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Artikel „Gröning, Peter“ von Karl Blasendorff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 720–721, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gr%C3%B6ning,_Peter&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 05:52 Uhr UTC)
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Gröning: Peter G., wurde 1561 zu Stargard in Pommern geboren. Sein Vater, gleichfalls Peter G. geheißen, war einer der Aeltesten der Stellmacherzunft, seine Mutter Gertrud geb. Bellin eines Schneiders Tochter. Der Knabe besuchte die Stadtschule, welche damals unter der Leitung des gelehrten Philostratus (Leveheer) stand, verließ dieselbe aber im 12. Jahre, weil ihm weder die alten Sprachen noch die harte Schulzucht zusagten und erwarb sich die für einen praktischen Beruf nöthigen Kenntnisse in einer gewöhnlichen Schreib- und Rechenschule. 14 Jahre alt ging er als Schreiber in den Dienst des Svant Tessen, Hofraths des Herzogs von Hinterpommern und Landvoigts zu Stolp und begleitete denselben auf seinen Reisen nach Preußen, Polen und Rußland. 1578 trat er in den Dienst des Schloßhauptmanns zu Bütow, Anton von Zitzewitz; von diesem empfohlen erhielt er 1580 eine Anstellung bei dem Herzoge von Vorpommern, Ernst Ludwig zu Wolgast. Von diesem ward er zuerst als Gehülfe im fürstlichen Rentamte theils zu Wolgast theils zu Pudagla auf Usedom verwendet, 1584 aber zum selbständigen Rentmeister des Amtes Jasenitz ernannt. Trotz dieser schnellen Beförderung ward G. bald des Hofdienstes müde, er kehrte 1588 als ein geschäftskundiger Mann in seine Vaterstadt Stargard zurück und vermählte sich daselbst mit Margarethe Friedrichs, der Wittwe Peter Naumburg’s, welche ihm als Mitgift ein Haus zubrachte. Seine Rechtlichkeit und seine Umsicht, von der sein steigender Wohlstand Zeugniß ablegte, verschafften ihm bald das Vertrauen seiner Mitbürger in solchem Grade, daß er schon 1590 Rathsherr, 1598 Kämmerer und 1616 Bürgermeister ward. Wie treulich er nun auch in diesen Aemtern für das Wohl seiner Vaterstadt gesorgt, die Einkünfte derselben durch Sparsamkeit gemehrt, die Drangsale des ausbrechenden Krieges zu mildern sich bestrebt hat, sein Andenken wäre erloschen, hätte er nicht durch großartige Stiftungen sich ein bleibendes Gedächtniß gesichert. Sein Vermögen war durch eigene schwere Arbeit und Mühe, nicht durch Erbschaft gemehrt, schon zählte er zu seinen Schuldnern nicht blos viele Mitbürger, sondern auch Mitglieder der umwohnenden adlichen Geschlechter. Da nun seine Ehe kinderlos geblieben war, so bestimmte er, durch die Pest an den Tod gemahnt, im Einverständnisse mit seiner Frau in einem am 7. Juni 1625 eigenhändig abgefaßten Testamente einen Theil seines Vermögens (gegen 7000 Gulden) zu Stiftungen ad pios usus. Die größte Summe (4100 Gulden) war zu Stipendien für arme Studirende ausgesetzt. Zu Testamentsvollstreckern wurden der Stadtsyndicus und die Radmacherzunft bestimmt. Die Pest verschonte die Ehegatten, aber Ende 1628 starb Frau G. und ließ ihren Mann kränkelnd inmitten der Greuel zurück, welche seit Jahresfrist die kaiserliche Besatzung unter dem Obersten Piccolomini in der protestantischen Stadt ungestraft verübte. Viel hatte der wohlhabende Bürgermeister [721] zu leiden, selbst auf dem Krankenbette fand er keine Ruhe vor der habgierigen Soldateska. Als von ihr Stargard 1630 durch die Schweden befreit war, verheirathete sich G. zum zweitenmale mit Barbara Maria von Suckow. Dem Tode nahe machte er am 28. Januar 1631 ein zweites Testament, in welchem er außer zahlreichen Legaten 20000 Gulden zur Stiftung eines Collegiums unter der Bedingung aussetzte, daß dasselbe 3 Jahre nach Publication des Testamentes seine Wirksamkeit beginne. „Als ich auch befunden“ – so heißt es darin wörtlich – „daß allhier für gute arme studirende Knaben und Gesellen ein nützliches Werk könnte gestiftet werden, zumahlen sich oft begiebet, daß manches stattliches Ingenium, wegen Mangel der Unkosten, die Studia zeitiger verlassen und deswegen an gelahrten und geschickten Leuten in allen dreyen Ständen endlich wol Mangel vorfallen könnte; als habe ich zu An- und Aufrichtung eines so christ- und löblichen Collegii den wahren Armen zum Besten, Zwantzig Tausend Gülden hiemit und in Krafft dieses vermachen wollen.“ Zu Testamentsvollstreckern wurden der Bürgermeister, zwei Notare und die Aeltesten der Schneiderzunft ernannt. Bald darauf, am 12. Febr. 1631, starb G. und ward am 23. in der von ihm erbauten Capelle in der Marienkirche neben seiner ersten Gattin bestattet. Herzog Bogislaw XIV. bestätigte am 5. Mai die Stiftung und gewährte das zum Bau nöthige Holz. Die Testamentsvollstrecker beschleunigten die Einrichtung und 1633 ward das Collegium eröffnet; erster Rector war Rhenius. Das Collegium bestand bis zum J. 1812, wo es durch den damaligen Rector und Schulrath Falbe zu einem Gymnasium umgestaltet ward. Dasselbe feiert, wie einst das Collegium, an dem Todestage Gröning’s, dessen Name auch in der heutigen Benennung der Anstalt als eines königlichen und Gröningschen Gymnasiums fortlebt, das Andenken seines hochherzigen Stifters.

Die beiden im Originale erhaltenen Testamente, abgedruckt u. A. in Falbe, Geschichte des Gymnasiums zu Stargard, 1832. Daniel Ruelius, Phoenix Stargardiensis h. e. Gruningii anniversaria parentatio, Stettin 1632. Werner, Hundertjähriges Ehrengedächtniß Peter Gröning’s, 1731. Teske, Chronik von Stargard, S. 118 ff.