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Artikel „Gulielmius, Janus“ von Georg Laubmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 106–107, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gulielmius,_Janus&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 17:34 Uhr UTC)
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Gulielmius: Janus G., mit deutschem Namen Wilhelms, ausgezeichneter Kritiker und lateinischer Dichter, geb. 1555 zu Lübeck, † 1584 zu Bourges in Frankreich. Als er 1575 die Universität Rostock, in deren Album er sich „Joannes Wilhelmus“ einschrieb, bezog, studierte er zuerst Medicin, die er aber bald mit der Jurisprudenz vertauschte, welche ihm Anlaß wurde, sich dem Studium der römischen Litteratur hinzugeben. Dort verfaßte er seine erste Schrift „De magistratibus reipublicae Romanae, dum in libertate urbs fuit, libellus“ (Rost. 1577), der er 1579 „Euripidis Phoenissae stylo tragico latine expressae“ folgen ließ. In demselben Jahre siedelte er nach der Universität Köln über, wo er in die bursa coronarum (auch collegium juridicum genannt) eintrat, deren Vorstand Suffridus Petri, der spätere Historiograph Frieslands, auf G. eine bedeutende Anregung ausübte und ihn veranlaßte, sich der Kritik Cicero’s zuzuwenden. In die ersten zwei Jahre des Kölner Aufenthalts fällt G.’s Uebertritt zur katholischen Kirche, ein Schritt, der ihm in seiner Vaterstadt, wohin er sich 1581 zur Ordnung häuslicher Angelegenheiten, sowie in der Erwartung begeben hatte, dort ein Canonicat zu erhalten, viele Widersacher erstehen ließ. Ohne seine Absicht erreicht zu haben, kehrte er nach Köln zurück und vollendete daselbst die Ausarbeitung seiner Verisimilia, die seinen Namen schnell zu einem berühmten machten. Im März 1583 unternahm er eine Reise nach Paris, wo er fast ein Jahr verblieb, hauptsächlich mit seinen Quaestiones Plautinae und der Vergleichung der dortigen Ciceronischen Handschriften beschäftigt, aber auch in lebhaftem Verkehr mit den bedeutendsten Philologen und Gelehrten. Der Ruhm des großen Juristen Jacob Cujacius zog ihn im J. 1584 (die Handschrift der Münchner Staatsbibliothek: Camerarische Sammlung cod. 15, enthält außer anderen Autographen des G. einen Brief von ihm an Th. Canter, Paris 9. März 1584) nach Bourges, wo er aber nach kurzem Aufenthalte (zwischen Juni und September) in der Blüthe seiner Jahre einem hitzigen Fieber erlag. – Der Ruhm des G. als Kritiker gründet sich auf seine „Verisimilium libre tres“ (Antwerpiae, ex offic. Plantini 1582), deren Mängel er in gerechtem Stolze mit den Worten entschuldigt: hanc me scribendi viam primum popularium meorum, praecedente quem subsequerer nullo, ingressum. Nach seinem Tode wurden noch aus einem sechsten Buche Beiträge zur Arnobiuskritik veröffentlicht (S. A. Gabbema, Epistolarum centuriae tres, Harl. 1664, p. 665–678). Sein zweites Hauptwerk „Plautinarum Quaestionum commentarius“ (Lutetiae 1583) enthält die glückliche Verbesserung einer großen Anzahl von Stellen des Plautus und außerdem auch noch wichtige kritische Beiträge zu Terenz und vielen anderen Schriftstellern, besonders zu Cicero, um den er sich auch in den Verisimilia und in einer Streitschrift gegen Sigonius über die Fälschung der Consolatio sehr große Verdienste erworben hat. Die beabsichtigte Herausgabe der Werke Cicero’s hat sein früher [107] Tod vereitelt; seine Papiere, die er auf dem Sterbebett seinem Freund Augustin Kockert aus Lübeck übergab – ihre Schicksale erzählt Moller, S. 312–315 –, fanden Benützung in der bekannten Ausgabe von Janus Gruter, die zuerst Hamburg 1618 gedruckt wurde. Die Gedichte des G. (Rosae, Elegiae, Epigrammata, Manes Palmeriani) erschienen gesammelt in Liegnitz, 1603. Sein frühzeitiger Tod und seine große kritische Befähigung erinnert an V. Acidalius, an den J. Lipsius die leider nicht ganz erfüllte Prophezeiung gerichtet hat: Janum Gulielmium, popularem tuum, quanti fecerim, ipse scivit … Tu succede, quoniam Deus illum eripuit.

Joh. Moller, Cimbria literata III, 303–315. – J. H. a Seelen, De J. G. meritis, Lub. 1723 = Miscellanea I, 167–213. – Herm. Hagen, Zur Gesch. d. Philologie (1879) S. 50.