ADB:Hompesch-Bollheim, Johann Wilhelm Freiherr von
Friedrich Freiherr v. H.[WS 1], geb. am 9. Novbr. 1744 zu Düsseldorf, war nach Rohan’s Tod 1797 der letzte Großmeister der Maltheser und zugleich der erste deutscher Zunge; er starb anfangs 1805 zu Montpellier in gedrückten Verhältnissen. – Hompesch’s [65] Vater, Franz Karl Freih. v. H., stieg im Herzogthume Berg, später im Kurfürstenthume Baiern zu den höchsten Würden und Aemtern empor. Er war baierischer Kammerherr, Erboberstjägermeister, Generalbuschinspector, oberster Director der Salzwerke des Herzogthums, Hauptpfleger mehrerer Aemter dortselbst, zuletzt Kanzler von Jülich und Berg; seit 29. December 1775 geheimer Rath und baier. Staats- und Conferenz-Minister des Finanzdepartements etc., erhielt er am 28. August 1778 von Karl Theodor inhaltlich des Lehensbriefes die Hofmark Berg am Laim unweit München „churmildest als Mannsritterlehen“ und starb zu München als Finanzminister am 1. August 1800. Er galt allgemein als ein ehrenhafter Charakter, dem es ernstlich am Herzen lag, den damals schwierigen Aufgaben seiner Stellung gerecht zu werden. Sein Sohn, Johann Wilhelm, ließ ihm in der Kirche zu Berg am Laim, wo er begraben liegt, einen schlichten Denkstein von rothem Marmor aufrichten, dessen Inschrift ihn schildert als einen „edlen, deutschen Mann, vom Fürsten und Vaterland geliebt und geschätzt, das Gute wollend, fest ergreifend, befördernd, streng aber gerecht, verlässig, ausdauernd, als einen liebenden Vater, treuen Bürger, weisen Staatsmann, stets befolgend seinen Wahlspruch: ehrlich währt ewig“. – Hompesch’s ältester Bruder, Karl, war ein tapferer Haudegen, zuletzt großbrittannischer General und Eigenthümer eines Reiterregimentes. Seine wechselvolle militärische Laufbahn, begonnen in Oesterreich, beschlossen in England, seine soldatischen Bravourstücke unter Friedrich dem Großen und die mannigfachen Abenteuer während der napoleonischen Kriege, welche sich in sein bewegtes Leben verflochten, geben ihm das Gepräge einer Interesse erweckenden Persönlichkeit. In höheren Jahren zog er sich in das Privatleben zurück, und starb 1812 auf seiner Besitzung bei Windsor. – Johann Wilhelm H. war zum geistlichen Stande bestimmt und wurde am 18. Mai 1772 in das Eichstädter, am 29. Octbr. 1774 in das Speyerer Domcapitel aufgenommen. Jedoch der jugendliche Kleriker hatte nicht die mindeste Neigung zu dem ihm vorgesteckten Berufe, 1785 finden wir ihn als Accessisten beim Hofrathe in Düsseldorf, 1786 beim geheimen Rathe daselbst; 1797 begleitete er als Vertreter von Jülich die pfälzischen Abgeordneten auf den Rastadter Congreß. Von dort heimgekehrt, wurde er 1798 wirklicher geheimer Rath in Düsseldorf und bereits am 21. August 1800 aus besonderem Vertrauen an die Spitze dieses hohen Collegiums gestellt; zugleich wurde ihm das Amt eines außerordentlichen Commissärs in allen Kriegsangelegenheiten, außerdem am 4. Octbr. ds. Js. der Vorsitz im geheimen Steuerrathe übertragen. Am 25. August 1802 erfolgte seine Ernennung zum Präsidenten der bergischen Landesdirection, und als mit Beginn des J. 1803 der bergische Landtag eröffnet wurde, am 19. Januar jene zum Hofcommissär bei demselben. Er blieb sodann als Generalcommissär im Herzogthume, bis es durch den am 15. Decbr. 1805 zwischen Frankreich und Baiern in Wien abgeschlossenen Staatsvertrag, nachdem es 140 Jahre im Besitze der pfalzbaierischen Linie gestanden, unterm 15. März 1806 an Frankreich abgetreten wurde. In der Zwischenzeit war H. nach Franken abgeordnet worden, um die durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 Baiern zugefallenen fränkischen Entschädigungsgebiete zu übernehmen, und in Würzburg, wie Bamberg die baierische Landesverwaltung in ihren einzelnen Sparten sofort einzurichten und bei dieser Gelegenheit sich mit den dortigen Verhältnissen bekannt zu machen. Am 29. October 1806 erschien die neue Ministerialorganisation des Königreiches Baiern, welche vier selbständige Ministerien schuf, und das der Finanzen in die Hände von H. legte. Es war damals eine drangvolle Zeit beständiger Rüstungen, unvorhersehbarer Ereignisse, fortwährender Umgestaltungen hervorgerufen durch neue Gebietserwerbungen. Die Lage der Finanzen, seit langem eine ungünstige, bot durch die Uebernahme [66] der Schulden der neuen Landestheile nur neue Schwierigkeiten. H., ein ebenso rechtlicher, als aufgeklärter Staatsmann, war vor allem bemüht, Ordnung in den neuen Staatshaushalt zu bringen, mittels zweckmäßiger Finanzmaßregeln die Volkswohlfahrt zu heben, und soweit nöthig, organisatorisch zu wirken. Durch Generaledict vom 8. Juni 1807 wurde jedes Grundvermögen ohne Unterschied und zwar nach gleichem Steuerfuße zur Steuerpflicht herangezogen, die Errichtung eines Staatsschuldentilgungsfonds unter einer eigenen Staatsschuldentilgungscommission befestigte den Staatscredit; zugleich erlosch die Entrichtung der Leibzinse, der Judenzölle, der Abzugs- und ähnlicher lästiger Gebühren; auch die Vermögensconfiscation wurde abgeschafft. Am 27. August 1807 wurde ein oberstes Forstamt, am 2. November d. Js. eine Generalzoll- und Mautdirection eingeführt. Auch an den Berathungen der am 1. Mai 1808 verkündeten Constitution und der hiermit zusammenhängenden neuen Territorialeintheilung nahm der rastlos thätige Staatsmann lebhaften Antheil. Als am 18. d. Mts. von Maximilian Joseph I. der baierische Civilverdienstorden gestiftet wurde, erhielt H. das Großkreuz, nachdem er im vorangegangenen Jahre zum Ritter des Hausordens vom hl. Hubertus ernannt worden war. In den Tagen vom 19. Mai bis 1. Juni 1808 wohnte H. auf Einladung der königlichen Familie dem großen tiroler Festschießen zu Innsbruck bei, und als im Frühjahr 1809 der Krieg gegen Oesterreich wieder ausbrach, und der König sich gezwungen sah, vor den über den Inn gegen München anrückenden feindlichen Heeren die Hauptstadt zu verlassen, und sich mit Montgelas nach Dillingen zu begeben, wurde H. die oberste Leitung der Geschäfte übertragen, welcher diese Aufgabe in einer alle Theile zufriedenstellenden Weise löste; doch noch in demselben Jahre, am 9. December, entriß der Tod den im Stillen wirkenden Staatsmann nach nur viertägiger Krankheit seiner amtlichen Thätigkeit. – Der rechtschaffene Charakter von H. hatte ihm zahlreiche Freunde und Verehrer erworben; unter ersteren auch den damaligen Kronprinzen, späteren König Ludwig I., welcher in seinen Gedichten (Thl. I. S. 95 u. 129, 3. Aufl.) mit tiefer Wehmuth des dahingegangenen Freundes gedenkt. Ein anderer Freund, der geheime Rath Franz Wilhelm Freih. v. Asbeck, setzte ihm in der Kirche zu Laim, wo er am 11. December neben seinem Vater bestattet wurde, eine Tafel von rothem Marmor, der die Worte eingegraben sind: – – „Er lebte einzig seinem Könige, dem Staate, seinen Freunden, und starb Allen viel zu frühe“.
Hompesch: Johann Wilhelm Freiherr v. H.-Bollheim, baierischer Staatsmann, geb. am 14. Septbr. 1761 zu Oberelvenich in der jülichschen Herrschaft Bollheim, † am 9. December 1809 in München. Aus der Familiengeschichte dürfte zu erwähnen sein, daß die Hompesch (Hundsbusch) zur jülichschen Ritterschaft gehörten, bereits 1116 Höningen besaßen, kraft ihrer Besitzungen auf der Adelsbank des Herzogthums Sitz und Stimme hatten, jedoch erst um 1380 mit Heinrich, Herrn v. Wachendorf, eine geordnete Stammreihe aufstellen können. Die Söhne des Johann Dietrich, Herren v. Bollheim, Rurich, Eicks und Tetz, Amtmanns zu Boslar (der in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts lebte) – Wilhelm Degenhard und Johann Dietrich stifteten die noch heute blühenden Linien Bollheim und Rurich. – Hompesch’s Onkel,- Ueber Karl Freih. v. Hompesch vgl. Ersch u. Gruber, Sect. II. Thl. X. S. 343. – Ueber Joh. Wilh. Freih. v. Hompesch vgl. Baier. Regier.-Bl. Jahrgang 1810, S. 41. – Buchner, Gesch. von Baiern, 10. Buch. – Söltl, Maximilian Joseph, König in Baiern.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Richtig: Ferdinand Freiherr v. H.