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Artikel „Hermann, David“ von Georg Daniel Teutsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 167, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hermann,_David&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 19:19 Uhr UTC)
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Hermann: David H., bedeutend auf dem Felde des siebenbürgisch-sächsischen (evang.) Kirchenrechts und der Kirchengeschichte, ist in Mediasch, im siebenbürgischen Sachsenland geboren. Sein Geburtsjahr und seine Jugendentwicklung sind nicht bekannt; in seiner Vaterstadt war er anfangs Rathsschreiber; 1648 wurde er Pfarrer in Arbegen, 1668 in Wurmloch, wo er 1682 starb. In diesen Stellen schrieb er „Annales ecclesiastici“, eine chronikartige Zusammenstellung der Geschichte der sächsischen Kirche von 1520–1659, die der Superintendent Lucas Graffius († 1736) bis 1703 fortsetzte. Beide haben handschriftlich große Verbreitung gefunden und Hermann’s Wunsch bei der Abfassung seines Werkes: er thue es zum Wohl der Nachkommen, zur Anregung ähnlicher Studien, damit uns nicht der Vorwurf treffe: fremd im Vaterland – ist nicht ganz unerfüllt geblieben. In dem Titel seiner „Ruina Transsilvaniae“, die die Jahre 1645–1659 umfaßt, ist die Größe der Noth schon angedeutet, die er aus eigener Anschauung nicht ohne Pragmatik darstellt; sie hat durch den Mühlbächer Stadtpfarrer Andreas Gunesch († 1703) eine Ergänzung gefunden. In derselben Weise wie die Geschichte seiner Kirche hat H. in den „Annales rerum politicarum in Transsilvania“ die politische Geschichte des Landes von 1520–1655 zusammengestellt und eine Schilderung der Verwüstung Hermannstadts durch Gabriel Bathori hinterlassen. Zwei seiner Handschriftenbände bewahren im Wesentlichen die Synodalverhandlungen seiner und der früheren Zeit auf. Das bedeutendste Werk neben seinen kirchlichen Jahrbüchern ist jedoch seine (handschriftliche) „Jurisprudentia ecclesiastica seu fundamenta jurisdictionis ecclesiasticae Saxonum in Transsilvania“, ein Werk, dem Carpzov als Vorbild vorschwebt, und das, wenn auch Manches in rein doctrinärer Weise aus dem gemeinen deutschen Kirchenrecht heranziehend, eine überaus reiche Quelle für die Kenntniß kirchenrechtlicher Lehre und Uebung in der sächsisch-evangelischen Landeskirche Siebenbürgens im 17. Jahrhundert ist. Vermehrung der Rechtskenntniß wollte H. auch durch seine lateinische Uebersetzung des (ungarischen) Approbatalgesetzbuchs Siebenbürgens unter seinen Volks- und Kirchengenossen fördern. Im Druck erschienen (Herbornae Nassoviorum 1656) ist von ihm während seines Lebens blos sein lateinisches „Freisinniges Urtheil“ gegen den von Israel Hübner für 1666 angesetzten jüngsten Tag.

Seivert und Trausch, Schriftstellerlexikon der Siebenbürger Deutschen. 2. Band, Kronstadt 1870.