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Artikel „Jacob (von Salza), Bischof von Breslau“ von Hermann Markgraf in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 538–540, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jakob_von_Salza&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 11:24 Uhr UTC)
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Jacob (von Salza), Bischof von Breslau, 1. Septbr. 1520 bis 24. Aug. 1539, ist als jüngster Sohn des Nicolaus von Salza, Erbherrn auf Schreibersdorf und Lichtenau im Kreise Lauban, im August 1481 geboren. Wie sein älterer Bruder Wigand dem Studium des kanonischen Rechts, wandte er sich dem des weltlichen Rechts in Italien zu und wurde 1508 zu Ferrara Dr. leg. [539] Bald nach seiner Rückkehr ins Vaterland wurde er 1510 von König Wladislaw von Böhmen zum Landeshauptmann des Fürstenthums Glogau ernannt. Er läßt sich in dieser Würde über ein volles Jahrzehent lang, selbst über seine Wahl zum Bischof hinaus, verfolgen und scheint dabei auf allen Seiten, namentlich auch am Königshofe und bei der Stadt Breslau durch seine Geschäftsgewandtheit und sein gewinnendes Wesen eine große Beliebtheit erworben zu haben. Im J. 1519 begleitete er den böhmischen Gesandten Ladislaw von Sternberg auf den Reichstag nach Worms zur Kaiserwahl. In den geistlichen Stand soll er nach einer älteren Erzählung in Folge eines Unglücksfalles bei einem Turnier zu Breslau 1511 getreten sein; er war 1520 noch Subdiacon. Außer einem Glogauer Canonicat und einem andern am Kreuzstift zu Breslau erlangte er noch 1516 die Würde des Scholasticus im Domkapitel zu Breslau, dem sein Bruder Wigand nachweisbar schon seit 1506 angehörte. Als der Bischof Johann V. Turzo am 2. August 1520 starb, wurde er noch nicht 40 Jahr alt am 1. September vom Kapitel zum Nachfolger gewählt und vom Papste Leo X. nach einigem Zögern zu Gunsten eines fürstlichen Mitbewerbers, des Markgrafen Johann Albrecht von Brandenburg, aus Rücksicht auf die entschlossene Haltung des Kapitels, das sich sein Wahlrecht nicht wollte verkümmern lassen, und auf die Intervention des Breslauer Rathes sowie des Oberstburggrafen von Prag, Sdenco Lew von Rosmital, am 24. Juli 1521 bestätigt. In die Zeit seiner bischöflichen Regierung fällt die Einführung der Reformation in Breslau und dem größeren Theile Schlesiens. Als einsichtiger und wohlwollender Mann erkannte er die Unmöglichkeit, das in Verfall gerathene alte Kirchenwesen ohne Concession an die neuen Ideen zu erhalten, er zeigte sich darin nachgiebiger als das Domkapitel. Bei den Neuerungen, die er nicht hindern konnte, suchte er wenigstens formell den Fortbestand seiner bischöflichen Autorität zu wahren und es nicht zum offenen Bruche mit der alten Kirche kommen zu lassen. So war seine Haltung eine wesentlich vermittelnde. Er warnte wiederholt die Breslauer vor ihren Neuerungen, aber ebenso das Kapitel von feindseligen Schritten dagegen ab. Wenigstens die Anfänge der Reformation, die Einsetzung zweier der neuen Richtung huldigenden Geistlichen an den beiden Hauptkirchen durch den Rath, der bis dahin kein Patronatsrecht darüber gehabt hatte, erfolgten mit seiner Connivenz. Er erklärte sich auch 1528 bereit, auf einer durch den Erzbischof von Gnesen berufenen Synode darauf anzutragen, daß die Communion unter beiderlei Gestalten und die Priesterehe bis auf ein künftiges Concil geduldet würden. Für den Fortbestand der alten Kirche in Schlesien, deren Einrichtungen und Lehren er treu blieb, war diese seine Haltung nicht ungünstig. Indem sich, namentlich in Breslau, die Neuerungen auf friedlichem Wege und maßvoll vollzogen – die schlesischen Fürsten, wie zumal der Herzog Friedrich von Liegnitz, schritten zum Theil rücksichtsloser vor – gingen die beiden Richtungen in der Kirche nicht sofort unversöhnlich auseinander. Ohne Schroffheit und auffällige Gewaltsamkeit führte sich die Reformation ein, während das Bisthum und die Hierarchie, gestützt durch den Besitz des Fürstenthums Neisse, erhalten blieb. Erst um die Mitte des Jahrhunderts trennten sich in Schlesien definitiv Katholicismus und Protestantismus. Nicht sowol einer Schwäche des Charakters als vielmehr der eigenthümlichen Lage zwischen der vorwärts drängenden Bevölkerung des Landes einschließlich seiner Fürstenhäuser und zwischen der der Reformation feindlichen Haltung der Könige Ludwig und (seit 1527) Ferdinand von Böhmen als obersten Lehnsherren, die andererseits aus politischen Rücksichten doch immer wieder die Nichtbeachtung ihrer Mandate sich gefallen ließen, und endlich der Rücksicht auf seine eigene fürstliche Stellung als Herr des Fürstenthums Neisse entsprang die vermittelnde Haltung des Bischofs J. Daß er eine persönliche [540] Neigung zu den lutherischen Lehrsätzen, denen sich die übrigen Salza’s in Schlesien bald offen anschlossen, gehabt habe, läßt sich nicht erweisen, amtlich sprach er sich wiederholt dagegen aus; öffentlichen Discussionen, sobald sie erregt zu werden drohten, wußte er immer die Spitze abzubrechen, am liebsten ging er ihnen mit seiner Person aus dem Wege. Sein theologisches Interesse scheint nicht eben tief gewesen zu sein, die gedruckt vorliegenden Kapitelsacten lassen erkennen, daß er in der Religionssache meistens die Initiative dem Kapitel überließ. Wiederholt wurde dies bei ihm vorstellig, er möge sich dem König Ferdinand nicht zu anderweitigen Diensten verpflichten, damit nicht die Angelegenheiten der Kirche dadurch zurückgesetzt würden. Offenbar hatte der König großes Vertrauen zu ihm, das beweist seine Ernennung zum obersten Landeshauptmann von Schlesien im J. 1536 nach dem Tode des Herzogs Karl von Münsterberg. In dieser Stellung erwarb er sich den Ruf eines alle Zeit auf Friede und Einigkeit hinarbeitenden, weisen und wohlwollenden Regenten. Er starb am 24. August 1539 in seiner Residenz zu Neisse, die er nur selten zum Besuch der Hauptkirche in Breslau verließ. Der Rath letzterer Stadt gedachte seiner dankbar als eines frommen, tugendhaften Fürsten, eines Liebhabers der Einigkeit, eines Mannes von gutem Wandel, ja eines Vaters des Vaterlandes.

Ueber Jacob’s Wahl zum Bischof vgl. C. Otto in der Zeitschr. für Gesch. Schlesiens XI, 303, über s. Regierung vgl. die Capitelsacten bei Kastner, Archiv für die Gesch. des Bisth. Breslau I, die Aufsätze von J. Köstlin in der genannten Zeitschrift VI über Joh. Heß, endlich S. B. Klose, Gesch. von Breslau (Handschrift) und zerstreute Notizen.