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Artikel „Hojer, Andreas“ von Carsten Erich Carstens in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 708–709, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hojer,_Andreas&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 15:32 Uhr UTC)
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Hojer: Andreas H., Historiograph und Rechtsgelehrter, war geboren im Dorfe Karlum, im Herzogthum Schleswig, den 18. Mai 1690, als Sohn des Predigers. Das Pfarramt daselbst war von 1617 an in 130 Jahren in dieser Familie. Ein Vatersbruder unseres H., auch da geboren, war Generalsuperintendent in Schleswig-Holstein. Erst privatim vorbereitet von dem Mutterbruder, dem gelehrten Pastor Fabricius in Loit bei Apenrade, sandte ihn der Vater 1706 nach Halle ins dortige bekannte Pädagogium. Dann studirte er von 1707 an zwei Jahre auf der Universität daselbst Medicin, doch beschäftigte er sich nebenbei mit Moral, Geschichte, Natur- und Völkerrecht. Wegen der Kriegsunruhen mußte er 1709 nach Hause und hat er weiter keine Universität besucht, sondern nur durch Privatfleiß sich mehr ausgebildet. 1713 ward er von dem Geheimrath Johann Georg von Holstein in Kopenhagen († 1730 als königlicher Amtmann in Tondern), als Hofmeister seiner Söhne engagirt, mit denen er 1717–18 auf der Universität Helmstädt verweilte. 1717 concurrirte er mit einer „Disputatio medica de febre petechizante“ um eine vacante Professur an der Kopenhagener Universität, die ihm jedoch nicht zu Theil ward. 1719 erschien in Flensburg seine „Kurzgefaßte dänemarkische Geschichte“, die länger als ein halbes Jahrhundert als das beste Lehrbuch galt und noch nicht ganz ohne Bedeutung ist. Beim Erscheinen jedoch brachte ihm diese Schrift Verwickelung. Namentlich der bekannte Dichter und nachmalige Geschichtschreiber Ludwig Holberg war sein Gegner und durch eine königl. Commission wurde eine Untersuchung wider den Verfasser eingeleitet. Das Buch ward mit Beschlag belegt, [709] der Verfasser aber freigesprochen und die Schrift kam dann noch in den Buchhandel. 1721 ward H. nun zum königl. Secretär bei der Matrikel-Commission für das Königreich Norwegen ernannt und 1722 zum königl. Historiographen. Als solcher hatte er zunächst die Aufgabe, die von dem Justizrath Amthor eben begonnenen „Jahrbücher der Geschichte der Regierung König Friedrichs IV.“ fortzuführen, welche Aufgabe er in vorzüglicher Weise gelöst. 13 Quartbände davon sind handschriftlich auf der Kieler Universitätsbibliothek vorhanden. Daraus ist denn auch sein Geschichtswerk: „König Friedrichs IV. glorwürdigstes Leben“ erwachsen, das doch erst von Nic. Falck in Druck gegeben, Tondern 1829, 2 Bde., nachdem es 97 Jahre lang Manuscript verblieben. Graf P. A. Bernstorff hatte schon die Herausgabe beabsichtigt. Dieses Werk ist als eine wirkliche Bereicherung der historischen Litteratur seiner Zeit anerkannt. – Eine von unserm Verfasser, Lemgo 1718, veröffentlichte kleine Schrift „Diagramma de Nuptiis Propinquorum jure divino non prohibitis“ setzte die theologische Fakultät der Kopenhagener Universität in Bewegung, die auf die Landesverweisung des Verfassers antrug, doch blieb das ohne Erfolg. – 1729 ward H. zugleich Committirter in dem Polizei- und Commerz-Collegium, auch Unterbibliothekar an der königl. Bibliothek. Aber nach dem Tode des Königs Friedrich IV. († 11. October 1730) ward er von seinen sämmtlichen Aemtern entlassen. – Neben seinen historischen und politischen Wissenschaften hatte H. sich mit Vorliebe den Rechtsstudien hingegeben und in diesen es zu einer ganz besonderen Tüchtigkeit gebracht. Er ward nun 1735 neu wieder angestellt als professor juris an der Universität in Kopenhagen, später wurde er auch Dr. jur. In diesem Amte hat er großen Ruf und großes Verdienst sich erworben. Er entwickelte hier eine solche Wirksamkeit, daß er als derjenige anerkannt ist, welcher zuerst durch exegetische, wie systematische Vorträge über König Christian V. dansk Lovbog, das wissenschaftliche Studium des dänischen Rechts in Gang gebracht. Die nachher berühmt gewordenen dänischen Juristen Kofod Ancher, Stampe und J. A. Cold sind seine Schüler. Neben der Professur, die er bis an seinen Tod mit Treue verwaltete, wurden ihm noch mancherlei Aemter anvertraut. So ward er Assessor im höchsten Gericht, Committirter und Secretär im Missionscollegium, Director des Kopenhagener Waisenhauses, Generalprocureur (1737), Mitglied der Generalkircheninspection. Bischof Hersleb hielt ihn für den Urheber dieser neuen Einrichtung, die bis 1791 bestand. 1732 ward ihm der Titel Etatsrath verliehen. Er starb am 28. August 1739 während eines Besuchs in der Stadt Schleswig bei seinem Verwandten, dem Rector Hojer, ohne Nachkommen zu hinterlassen. – Er wird charakterisirt als ein kluger und scharfsinniger Mann. Einige haben ihm ein intriguantes Wesen zugeschrieben, wogegen andere Zeitgenossen ihn wiederum vertheidigt haben. Gelehrt und überaus thätig ist er jedenfalls gewesen.

Vgl. Autobiogr. Nachrichten in e. Br. an Fabricius in Helmstädt, in Falck’s Abhandlungen aus den sch.-h. Anz. Bd. III. u. Falck’s Vorrede zum Leben Friedrichs IV. J. Worms’ Lexikon, S. 457 (unvollständig). Dansk Litteraturlexikon, S. 279. Kbhv. Skilderi, 1829, Nr. 43.