ADB:Kolborn, Joseph Hieronymus Karl Freiherr von

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Artikel „Kolborn, Karl Joseph Hieronymus Freiherr von“ von Karl Georg Bockenheimer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 467, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kolborn,_Joseph_Hieronymus_Karl_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 18:08 Uhr UTC)
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Kolborn: Karl Joseph Hieronymus Freiherr v. K., geb. zu Niederwalluf im Rheingau am 8. März 1744, widmete sich in Mainz den theologischen Studien, nach deren Absolvirung er dem St. Stephanstifte in Mainz erst als Domicellar, dann als Capitular (1790) und zuletzt als Dechant (1793) angehörte. Durch seine Beziehungen zur Familie von Stadion, welche sich seiner in der Jugend bereits angenommen, kam er mit den höheren Kreisen des Kurstaates in Berührung und schloß sich, der Richtung jener folgend, den Illuminaten an, bei denen er den Namen Chrysippus führte. Sowohl diesen Verbindungen als namentlich seinem Fleiße und seiner Geschäftsgewandtheit verdankte er im J. 1794 die Beförderung zum geheimen geistlichen Rathe. Nach Auflösung des Kurstaates schloß er sich an Dalberg an, dem er schon früher Dienste als Referendar geleistet hatte, und zog mit dem Primas nach Regensburg. Ganz besonders thätig erwies sich K. bei Förderung der von Dalberg angeregten Verhandlungen über ein Concordat in Wien (1803) und später in Paris (1807). Den ergebenen Diener zeichnete Dalberg, nachdem Regensburg zur Metropole erhoben worden (1. Febr. 1805), aus durch Verleihung der Geheimenrathswürde und durch Bestellung zu seinem Suffraganen als Bischof von Capharnaum (11. Jan. 1807). In letzterer Eigenschaft verwaltete K. den Aschaffenburger Theil des ehemaligen Erzstiftes Mainz. In dem Großherzogthum Frankfurt bekleidete K. die Stelle eines geheimen Staatsrathes neben seiner kirchlichen Würde. Kurz vor der Auflösung des Großherzogthums zeichnete K. seinen Coadjutor aus durch die Erhebung desselben in den Freiherrnstand (20. August 1813). Den Rest seines Lebens verbrachte K. in Aschaffenburg, dem Studium und der Erfüllung seiner geistlichen Pflichten obliegend. Er starb an diesem Ort am 20. Mai 1816. In jüngeren Jahren war K. auch litterarisch thätig gewesen, indem er kirchenrechtliche Arbeiten lieferte und insbesondere gegen die Nuntiaturen in Deutschland schrieb.

Vgl. Mejer, Zur Geschichte der röm.–deutschen Frage I, S. 210 ff. Bockenheimer, C. Th. v. Dalberg’s Aufenthalt in Paris in den J. 1807 und 1808. v. Beaulieu–Marconnay, K. v. Dalberg und seine Zeit, 2 Bde.