ADB:Harnier, Eduard von
Nachfolgenden). Zu Frankfurt a. M. im J. 1800 geboren, erlangte er 1820 den akademischen Grad eines Doctors beider Rechte, wurde 1825 Rathsschreiber, trat 1831 als Senator in den Rath der Freien Stadt Frankfurt und bekleidete in den Jahren 1837, 1839 und 1841 das Amt des regierenden jüngeren, sowie in den Jahren 1855, 1857 und 1859 jenes des regierenden älteren Bürgermeisters dieser Freien Stadt. Nachdem er im Laufe der Jahre mehrere hohe Stellen in der Justiz und in der Verwaltung der Freien Stadt Frankfurt versehen hatte, auch 1845 zum Syndikus erwählt worden war, wurde ihm 1848 und sodann vom 10. Mai 1851 bis zum Jahre 1861 die Stelle eines Gesandten der Freien Stadt Frankfurt, bezw. der 4 Freien Städte, [17] am deutschen Bundestage übertragen. Zu den von ihm als Bevollmächtigtem des Senates abgeschlossenen Staatsverträgen und gepflogenen wichtigeren Verhandlungen zählen insbesondere der Staatsvertrag vom 8. Juni 1841 zwischen Kaiser Ferdinand I. und dem souveränen Johanniterorden einer-, sowie dem Senate der Freien Stadt Frankfurt a. M. andererseits, betr. die ehemalige Johanniter-Ordens Commende zu Frankfurt; jener vom 18. März 1842 zwischen Kaiser Ferdinand I. und dem Erzherzoge Maximilian von Oesterreich-Este, Hoch- und Deutschmeister einer- und dem Senate der Freien Stadt andererseits, betr. die Hoheit über das Dorf Niederrad und die im Gebiete der Freien Stadt gelegenen Güter des deutschen Ritterordens; endlich jener vom 28. September 1845 zwischen denselben Contrahenten inbetreff der Verhältnisse des deutschen Hauses dortselbst.
Harnier: Caspar Simon Ludwig Eduard von H., Dr. iur., Senator, Schöffe und Syndikus der Freien Stadt Frankfurt am Main (Neffe des1847 hat er die Freie Stadt Frankfurt a. M. als Bevollmächtigter bei den zu Leipzig abgehaltenen Conferenzen zur Ausarbeitung der allgemeinen deutschen Wechselordnung vertreten und in den Jahren 1850–1851 als Gesandter und Vertreter gen. Stadt an den Dresdener Ministerialconferenzen Theil genommen.