ADB:Hoffmann, Karl Heinrich Ludwig

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Artikel „Hoffmann, Karl Heinrich Ludwig“ von Ludwig von Jolly in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 50 (1905), S. 416–417, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hoffmann,_Karl_Heinrich_Ludwig&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 08:41 Uhr UTC)
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Hoffmann: Karl Heinrich Ludwig H., geboren am 10. April 1807 in Nürtingen, studirte auf der landwirthschaftlichen Akademie in Hohenheim und auf der Universität Tübingen Land- und Staatswirthschaft, erstand 1834 die Prüfung für den höheren württembergischen Staatsfinanzdienst und hielt sich dann zur Erweiterung seiner Bildung eine Zeit lang in Berlin und auf großen preußischen Gütern auf. Er habilitirte sich 1837 in Tübingen für württembergisches Verwaltungsrecht und wurde hier 1838 zum außerordentlichen und 1842 zum ordentlichen Professor für das genannte Fach befördert. 1872 auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt, siedelte er nach Eßlingen über, wo er am 2. November 1881 starb.

H. war während seiner Zugehörigkeit zur staatswirthschaftlichen Facultät in Tübingen Mitherausgeber der hier erscheinenden Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft und veröffentlichte in derselben verschiedene Abhandlungen. Von größeren Schriften hat er veröffentlicht: „Die Domanialverwaltung des [417] württ. Staats“, 1842; „Sammlung der württ. Finanzgesetze mit Einleitung“ (Bd. 16 von Reyscher’s Sammlung der württ. Gesetze) 1845 u. 1848; „Das gesammte württ. Polizeirecht“, 1. Bd. 1. Abthlg., 1847; „Das württ. Finanzrecht“, 1. Bd. 1857.