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Artikel „Gewilieb“ von Heinrich Hahn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 131, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gewilieb&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 08:15 Uhr UTC)
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Gewilieb (Gewiliob, Geoleobo, Geowilio), Sohn Gerolds und Vorgänger des Bonifaz auf dem Stuhle von Mainz, gehört zu den Geistlichen, deren Christenthum, von rohen heidnischen Anschauungen und Lebensgewohnheiten durchtränkt, bei dem streng römisch gesinnten Apostel der Deutschen Anstoß erregte und ward daher eines der ersten Opfer von dessen Reformbestrebungen. Nachricht über ihn enthalten die passio s. Bonif., von einem Kanoniker des Klosters S. Victor zu Mainz, wo auch Willibalds Leben des B. entstanden ist, und die vita Bonif., von dem bekannten Regensburger Mönch Othlon verfaßt. Beide Quellen, aus dem 11. Jahrhundert, beruhen offenbar auf einem Gedichte, das wahrscheinlich in der Zeit nach Karl dem Großen und in Hexametern geschrieben ist, wie überhaupt Gewilieb’s Schicksal mehrfach dichterische Behandlung erfuhr. Jünger noch, aus dem 12. und 13. Jahrhundert sind Mainzer Bischofscataloge, die G. und seinen Sohn als Vorgänger des Bonif. bezeichnen. Bestätigung erfahren diese Nachrichten theilweise durch kurze Erwähnungen in den Briefen des Bonif. – Nach den spätern Berichten fällt G. bei einem Zuge gegen die Sachsen durch Feindeshand, angeblich z. Z. Karlmanns, richtiger Karl Martells. Sein Sohn, nach römischen Anschauungen der Sprößling eines Mörders und, weil von einem Bischof erzeugt, auch eines unzüchtigen Geistlichen, bei Hofe beliebt, kriegerisch, jagdlustig, ohne kirchliche Erziehung, kundschaftet bei einem anderen Zuge gegen die Sachsen den Mörder seines Vaters aus und durchbohrt ihn meuchelmörderisch bei einem Zwiegespräch auf der Weser. Dieser Act heidnischer Blutrache trägt ihm den Beifall der Franken und das Bisthum des Vaters ein. Den strengen Beschlüssen der ersten Reformconcilien unter Karlmann und Pippin gemäß wird er wegen dieses ungeistlichen Lebenswandels noch vor 745 abgesetzt und weicht nach den spätern Berichten ohne Widerspruch, sein Eigenthum der Martinskirche in Mainz überlassend, während er selbst noch 14 Jahre in einem Lehn zu Sponsheim und Kempten im h. Rheinhessen zubringt, die Mainzer Synoden nie wieder, die Kirchen nur selten noch besucht. Weniger gutwillig ist er nach Bonif. Bericht zurückgetreten; er droht sich beim römischen Bischof persönlich zu beschweren, dessen richterliche Autorität selbst die Gegner anzuerkennen beginnen, und scheint die Kirchengüter auch nach der Absetzung in Anspruch zu nehmen. Nicht um des Mainzer Bisthums willen aber hat ihn Bonif. verdrängt: denn dieser wird 745 zum Bischof von Köln designirt und nimmt erst 747 wider seinen Willen auf Geheiß der Franken den Mainzer Stuhl ein. Uebrigens werden G. und sein Vater fortan als ungesetzliche Bischöfe angesehen, ihre Namen daher bei dem Bericht über die Uebertragung der Gebeine von den Vorgängern des Bonif. 805 und 935 (vgl. Will, Regesta a. Mog.) nicht erwähnt.

Jaffé, M. Mog. Rettberg, Kirchengeschichte D. Werner, Bonifaz s. v. Gewilieb. – Hahn, Jahrbücher d. Fr. R. Exc. XVI. S. 203 ff.