ADB:Heinrich V. (Graf von Luxemburg-Ligny)

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Heinrich V. (II.)“ von Nicolas van Werveke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 537–538, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_V._(Graf_von_Luxemburg-Ligny)&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 06:43 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 11 (1880), S. 537–538 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Heinrich V. (Luxemburg) in der Wikipedia
Heinrich V. in Wikidata
GND-Nummer 124958524
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|11|537|538|Heinrich V. (II.)|Nicolas van Werveke|ADB:Heinrich V. (Graf von Luxemburg-Ligny)}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=124958524}}    

Heinrich V. (II.), von 1246–81, mit dem Beinamen des Großen oder des Blonden, geboren um 1217, war ältester Sohn Walrams von Limburg, aus dessen Ehe mit Ermesinde, Gräfin von Luxemburg und Laroche, seiner zweiten Gemahlin. Noch im J. 1244, bei Lebzeiten der Mutter, hatte er das Recht anerkannt, daß sein Bruder Gerard an die Hinterlassenschaft der Eltern hatte, und trat daher demselben, nach dem Tode der Mutter, die Stadt und das Schloß Durbuy ab. Schon gleich nach seinem Regierungsantritt bemächtigte er sich der beiden Städte Marville und Arancy, stellte sie jedoch (1253) dem rechtmäßigen Besitzer unter der Bedingung zurück, daß sie von ihm zu Lehen rühren sollten. Auch die mächtigen Grafen von Vianden wurden gezwungen, ihn als Lehnherrn anzuerkennen. Im J. 1256 unternahm er einen Feldzug gegen Namur, wohin ihn die mit ihrer Gräfin Marie unzufriedenen Bürger gerufen hatten, um sich unter seine Oberherrlichkeit zu stellen; er erschien vor Namur am 24. December, und wurde während der Nacht in die Stadt eingelassen; die Burg bezwang er erst nach zwei Jahren. Als Balduin, Kaiser von Konstantinopel, seine Ansprüche auf Namur dem Gui von Dampierre verkaufte, H. aber nicht weichen wollte, ward er in einen neuen Krieg verwickelt, nach Namur zurückgedrängt und dort belagert. Indessen trat ein Vergleich ein: Gui sollte Isabellen, Heinrichs Tochter, heirathen, und diese sollte die Grafschaft Namur zur Mitgift erhalten. Im J. 1266 unternahm H. einen neuen Krieg, diesmal gegen Thibaut von Bar wegen der Stadt Ligny, die H. dem Grafen von der Champagne übergeben hatte: der Luxemburger fiel in Gefangenschaft, und mußte (1268) eine Summe von 16000 Pfund Turnosen bezahlen. In demselben Jahre (1268) hatte H. das Kreuz genommen, und nahm auch wirklich im J. 1270 an dem Kreuzzuge Ludwigs IX. Theil; nach der allgemein herrschenden Sitte machte er vor seiner Abreise (24. April 1270) sein Testament und reiste von Luxemburg gegen Anfang Mai ab. Nach dem am 25. August erfolgten Tode des Königs kehrte er bald zurück, denn schon im März 1271 war er in Italien auf der Heimreise begriffen und nahm im Mai desselben Jahres die Regierung wieder in seine Hände. Indeß ist nur Weniges von den letzten Lebensjahren des Fürsten bekannt, so sehr, daß die meisten Schriftsteller seine Regierung auf die Zeit von 1246–71 oder 1274 beschränkten; er starb indeß erst am 2. December 1281 und wurde zu Clairefontaine begraben. H. hatte im J. 1240 Margarethen, Tochter Heinrichs II. von Bar, geheirathet, mit der er schon seit 1231 verlobt gewesen war; sie gebar ihm 8 Kinder, 6 Töchter und 2 Söhne: Heinrich, seinen Nachfolger, und Walram, Herrn von Ligny und Roussy; auch hatte er zwei natürliche Söhne, Balduin und Heinrich. – H. zeigte in allen Angelegenheiten eine große politische Gewandtheit, und durch den Ruhm, den er sich durch seine Macht und seine Weisheit erworben, wurden auch viele fremde Fürsten bewogen, ihn in ihren Streitigkeiten zum Schiedsrichter zu wählen. Seine Grafschaft vergrößerte er bedeutend; er erwarb durch Kauf die Städte Diekirch (1266), Marville und Arancy (1269), die Herrschaften Aywaille, Amblève und St. Vith; er befestigte die Stadt Grevenmachern, die zum Bollwerk gegen Trier dienen sollte, und ertheilte ihr einen Freiheitsbrief (1252), ähnlich denen, die seine Mutter Ermesinde den Städten Echternach, Diedenhofen und Luxemburg gegeben hatte. Ueberhaupt fallen in die Zeit seiner Regierung eine ziemlich beträchtliche Anzahl von Freiheitsbriefen: Biedburg erhielt einen [538] solchen 1262, Nassogne 1274; die sog. loi de Beaumont wurde verkündet zu Marville, Flassigny, Virton und St. Mard, Linger, Petingen und Niederkerschen.

Vgl. Bertholet, Histoire du pays et duché de Luxembourg. Wurth-Paquet, Table chronologique des actes et diplômes relatifs à l’histoire de l’ancien pays et duché de Luxembourg. Règne de Henri II, in Publications de la sect. hist. de l’Institut R. G. D. de Luxembourg, Vol. XV, p. 44–164.