ADB:Kemmerich, Dietrich Hermann
Kemmerich: Dietrich Hermann K., Rechtsgelehrter, geb. im August 1677 zu Apenburg (Mark Brandenburg)- wo sein Vater Prediger und Inspector war, begab sich 1700 nach Rostock, um Theologie zu studiren, wandte sich aber später in Leipzig der Geschichte und Jurisprudenz zu, wurde 1703 daselbst Magister, bald darauf vom Markgraf von Brandenburg-Baireuth zum Professor des Natur-, Völker- und Staatsrechts an der Ritterakademie in Erlangen ernannt. Er promovirte 1707 in Halle als Licentiatus juris und legte 1710 seine Stelle in Erlangen nieder. 1719 wurde er in Wittenberg Professor und Beisitzer der Juristenfacultät, endlich 1736 Hofrath, ordentlicher Professor des römischen Rechts und Assessor des Schöppenstuhls in Jena, wo er, zum Ordinariat befördert, am 4. November 1745 verstarb. – Außer vielen Dissertationen und einem „Pufendorffius enucleatus“ 1716 schrieb er namentlich eine beifällig aufgenommene „Introductio ad jus publicum“ 1721 und 1744 (mit Porträt), sowie „Origines jur. ecclesiastici ex natura et indole religionis et ecclesiae“ 1745. Er gab auch „Kulpisii collegium Grotianum“ 1738 heraus. Seine „Synopsis jur. criminalis“ 1733, 1755, 1777 gilt als erstes systematisches Lehrbuch des Strafrechts.