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Artikel „Hopf, Julius“ von Max Berbig in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 50 (1905), S. 463–464, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hopf,_Julius&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 09:23 Uhr UTC)
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Hopf: Julius H., Dr. jur., Bevollmächtigter der Feuerversicherungsbank zu Gotha, Sohn des Vorigen, geboren am 20. Oktober 1839 in Gotha, † ebenda am 12. Juli 1886. Seine juristischen Studien machte H. nach Absolvirung des Gothaer Gymnasiums in Berlin und Göttingen, worauf er nach dem Staatsexamen, der Promotion und längerem Aufenthalte im Auslande in den gothaischen Justizdienst eintrat. Schon von Jugend auf im Elternhause mit dem Versicherungswesen näher bekannt geworden, übernahm er 1875 die Stellung als Banksecretär in der Verwaltung der Feuerversicherungsbank für Deutschland in Gotha. Im J. 1876 wählte ihn die Bevölkerung des Herzogthums Gotha in den deutschen Reichstag, wo er bis zur Auflösung desselben 1878 der nationalliberalen Partei angehörte, sodann aber eine Wiederwahl ablehnte. Als sein Schwager August Gier, der Bevollmächtigter der Feuerversicherungsbank war, 1879 unheilbar erkrankte, rückte H. in seine Stellung ein. Leider aber erkrankte auch er schon Ende des Jahres 1880 an einem Lungenleiden, dessen Heilung auch ein längerer Aufenthalt in Soden, San Remo und Falkenstein im Taunus nicht herbeiführte und dem er endlich erlag. Seine erste Gemahlin, Gertrud geb. Besser, hatte er bereits 1875 verloren, seit 1877 war er wieder vermählt mit Anna geb. Lorenz. Er hinterließ einen Sohn und drei Töchter.

In die Zeit, während welcher H. die Stellung als Banksecretär bekleidete, fiel der hundertste Geburtstag des Gründers der Bank, E. W. Arnoldi und aus diesem Anlaß verfaßte er im Auftrage seiner Anstalt die Festschrift: „E. W. Arnoldi und seine Schöpfung, die Feuerversicherungsbank für Deutschland.“ Ein zweites Buch, durch welches sich H. einen klangvollen Namen in der Fachlitteratur erwarb, gab er 1880 heraus; es führte den Titel: „Aufgaben der Gesetzgebung im Dienste der Feuerversicherung.“ Eine dritte verdienstvolle [464] Denkschrift, den öffentlichen und Privatbetrieb in der Feuerversicherung betreffend, bearbeitete H. auf seinem Krankenbette in Falkenstein. Außer seinen Arbeiten auf dem Gebiete des Versicherungswesens war H. schon früher auf juristischem Gebiete publicistisch thätig gewesen. Seine in Frankreich und England gemachten Studien hatte er niedergelegt in den Schriften: „Die Rechtsschulen in Frankreich“ und „Die Genossenschaften der Anwälte in England“. Eine Reihe von Jahren gab er auch, anfangs gemeinschaftlich mit Samwer, dann allein die von Martens begründete Recueil des Traités heraus. Alle Schriften Hopf’s zeichnen sich durch klare, objective und noble Darstellungsgabe und durch formvollendeten Stil aus.

Vgl. Vereinsblatt für Deutsches Versicherungswesen. Jahrg. 1886, Nr. 10.