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Artikel „Hogerbeets, Rombout“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 652, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hogerbeets,_Rombout&oldid=- (Version vom 11. Oktober 2024, 08:43 Uhr UTC)
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Hogerbeets: Rombout H., niederländischer Staatsmann, geb. 1561 zu Hoorn aus einer Regierungsfamilie, studirte zu Leiden unter dem berühmten Donellus Rechtswissenschaft und trat dann bald in das öffentliche Leben, wie das einem fähigen jungen Manne aus angesehener Familie in der Republik nicht schwer war. Schon 1590 erwählte ihn die Stadtregierung von Leyden zu ihrem Pensionär. Als solcher nahm er an den Berathungen der Staaten von Holland Theil und kam in nähere Beziehungen zu Oldenbarnevelt, dem er, wol ebensoviel wie seinem Rufe als Rechtsgelehrter, seine Erhebung zum Mitgliede des Hohen Rathes von Holland und Seeland verdankte. Auch als solcher blieb er den Staatgeschäften nicht fern. 1611 nahm er Theil an der Gesandtschaft zur Vermittlung des Friedens zwischen Schweden und Dänemark, an die nordischen Höfe abgefertigt. Indessen hatten die Religionswirren angefangen, die Republik zu erschüttern. H. stand auf der Seite der Remonstranten und der holländischen Regenten. Er war ein eifriger Vorkämpfer der Staatensouveränität und des Jus in Sacra der Obrigkeit, zugleich auch ein bestimmter Remonstrant. Mit sechs seiner Collegen schied er also, einer Entscheidung eines politischen Recesses wegen, aus dem Hohen Rathe und nahm von neuem die Stelle eines Pensionärs von Leyden an. Sie sollte ihm wenig Erfreuliches bringen. Als eine der festesten Stützen Oldenbarnevelt’s ward er am 29. Aug. 1618 am selben Tage mit jenem und den Pensionären von Rotterdam und Haarlem, Hugo de Groot und de Haan, verhaftet und wie diese dem außerordentlichen Gericht der 24 Deligierten übergeben, welche ihn zum ewigen Gefängniß verurtheilten. Sein Benehmen während des langen Processes und seine Vertheidigung würden zwar in gewöhnlichen Zeiten Eindruck gemacht haben, allein man wollte ihn verurtheilen und drohte ihm seiner Unfügsamkrit wegen mit dem Schicksal Oldenbarnevelt’s. Es war ein rein politischer Proceß. Nach Loevenstein abgeführt, wie de Groot und wie dieser von seiner Frau begleitet, welche auf dem Schlosse starb, blieb er bis 1625 daselbst in enger Haft, mit juristischen Studien beschäftigt. Dann vom milderen Regiment des Friedrich Heinrich zu einem leichten Gefängniß auf einem Schlosse in der Nähe von Haag begnadigt, konnte seine stark angegriffene Gesundheit sich doch nicht wiederherstellen. Er starb schon am 7. September desselben Jahres, ein guter Jurist und Staatsmann, der jedenfalls ein besseres Schicksal verdient hatte, der jedoch zu sehr mit seiner Partei verbunden war, um dem Angriffe seiner Gegner zu entgehen. Es gibt keine größere wissenschaftlich gehaltene Monographie über ihn, außer einer von Siegenbeek, die als Quelle kaum zu brauchen ist. Wie gewöhnlich muß man die zahlreichen Quellen über die Geschichte der Republik in jenem Zeitraum herbeiziehen um sein Leben zu studieren.