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Artikel „Kropff, Karl Philipp von“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 193–194, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kropff,_Karl_Philipp_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 17:22 Uhr UTC)
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Kropff: Karl Philipp v. K., Forstmann, wurde um 1745 zu Cattenstedt bei Blankenburg am Harze (unter Braunschweigischer Oberhoheit stehend) geboren; † am 18. Mai 1820, wahrscheinlich in Potsdam. Sein Vater war Oberhauptmann im Fürstenthum Blankenburg, seine Mutter eine geborene von Ingersleben; die Großväter von beiden Seiten waren Oberforstmeister. Durch Tradition und Neigung bestimmt, widmete er sich daher ebenfalls dem forstlichen Berufe. Er erlernte das Forst- und Jagdwesen in den beiden Jahren 1763 und 1764 zunächst bei dem fürstlich anhalt-bernburg’schen Wildmeister Karl Rudolf Döbel zu Gernrode und Ballenstedt, dann im Fürstenthum Blankenburg bei dem Oberförster Johann Karl Thiemann zu Wienrode und endlich bei dem berühmten gräflich stolbergisch-wernigerode’schen Oberforstmeister Hans Dietrich von Zanthier zu Ilsenburg am Brocken. Am 17. Nov. 1767 erhielt er seine erste Anstellung im preußischen Forstdienste und wurde zunächst als Commissär nach Westphalen in die Grafschaft Mark gesendet, um die dortigen gemeinschaftlichen Holzungen zu vermessen, auf ihren Ertrag abzuschätzen und unter die einzelnen Interessenten zu vertheilen. Auch fungirte er hier als Mitglied der zur Berichtigung der Landesgrenzen zwischen dem kurkölnischen und dem märkischen Territorium niedergesetzten Commission. Später erhielt er die Direction über das Forstwesen der Grafschaft und zugleich das Referat über das Domänenwesen der vier Aemter Iserlohn, Altena, Neuenrode und Plettenberg, sowie das Bauwesen bei der Kammer. 1770 sollte er mit in das neuerrichtete Forstdepartement des Generaldirectoriums nach Berlin versetzt werden, doch wurde diese Absicht durch den Tod des Staatsministers Freiherrn von Hagen vereitelt. Erst 1778 glückte es ihm, als Forstdepartementsrath der kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer nach Berlin berufen zu werden; zugleich wurde ihm die specielle Oberleitung der Wirthschaft in den bei Berlin, Potsdam, Spandau und Köpenik gelegenen königlichen und städtischen Forsten übertragen. 1780–1786 fungirte er, unter Beibehaltung dieser Leitung mit dem Titel „Geheimerath“ als technischer Referent des Forstdepartements für die Provinzen Kur- und Altmark, Preußen und Litthauen. Außerdem hatte er das Forstvermessungs- und Taxationswesen im ganzen preußischen Staate (mit alleiniger Ausnahme Schlesiens) zu leiten. Im August 1786 wurde er zum ersten Oberforstmeister der Kurmark ernannt; das ihm im Herbste desselben Jahres angetragene Landjägermeisteramt im Königreich Preußen und Herzogthum Litthauen lehnte er ab. Seinen Wohnsitz scheint er zuletzt in Potsdam gehabt zu haben. Der Schwerpunkt seiner Thätigkeit lag im Forsteneinrichtungswesen. Durch lange und gereifte Erfahrungen in diesem forstlichen Geschäftszweig erwarb er sich bedeutende Verdienste um die Ordnung des Betriebes und der Wirthschaft in den Forsten der Mark Brandenburg. Unter dem Minister Grafen von Schulenburg, welchem das Forstwesen seit 1775 unterstellt war, nahm er den lebhaftesten Antheil an den Schlageintheilungsarbeiten der dasigen Forste und verfaßte auch mehrere Instructionen hierüber, eine vom 10. Octbr. 1780 und eine weitere vom 24. Dec. 1783 als Nachtrag zu jener. Außerdem schrieb er 1807 ein dickes Buch (868 Seiten) unter dem Titel: „System und Grundsätze bei Vermessung, Eintheilung, Abschätzung, Bewirthschaftung und Cultur der Forsten. Nebst beiläufiger Berichtigung verschiedener in den Forst-Handbüchern des Oberforstmeisters F. A. L. von Burgsdorf enthaltenen Lehren“. Die Veranlassung zu dieser Schrift gab ein Auftrag des Forstdepartements des königlichen Generaldirectoriums zu Berlin vom 3. März [194] 1803. Es berührt angenehm, schon in der Vorrede dem Bekenntniß zu begegnen, daß ohne physikalisch-botanische Kenntnisse forstwissenschaftliche Grundsätze gar nicht aufgestellt werden könnten. Der Verfasser bekämpft den Plänterbetrieb und tritt für die regelmäßige Schlageintheilung, nach vorheriger Ausscheidung von Hauptabtheilungen (Blöcken), in die Schranken. Er betont die Nothwendigkeit der Berücksichtigung der Sturmrichtung bei der Hiebsführung; das Nadelholz müsse von Nordosten her, das Laubholz hingegen von Südwesten her in Angriff genommen und der Abtrieb je nach den entgegengesetzten Richtungen hin fortgesetzt werden. Ueberhaupt enthält diese Schrift eine Menge schätzbarer Erfahrungen und praktischer Winke über die forstlichen Eigenthümlichkeiten der Mark, und blickt überall der routinirte Praktiker durch. Unverkennbar[WS 1] tritt jedoch auch das Bestreben zu Tage, die Grundsätze, welche von Burgsdorf, mit welchem der Verfasser persönlich verfeindet war, früher entwickelt hatte, als irrig, wenigstens widerspruchsvoll hinzustellen. Außerdem wird den Forstbetriebsgrundsätzen des auf den Grafen von Schulenburg folgenden Forstministers, Oberjägermeisters Grafen von Arnim, wiederholter Tadel vornehmlich deßhalb zu Theil, weil dieser von seinem Dienstantritt (1787) ab das seitherige Eintheilungssystem, auf Veranlassung Hennert’s verlassen und ein neues den von Burgsdorf’schen Lehrsätzen entsprechendes aufzustellen angeordnet hatte. K. lehrt als Regel, in Kiefernwaldungen nur 4–5 Samenbäume auf einem preußischen Morgen zu belassen, während das Arnim’sche Reglement vom 23. April 1796 befahl, 6 starke bis zu 12 mittelstarken Mutterbäumen überzuhalten etc. Erwähnung verdient ferner, daß K. 1781–1785 in den vier Hauptrevieren der Kurmark Brandenburg die ersten Feuerdarren zum Klengen der Kiefernzapfen erbaute. Manche Forstleute wollten zwar anfangs von dieser Neuerung nichts wissen; namentlich eiferte von Burgsdorf gegen diese neue Einrichtung, welche er als „unter die spekulativen Zimmerbelustigungen gehörig“ bezeichnete. Dieser Befehdung ungeachtet, wurde aber doch das neue System mehr und mehr anerkannt und 1802 die Einrichtung solcher Feuerdarren auch in pommerschen und neumärkischen Revieren angeordnet. Endlich muß noch die Thätigkeit Kropff’s in Bezug auf den Anbau von Sandschollen in der Kurmark besonders hervorgehoben werden. Er brachte bis 1807 über 6000 Morgen ertragslose Sandschollen innerhalb und außerhalb der Forste in so sachkundiger Weise und mit so geringen Kosten in Kultur, daß ihm dieserhalb in den Jahren 1804 und 1806 auf Specialbefehl des Königs Friedrich Wilhelm besondere Belobungsschreiben zu Theil wurden.

Vorrede zu seinem Werke: System und Grundsätze etc., S. VI. – Allmeine Forst- und Jagdzeitung, 1860, S. 114. – Pfeil, Kritische Blätter für Forst- und Jagdwissenschaft, 13. Band, 2. Heft, 1839, S. 74, 84, 88, 93 und 98 (Die Forstgeschichte Preußens). – Bernhardt, Geschichte des Waldeigenthums etc. II. S. 111, 138, 331; III. S. 62 und 260.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Uverkennbar