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Artikel „Guttentag, Immanuel“ von Karl Friedrich Pfau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 49 (1904), S. 652, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Guttentag,_Immanuel&oldid=- (Version vom 28. November 2024, 09:13 Uhr UTC)
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Guttentag: Immanuel G., Verlagsbuchhändler zu Berlin, geboren am 20. October 1817, † am 21. Februar 1862. G. erwarb im J. 1842 die von T. Trautwein begründete Buchhandlung und führte sie alsdann unter seinem Namen weiter. Im J. 1853 verkaufte er die Sortimentsabtheilung an M. Bahn, um sich ausschließlich und in weit größerem Maße dem Verlage zu widmen. Den Schwerpunkt legte G. in die juristische Litteratur und seine Firma zählte hier zu den bekanntesten und hervorragendsten. Die gegenwärtige Bedeutung des Hauses ist jedoch das Werk D. Collin’s (geb. 1824), der es im J. 1871 von den Erben des verstorbenen G. käuflich übernommen hatte und der seitherigen Firma seinen Namen hinzufügte. Bis 1877, bezw. 1885 waren Wilh. Müller und Oskar Haering Theilhaber der Firma. Am 1. Jan. 1886 wurde Hugo Heimann Mitbesitzer, am 1. Jan. 1890 alleiniger Besitzer, Collin schied mit diesem Tage aus, die Firma lautete von da an J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung. Am 27. Sept. 1898 wurde sie von Heimann verkauft und am 1. Oct. d. J. in eine G. m. b. H. umgewandelt. Collin blieb der Richtung des Geschäftes treu und erweiterte dasselbe in hervorragender Weise durch eine Reihe bedeutsamer Publicationen. Insbesondere fand die von ihm veranstaltete Sammlung deutscher Reichsgesetze (nach Einführung der neuen Justizgesetze im Jahre 1879) eine enorme Verbreitung. Die Guttentag’sche Sammlung deutscher Reichsgesetze, gegenwärtig 71 Bände umfassend, bildet einen fast unerläßlichen Bestandtheil jeder juristischen Bibliothek und ist dem jüngeren wie älteren Juristen gleicherweise unentbehrlich. Erwähnenswerth weiter ist, daß die Firma G. die Verlegerin der ersten commentirten Ausgabe von Dr. Koch’s Allgem. Preuß. Landrecht ist. – Die bedeutendsten Gelehrten der Rechtswissenschaft, Namen wie Hinschius, R. v. Gneist, Löwe, C. F. Koch, v. Liszt, Thilo u. A. zählen zu den Autoren des Verlags, welcher wie seither, so auch jetzt noch eine Ausnahmestellung im Buchhandel einnimmt, insofern als die Grenzen seiner Thätigkeit aufs schärfste bestimmt sind und sich diese allein und ausschließlich auf die Herausgabe streng juristischer Werke beschränkt.