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Artikel „Golther, Ludwig von“ von Moritz Blanckarts in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 347–348, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Golther,_Ludwig_von&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 18:04 Uhr UTC)
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Golther: Ludwig v. G., würtembergischer Staatsmann, geboren den 11. Januar 1823 in Ulm, † den 17. September 1876 in Stuttgart. Er besuchte die Schulen seiner Geburtsstadt, wo sein Vater Oberjustizsecretär war, studirte von 1841–44 in Tübingen die Rechte, widmete sich aber gleichzeitig auch eifrig dem Studium der Philosophie, wurde dann Gerichtsactuar in Künzelsau und 1850 Gerichtsassessor in Ellwangen. 1851 erfolgte seine Berufung als Regierungsrath bei der Ablösungscommission nach Stuttgart und 1858 seine Ernennung zum Oberregierungsrath im Ministerium des Innern. Als im März 1861 die Mehrheit der Volksvertretung das für Würtemberg mit Rom abgeschlossene Concordat verwarf und in Folge dessen der Chef des Cultusdepartements, Staatsrath v. Rümelin, abtrat, wurde G. zu dessen Nachfolger ernannt und übernahm damit die schwierige Aufgabe, die kirchlichen Angelegenheiten durch ein neues Gesetz zu regeln. Dasselbe kam am 30. Januar 1862 glücklich zu Stande und löste zu allseitiger Befriedigung die wichtige Frage, betreffend das Verhältniß der Staatsgewalt zur katholischen Kirche. G. hat sich mit dieser an seinen Namen geknüpften Gesetzgebung ein bleibendes Verdienst um Würtemberg erworben. Zugleich war er eifrig bemüht, Wissenschaft und Kunst zu fördern und zu pflegen, sowol durch Hebung der vorhandenen, wie durch Gründung [348] neuer Bildungsanstalten, Berufung ausgezeichneter Lehrkräfte und einsichtsvolles Wirken im Sinne echter Humanität und Aufklärung. 1864 erfolgte seine Ernennung zum wirklichen Minister und 1867 wurde ihm das Präsidium des „Geheimen Raths“ übertragen. G. war dadurch zu der wirksamsten und maßgebendsten Stellung in Würtemberg gelangt. Schon vor dem Kriege von 1870 jedoch mußte er diese Aemter niederlegen. Er hatte sich immer fester der großdeutschen Partei angeschlossen, welche ein enges Bündniß mit Preußen bekämpfte, und so glücklich seine Thätigkeit als Cultusminister erschien, so ungünstig drohte sie in politischer Hinsicht zu werden. Ein Ministerwechsel war deshalb unvermeidlich, und G. widmete sich von nun an hauptsächlich humanen Interessen. Er wurde Präsident des evangelischen Consistoriums, 1872 auch Präsident der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins. Zugleich befaßte er sich eifrig mit schriftstellerischen Arbeiten und veröffentlichte 1874 das gründliche Werk „Der Staat und die katholische Kirche im Königreich Würtemberg“, womit er einen gewichtigen Beitrag zu der Angelegenheit des sogenannten „Culturkampfs“ lieferte und den Nachweis führte, wie Würtemberg in allem Wesentlichen bereits 1862 festgestellt hat, was später der Inhalt der preußischen „Maigesetze“ geworden. Ein größeres philosophisches Werk „Ueber Idealismus und Materialismus“ konnte er nicht mehr völlig zum Abschluß bringen. Ein Auszug daraus ward nach seinem Tode herausgegeben: „Der moderne Pessimismus. Studie aus dem Nachlaß des Staatsministers Dr. L. v. G. Mit einem Vorwort von Fr. Th. Vischer“ (1878). Nach wenigen Tagen schweren Leidens machte ein heftiges Nervenfieber seinem Leben ein Ende. G. war ein hochbegabter, kenntnißreicher Mann, der sich großer Beliebtheit erfreute und auch von seinen politischen Gegnern sehr geschätzt wurde.