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Artikel „Koch, Heinrich Andreas“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 379–380, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Koch,_Heinrich_Andreas&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 18:07 Uhr UTC)
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Koch: Heinrich Andreas K. wurde zu Helmstedt wohl im Mai 1707 geboren, wenigstens ist er am 2. Juni d. J. getauft worden. Er stammte aus einer Gelehrtenfamilie und wuchs in gelehrten Kreisen auf. Sein Vater, Dr. th. Cornelius Dietrich K., war seit 1703 Professor der Logik und Metaphysik, sowie seit Juli 1723 der theologischen Dogmatik und Moral zu Helmstedt († am 24. October 1724), seine Mutter Dorothee Margarethe K., eine geb. Wiedenburg, höchst wahrscheinlich eine Tochter des Helmstedter Professors Chr. T. Wiedenburg († 1717). So entwickelte sich in ihm unwillkürlich Liebe und Neigung zu wissenschaftlichem Beruf. Schon im Juli 1723 konnte er in die Zahl der akademischen Bürger seiner Vaterstadt aufgenommen werden; er lag hier besonders juristischen und geschichtlichen Studien ob. Durch Diplom vom 23. December 1730 verlieh ihm die Universität Helmstedt Rang und Rechte eines kaiserlichen Notars. Im August 1736 wurde er als Secretär mit der Verwaltung der Registraturen der fürstlichen geheimen Rathsstube und der Kriegskanzlei in Wolfenbüttel beauftragt. Als jedoch 1742 eine Neuordnung des Hauptarchivs, dem der Hof- und Lehnsrath Burkhard als Archivar vorstand, beschlossen war, wurde K. von jener Arbeit zumeist dispensirt und am Archive beschäftigt. 1747 ward er zum Hofrath ernannt, 1750 ihm der Rang eines wirklichen Hofraths in der fürstlichen Justizkanzlei verliehen. Wurde nun auch seine Thätigkeit in dieser Stellung zumeist in Anspruch genommen, so setzte er doch auch seine Arbeit am Archive, die seiner Neigung zu stiller wissenschaftlicher Beschäftigung weit mehr zusagte, ununterbrochen fort. Durch den derzeitigen geheimen Justizrath (späteren Geheimrath) v. Praun, dem 1746 die Generalaufsicht über alle im Lande befindlichen Archive übertragen wurde, war gerade jetzt auf diesem Gebiete ein lebhafter Aufschwung erfolgt. In den letzten Lebensjahren Burkhard’s lag K. die Verwaltung des Archivs fast allein ob, nach jenes Tode (4. November 1764) auch die Bearbeitung der Lehenssachen. Im Anfange des Jahres 1765 ernannte ihn der Herzog Karl zum Kanzleidirector, aber entschieden wies er diese Ehre in edler, aber wohl übertriebener Bescheidenheit, die ein Grundzug seines Wesens war, zurück, da er dieser Stellung sich nicht gewachsen fühle. Der Herzog nahm diese Weigerung sehr gut auf, verlieh ihm sogar den der ausgeschlagenen Stelle entsprechenden Gehalt; herzliche Briefe bezeugen die Werthschätzung, welche der Fürst für seinen charaktervollen und kenntnißreichen Beamten hegte. K. starb unverheirathet den 27. August 1766 am Schlagfluß. Er war eine echte Gelehrtennatur liebenswürdigster Art, stets bestrebt die Sache zu fördern, nie seine Person in den Vordergrund zu schieben, gründlich in seinen Forschungen, anspruchslos in seinen Lebensbedürfnissen, ganz ohne Sucht nach Ruhm und Ehren, anhänglich an seine Stellung wie an den Fürsten, der ihm dieselbe verliehen. Verschiedene [380] Male lehnte er Anerbietungen sehr vortheilhafter Art ab, die ihm besonders von Hannover aus gemacht wurden, wo zumal der Geheimrath v. Schwicheld ein hoher eifriger Gönner war. Weder eine geschichtliche oder juristische Professur in Göttingen (1755 nach J. D. Köler’s Tode und später), noch eine höhere Staatsstellung in Hannover konnten ihn verleiten aus seiner Heimath zu scheiden. Bereitwilligst unterstützte er stets die wissenschaftlichen Arbeiten Anderer, so z. B. des Reichshofraths v. Senckenberg. Mit eigenen Werken vor die Oeffentlichkeit zu treten, trug er eine fast ängstliche Scheu. Was er selbst herausgab („Vita Ottonis Tarentini“, 1746. cum Supplem. 1753; „Anmerkungen von den westfälischen Gerichten“ etc., 1751), veröffentlichte er ohne Angabe seines Namens. Anderes hielt er gänzlich zurück, obwol es druckfertig vorlag. So eine Geschichte der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg Grubenhagenscher Linie, eine Geschichte des Herzogs Albrecht des Großen zu Braunschweig und Lüneburg, beide reich mit urkundlichen Beilagen ausgestattet. Zum Drucke des letzteren Werkes war sogar ein Geldzuschuß der Regierung bereits angewiesen (1751), trotzdem ist dasselbe nicht erschienen. Auch sein Hauptwerk „Versuch einer pragmatischen Geschichte des Hauses Braunschweig und Lüneburg“ hat er nicht selbst der Presse übergeben. Er schenkte das Manuscript dem Cabinetssecretär H. J. Hinze mit der Vollmacht, nach Gefallen darüber zu verfügen. Von diesem ist 1764 die Herausgabe des Werkes besorgt worden, eines Werkes, das noch immer seinen Werth behauptet und mit dem für die wissenschaftliche Behandlung der braunschweigischen Geschichte zuerst ein sicherer Grund gelegt worden ist.

Acten des herzogl. Landeshauptarchivs zu Wolfenbüttel.