ADB:Johann I. (Graf von Saarbrücken)

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Artikel „Johann I., Graf von Saarbrücken“ von Ernst Joachim in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 262, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_I._(Graf_von_Saarbr%C3%BCcken)&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 07:13 Uhr UTC)
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Johann I., Graf von Saarbrücken, Sohn Simon IV., geb. c. 1260. Aufgewachsen in den unruhigen Zeiten der vielfachen Wirren unter der Regierung seines Vaters, ging er noch zu dessen Lebzeiten in den Kriegsdienst der Herzoge von Lothringen und nahm unter dem Banner des Herzogs Theobald II. auf der Seite Albrechts von Habsburg Theil an der das Geschick Adolfs von Nassau entscheidenden Göllheimer Schlacht (1298), ferner an den Kämpfen der Franzosen gegen die Flamänder (1302–1304). Bei dem Tode seines Vaters (c. 1309) übernahm er die Regierung über die Herrschaften Saarbrücken und Commercy. Im J. 1309 sehen wir ihn in nahen Beziehungen zu König Heinrich VII. dem Luxemburger unter dessen Gesandten bei der Curie in Avignon. Ebenso finden wir ihn 1311 im Gefolge des Königs auf dessen Römerzuge, 1312 aber schon wieder zurückgekehrt. Sein unruhiger Sinn bewog ihn, 1318 dem König Ludwig X. von Frankreich in dessen resultatlosem Feldzuge in Flandern seine Dienste zu widmen. Nachher trat für ihn eine Pause der Ruhe ein, welche er benutzte, um durch wohlwollende Fürsorge für seine Unterthanen, besonders durch rühmenswerthe Gesetzgebungsacte für seine Städte Saarbrücken, St. Johann, Commercy und Vignoy sich einen ehrenvollen Namen zu sichern. So verdient vor Allem als sein Werk das seinen gesammten Territorien im J. 1321 ertheilte ausgezeichnete Landrecht eine besondere Erwähnung; man rühmt von demselben, daß er „damit die Grundlinien zur materiellen und Geisteskultur der Einwohner seines Landes entwarf.“ Außerdem beschäftigten ihn Besitzerwerbungen und wiederholte Theilnahme an den durch die vielfach verschlungenen Fehden seiner Nachbarn veranlaßten mannichfaltigen Verhandlungen, bei denen sein Rath nicht gern vermißt ward. Auch an eigenen nachbarlichen Irrungen hat es ihm nicht gefehlt. Trotzdem fand er noch 1325 wieder Zeit und Muße, sich in die große Politik seiner Tage hineinzumischen, denn es fehlt nicht an Anzeichen für eine gewisse, wenn auch nicht ganz klar zu stellende Beziehung zu den kriegerischen Unternehmungen Karl IV. von Frankreich gegen Eduard II. von England. Damit im Zusammenhang steht wol auch die Oeffnung der Veste Commercy für den französischen König (1335), dem er auch im J. 1336 in Verbindung mit anderen mächtigen Fürsten (König von Böhmen, Pfalzgraf u. A.) gegen die Ansprüche Eduard III. von England auf die Krone der Kapetinger zur Seite trat. Am 18. October 1341 erscheint er zum letzten Male in Urkunden; 1342 im August wird seiner als eines bereits aus dem Leben Geschiedenen gedacht. Vermählt war er seit c. 1285 mit Mathilde von Aspremont, von der er vier Kinder, darunter die beiden Söhne Simon und Johann, gewann und seit c. 1330 mit Margarethe v. Grancy, ohne mit ihr Nachkommenschaft zu erzielen.

Fr. Köllner, Gesch. d. vorm. Nass.-Saarbr. Landes, Saarbr. 1841.