ADB:Gesterding, Christoph Gottfried Nikolaus

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Artikel „Gesterding, Christoph Gottfried Nicolaus“ von Adolf Häckermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 126–127, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gesterding,_Christoph_Gottfried_Nikolaus&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 20:09 Uhr UTC)
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Gesterding: Christoph Gottfried Nicolaus G., aus einer alten braunschweigischen Familie, welche nach Stralsund und von dort nach Greifswald übersiedelte, war ein Sohn des Greifswalder Bürgermeisters und Landraths Johann Matthias G. (geb. 1691, † 1763) und am 18. November 1740 zu Greifswald geboren, wo er am 28. Februar 1802 verstarb. Von seinem Vater, welcher selbst als juristischer Schriftsteller thätig war und in seinem Amte als Curator der Universität auch einen allgemeineren, wissenschaftlichen Gesichtskreis erlangte, vielseitig, besonders aber für Litteratur und Geschichte angeregt, besuchte er das Gymnasium der Vaterstadt, wo namentlich der damalige Rector Jak. Herm. Lasius, später Professor der Philologie in Rostock (s. d. Art.) einen bleibenden Einfluß auf ihn ausübte, seit Ostern 1756 die heimathliche Universität, wandte sich jedoch später der Rechtswissenschaft und Geschichte zu, auf welchen Gebieten ihm Augustin Balthasar (s. d. Art.) als Lehrer und Vorbild diente. Am 10. Mai 1763 ward er in Greifswald auf Grund seiner Inauguraldissertation: „De debito ex mercibus venditis residuo per novationem in mutuum gratuitum immutato jure praelationis ex jure Lubecensi non gaudente“ zum Doctor beider Rechte promovirt und habilitirte sich bald darauf als Docent an der Universität, wählte jedoch später die praktische Laufbahn und ward ausübender Rechtsgelehrter. Als solcher setzte er die schriftstellerische Thätigkeit nicht nur in seiner Fachwissenschaft fort, sondern erwarb auch auf dem Gebiete pommerscher Geschichtsforschung hervorragende Verdienste, namentlich durch Herausgabe dreier Zeitschriften, „Pommersches Magazin“, 1774–82, „Pommersches Museum“, 1782–90, „Pommersche Mannigfaltigkeiten“, 1796. Unter seinen zahlreichen juristischen und historischen Schriften, welche sich zumeist auf lübisches und römisches Recht, sowie auf die heimathliche Geschichte beziehen, sind besonders „Litteratur des pommerschen Lehnrechtes“, 1773, „Verzeichniß pommerscher Urkunden“, 1781 ff., und „Thesaurus juris Lubecensis“, 1787–90, nebst Analecta als Fortsetzung, 1800, zu erwähnen.

[127] C. G. N. Gesterding, Geschichte der Rathsschule in Greifswald im pommerschen Magazin I, S. 106, woselbst auch sein Porträt. Biederstedt’s Nachrichten von dem Leben und den Schriften neuvorpommerisch-rügenscher Gelehrter, 1824, S. 71 ff.