wurden im ganzen Lande Grundbücher angelegt und fortgeführt.
Die Bergpolizei ward im Anschluß an das Berggesetz vom 30. April 1875 gründlich am 11. November 1878 geregelt, aber am 13. November 1889 geändert.
Eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen wurde zur Ausführung der Reichsjustizgesetze vom 24. März 1879 ab nach und nach erlassen. Verschiedene Gerichtsbehörden wurden aufgehoben, so auch das Oberappellationsgericht in Jena, das ersetzt wurde durch das Oberlandesgericht zu Naumburg. Für den Schutz kleinerer Kinder vor den aus mangelhafter Beaufsichtigung entstehenden Gefahren wurde liebevoll gesorgt am 12. März 1881. Eine Bauordnung, die später Abänderungen und Ergänzungen erfuhr, wurde 1881 erlassen. Die Bestimmungen über die Bestreitung des Aufwandes für das Volksschulwesen von 1873 wurden 1883 abgeändert und zugleich die Eigenthumsverhältnisse am Schulvermögen geregelt. Im J. 1884 wurde die Verwaltung des Salzwerkes Leopoldshall neu organisirt, die bisher der Finanzdirection zugewiesen war, und einer besonderen, im Orte selbst ansässigen Direction übertragen. Verordnungen von 1882 und 1884 über Sicherheitspfeiler in den Salzwerken und den Abbau von Steinsalz wurden 1885 nochmals veröffentlicht. Ein Unglück im Salzwerk von 1882 führte zu allen diesen Maßnahmen. Anstatt der bisherigen Ergänzungssteuer wurde eine [400] classificirte Einkommensteuer und eine feste Grundsteuer von 1888 ab eingeführt. Verwaltungsgerichte wurden 1888 eingerichtet, gleichzeitig erfolgte die Regelung der sachlichen Zuständigkeit derselben. Eine Handelskammer wurde in Dessau 1889 errichtet; ein Nachtrag zum Gesetz kam 1892 heraus. Das Statut für den Deichverband der Dessauer Wasserstadt wurde 1891 bestätigt. Es muß hier darauf verzichtet werden, genau alles das zu verzeichnen, was unter hingebender Mitwirkung des Ministers im ganzen Lande ausgeführt ist, z. B. durch Erbauung vieler neuer Kirchen, des Landessiechenhauses in Hoym seit 1878, des neuen Palais des 1886 entschlafenen Erbprinzen Leopold in der Cavalierstraße zu Dessau, durch alle die schnell einander gefolgten Erweiterungen des Umfanges von Dessau im Westen, Süden und Norden und von den übrigen Hauptstädten und Hauptorten des Landes.
Wer sich vergegenwärtigt, wie durch die mehr als dreißigjährige ministerielle Thätigkeit die geistigen Kräfte Krosigk’s ewig angespannt und angestrengt wurden, versteht es, wie zuletzt den hochverdienten Mann eine Arbeitsmüdigkeit überkam. K. schied aus seinem Amte mit Veröffentlichung des Etats für 1892/93 unter allgemeiner Anerkennung seiner Demuth und Gutmüthigkeit, seines überall empfundenen dankbaren Wohlwollens, seiner staatsmännischen Umsicht und reichen Erfahrung sowie seines mustergültigen religiösen Ernstes.
Seine Beisetzung in Gröna, welches er aus einem Mann-Lehen zu einem Fideicommiß mit Majorat gemacht hatte, erfolgte unter Leitung des Schloßpfarrers Grimmert am 29. December 1892.
Er hinterließ außer seiner Wittwe, für die er ein schönes Wohnhaus zu Dessau in der Kaiserstraße erworben hatte, fünf Kinder.
- Vgl. Rob. Hannesen, A. F. von Krosigk, mit Bildniß, in L. Würdig’s Volkskalender für 1893, S. 45–50, Dessau.