ADB:Heyßler, Moritz
Hye lehrte, zwei Jahre später an die Universität übergehend. H. wurde schon am 2. April 1844 ordentlicher Professor des natürlichen Privat- und öffentlichen Rechts, sowie des österreichischen Criminalrechts. Inzwischen hatte er die Prüfung zur Erlangung einer Fiscaladjuncten-Stelle und darauf die Advocatenprüfung mit nicht gewöhnlicher Auszeichnung bestanden. Von der daneben bekleideten Stelle bei der k. k. Hof- und niederösterreichischen Kammerprocuratur wurde er am 16. April 1844 entbunden. Während der Jahre 1847 und 1848 führte er, zuletzt mit Moriz v. Stubenrauch, die Redaction der „Wiener Zeitung“. Nach Aenderung des juristischen Unterrichtswesens wurde er auffälligerweise nicht an die Universität berufen, sondern am 31. Mai 1850 in den Ruhestand versetzt, sodaß er sich eine neue Lebensbahn eröffnen mußte. Er wurde am 30. December 1850 k. k. Notar der innern Stadt, welche Stelle er bis 1856 versah, dann bis 1864 als Hof- und Gerichtsadvocat amtirend. Am 13. Juli d. J. wurde er zum ordentlichen Professor der Rechtsphilosophie an der Wiener Universität ernannt. Zu diesem Fach trat später das civilgerichtliche Verfahren, zeitweilig auch Handels- und Wechselrecht. Seit November 1864 Examinator der judiciellen k. k. Staatsprüfungscommission, übernahm er nach Haimerl’s Tode (1868) die Stelle des zweiten Vicepräses, legte sie jedoch schon 1873 nieder, nachdem er am 1. Juli 1872 zum ständigen Referenten des Reichsgerichts gewählt worden war, dem er seit 9. Juni 1869 angehörte. Decan der juridischen Facultät war H. 1868/69 und 1874/75, eine Zeit lang 1867 Mitglied des Unterrichtsrathes, ferner Mitglied des Ausschusses und des schiedsgerichtlichen Comités im Wiener juridischen Doctorencollegium, Mitglied des akademischen Senats, Superintendent der Kallmünzer’schen Universitätsstiftung u. s. w.; er erhielt in Anerkennung seiner ausgezeichneten Wirksamkeit am 19. Juni 1881 Titel und Charakter eines Hofrathes. Einer Nierenkrankheit erlag er am 21. März 1882. Er wird als Prototyp eines eleganten Juristen im besten Sinne des Wortes geschildert, in politischer Beziehung unwandelbar deutsch und liberal, dabei einer der treuesten, edelsten Söhne Oesterreichs, von fleckenlosem Charakter. Die sehr oft wechselnden äußeren Verhältnisse brachten es mit sich, daß seine den verschiedensten Rechtsgebieten angehörigen wissenschaftlichen Publicationen weder sehr zahlreich noch sehr umfangreich waren. Nur wenige Früchte emsiger Arbeit, wie „Das Civilrecht und seine Formen“, Wien 1870, brachte er zur Veröffentlichung, vieles andere hielt er schüchtern zurück, wie sein sehr umfangreicher wissenschaftlicher Nachlaß bewies (vgl. eine solche Arbeit in dem 11. Bande der Zeitschrift von Grünhut S. 14–42). Hervorgehoben seien sein „Handbuch für die Geschworenen im österreichischen Strafverfahren“, Wien 1850, und seine Beiträge zu der Zeitschrift von Grünhut in Bd. 1, 2, 3, 5–8.
Heyßler: Moritz H., einer der verdientesten österreichischen Rechtsgelehrten neuerer Zeit, wurde als Sohn eines Bankalassessors in Wien am 25. October 1814 geboren und verstarb in demselben Stadttheile (Landstraße) nach 67 Jahren am 21. März 1882. Seine juridisch-politischen Studien begann er an der Wiener Universität 1832/33 und beendete sie mit ausgezeichnetem Erfolge Ende des Studienjahres 1835/36, promovirte am 30. Juli 1838 zum Doctor beider Rechte und erhielt am 16. März 1840 seine Ernennung zum Assistenten der Lehrkanzel für Naturrecht und österreichisches Criminalrecht an der k. k. Theresianischen Ritterakademie, an der damals- Nekrolog von Schrutka-Rechtenstamm in der Zeitschr. von Grünhut X, 770–778. – Zeitschr. f. Notariat u. freiwillige Gerichtsbarkeit 1882, [322] Nr. 13. – Gerichtshalle 1882, Nr. 132. – Juristische Blätter 1882, Nr. 13 u. 14. – Wurzbach’s Biogr. Lexikon XI. Bd. s. v. Stubenrauch. – Helfert, Die Wiener Journalistik im J. 1848. Wien 1877, S. 10, 24, 51, 70, 74, 86 ff. – Haimerl’s Magazin II, 325–440. – v. Mohl, Geschichte u. Literatur der Staatswissenschaften I, 102. – Verhandlungen des 5. deutschen Juristentages 1864 Bd. I, 43–53. – Gesch. d. Wiener Universität von 1848 bis 1898. Wien 1898, S. 155, 158, 163.